Unfall

Unfall

Wie verhalte ich mich im Falle eines Unfalls?

Sind Personen verletzt, rufen Sie bitte sofort den Rettungsdienst. Danach gilt: Polizei verständigen, den SIXT share Kundenservice anrufen und den Unfallort erst verlassen, wenn Sie beides erledigt haben.

Ihre Schritte im Unfall- oder Schadensfall

  1. Polizei rufen: Jeden Unfall oder jedes Schadenereignis sofort der Polizei melden – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat und auch dann, wenn kein Dritter beteiligt war.
  2. SIXT share Kundenservice kontaktieren: Rufen Sie den SIXT share Kundenservice noch vor Ort an. Verlassen Sie den Unfallort erst danach.
  3. Informationen sichern: Als Mieter sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass SIXT alle zur Beurteilung des Vorfalls erforderlichen Informationen erhält. Notieren Sie das polizeiliche Aktenzeichen.
  4. Schadensformular einsenden: Senden Sie das ausgefüllte SIXT Schadensformular – idealerweise mit Fotos aller Schäden und des Unfallortes – an den SIXT share Kundenservice. Geben Sie dabei das polizeiliche Aktenzeichen an.
  5. Mietende beachten: Die Miete endet auch im Schadensfall erst nach Rückgabe des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, endet die Miete nach Absprache mit dem Kundenservice mit der Übergabe an das Abschleppunternehmen.

Das detaillierte Vorgehen im Unfall- oder Schadensfall entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

In allen aktuell gültigen Minuten-, Stunden- und Tagespauschalen eines SIXT share Fahrzeugs ist bereits ein Vollkasko- und Diebstahlschutz enthalten. Die Selbstbeteiligung beträgt 950 € pro Schaden.

Selbstbeteiligung reduzieren

Sie können die Selbstbeteiligung senken, indem Sie die passende Schutzoption direkt in der SIXT App hinzubuchen. Den aktuellen Preis sehen Sie zum Zeitpunkt der Reservierung in der App. Weitere Informationen zu den verfügbaren Schutzoptionen finden Sie auf unserer Tarifeseite.

Wir empfehlen den Vollkasko- und Diebstahlschutz mit reduzierter Selbstbeteiligung, um eine hohe finanzielle Belastung im Schadensfall zu vermeiden.

Was ist abgedeckt?

  • Unfallschäden, die Sie am Fahrzeug verursachen
  • Fahrzeugdiebstahl

Wichtiger Hinweis

Ohne Vollkasko- und Diebstahlschutz haften Sie für Fahrzeugschäden bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts zuzüglich weiterer erstattungsfähiger Schäden (zum Beispiel Wertminderung, Sachverständigenkosten), sofern diese nicht nachweislich fremdverschuldet sind. Der Vollkaskoschutz kann bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung sowie bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen gekürzt werden oder entfallen.

Benötigen Sie weitere Hilfe? Unsere Kontaktoptionen finden Sie direkt unten.