Dank einer neuen EU-Richtlinie müssen Führerscheine in Zukunft fälschungssicher und einheitlich sein. Das hat zur Folge, dass ihr euren alten Führerschein in den kommenden Jahren umtauschen müsst, damit ihr weiterhin eine Fahrerlaubnis habt. Denn das Fahren mit einem nicht mehr gültigen Führerschein hat ein Verwarnungsgeld zur Folge und auch einen Mietwagen bei SIXT könnt ihr mit einem ungültigen, alten Führerschein nicht mehr anmieten.
Da die ersten Jahrgänge bereits am 19. Januar 2022 ihre Umtauschfrist haben, weisen wir bereits jetzt darauf hin. So habt ihr (falls ihr zur betroffenen Altersgruppe gehört), noch einige Monate Zeit, um den Führerschein in der Führerscheinstelle umtauschen zu können. Wenn ihr noch einen alten „Lappen“ habt, also einen Führerschein in Papierform, so lest jetzt unbedingt weiter.
Diese Jahrgänge sind zuerst dran
Zuerst dran sind die alten Führerscheine im Papierformat, die bis Ende 1998 ausgestellt worden sind. Das zweite Kriterium ist euer Geburtsjahrgang. Warum? Ganz einfach, derzeit sind noch ca. 15 Millionen Papierführerscheine im Umlauf und daher wird die Umtauschfrist nach Jahrgängen geregelt. Zum 19.1.2022 müssen die Fahrer und Fahrerinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen. Falls ihr vorher geboren seid, habt ihr erstmal Glück, wie die folgende Übersicht zeigt:
Euer Geburtsjahr | Frist zum Führerschein umtauschen |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Doch auch die Führerscheine im Scheckkartenformat, die vor dem 19 Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einigen Jahren umgetauscht werden. Hierbei zählt dann das Ausstellungsdatum, das auf dem Führerschein auf der Vorderseite als Punkt 4.a aufgedruckt ist. Es ist zwar noch viel Zeit bis dahin, aber das sind die Firsten für den Umtausch:
Ausstellungsdatum | Frist zum Führerschein umtauschen |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Der „neue“ Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss dementsprechend alle 15 Jahre wieder ausgetauscht werden.
Führerschein umtauschen: So funktioniert’s
Wenn ihr zur Gruppe gehört, die als nächstes dran ist, den Führerschein umtauschen zu müssen, so geht ihr zur eurer örtlichen Führerscheinstelle und stellt dort einen Antrag auf Umtausch. Dafür benötigt ihr euren alten Führerschein, ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepasse) sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Vorbei sind also die Zeiten, in denen für immer das 18-jährige Ich vom Führerschein gelächelt hat.
Was kostet euch bzw. uns alle der Umtausch? Die Ausstellung des neues Führerscheins kostet etwa 25 Euro für das neue Dokument.
Erfolgt eine Gesundheitsuntersuchung? Nein, eine Gesundheitsuntersuchung erfolgt nicht, das heißt ihr erhaltet auf jeden Fall wieder den Führerschein ohne Sonderprüfung.
Das erwartet euch bei Verstößen
Wer die Frist versäumt hat und entsprechend ohne gültigen Führerschein ein Auto fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld falls er oder sie kontrolliert wird. Das ist keine Straftat, sondern wirklich nur eine Verwarnung. Entsprechend günstig kommt ihr bei einem Verstoß davon: Die Höhe des Verwarnungsgelds beträgt nur 10 Euro in Deutschland. Ganz anders kann das aussehen, wenn ihr mehrfach erwischt werden oder z.B. im Ausland unterwegs seid und kontrolliert werdet. Also geht besser kein Risiko ein und nehmt die Frist zum Führerschein umtauschen ernst.