Schäden

Schäden

Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?

Sind Sie mit einem SIXT Share Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall verwickelt, rufen Sie bei Verletzten zuerst den Notruf – und befolgen Sie dann die folgenden Schritte, bevor Sie die Unfallstelle verlassen.

Was ist an der Unfallstelle zu tun?

  1. Polizei rufen. Jeden Unfall oder Schadensfall müssen Sie vor Ort bei der Polizei melden – unabhängig davon, wer ihn verursacht hat oder ob eine weitere Partei beteiligt ist.
  2. SIXT Share Kundenservice anrufen. Rufen Sie noch von der Unfallstelle aus an, bevor Sie diese verlassen. Das Team erreichen Sie über die SIXT Share Kontaktseite. Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, dass SIXT alle Informationen erhält, die zur Beurteilung des Vorfalls erforderlich sind.
  3. Alles dokumentieren. Fotografieren Sie alle Schäden sowie den Unfallort.
  4. Unfallbericht einreichen. Senden Sie Ihren schriftlichen Unfallbericht oder das ausgefüllte SIXT Schadensformular – einschließlich Fotos und Aktenzeichen der Polizei – an den SIXT Share Kundenservice.

Wann endet die Miete?

Die Miete endet erst mit der Rückgabe des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, endet die Miete mit der Übergabe an das Abschleppunternehmen – jedoch nur, nachdem Sie dies zuvor mit dem SIXT Kundenservice abgestimmt haben.

Selbstbeteiligung bei selbst verursachten Schäden

Alle SIXT Share Minuten-, Stunden- und Tagespreise beinhalten eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 950 € pro Schadensfall. Sie können diese Selbstbeteiligung reduzieren, indem Sie vor oder bei der Buchung eine Schutzoption in der SIXT App hinzufügen – der aktuelle Preis für die Schutzoption wird in der App für Ihr gewähltes Fahrzeug angezeigt.

Was die Schutzoption abdeckt

  • Vollkaskoschutz für Unfallschäden, die Sie am Mietfahrzeug verursachen
  • Diebstahlschutz, wenn das Fahrzeug gestohlen wird

Ohne zusätzliche Absicherung haften Sie für Fahrzeugschäden bis zum vollen Fahrzeugwert sowie für weitere erstattungsfähige Kosten wie Wertminderung und Gutachtergebühren – es sei denn, der Schaden ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden.

Bitte beachten Sie: Der Vollkaskoschutz kann bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder bei grob fahrlässiger beziehungsweise vorsätzlicher Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Ausführliche Informationen zu den Abläufen finden Sie in den SIXT Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Benötigen Sie weitere Hilfe? Unsere Kontaktoptionen finden Sie direkt unten.