Dank einer neuen EU-Richtlinie müssen Führerscheine in Zukunft fälschungssicher und einheitlich sein. Das hat zur Folge, dass ihr euren alten Führerschein in den kommenden Jahren fristgerecht erneuern müsst, damit ihr keine Ordnungswidrigkeit begeht. Außerdem muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro gerechnet werden.
In Deutschland gibt es für den Führerschein-Umtausch gestaffelte Fristen, wobei der letzte Stichtag der 19. Januar 2033 ist. Abhängig vom Geburts- oder Ausstellungsjahr kann die Umtauschpflicht jedoch bereits früher in Kraft treten. Diese Regelung soll helfen, eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Diese Jahrgänge sind zuerst dran
Die ersten Jahrgänge hatten bereits am 19. Januar 2022 ihre Umtauschfrist. Danach folgen die alten Führerscheine im Papierformat, die bis Ende 1998 ausgestellt worden sind. Das zweite Kriterium ist euer Geburtsjahrgang. Warum? Ganz einfach, derzeit sind noch ca. 15 Millionen Papierführerscheine im Umlauf und daher wird die Umtauschfrist nach Jahrgängen geregelt. Zum 19.1.2022 müssen die Fahrer und Fahrerinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen. Falls ihr vorher geboren seid, habt ihr erstmal Glück, wie die folgende Übersicht zeigt:
Euer Geburtsjahr | Frist zum Führerschein umtauschen |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Doch auch die Führerscheine im Scheckkartenformat, die vor dem 19 Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einigen Jahren umgetauscht werden. Hierbei zählt dann das Ausstellungsdatum, das auf dem Führerschein auf der Vorderseite als Punkt 4.a aufgedruckt ist. Es ist zwar noch viel Zeit bis dahin, aber das sind die Firsten für den Umtausch:
Ausstellungsdatum | Frist zum Führerschein umtauschen |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dementsprechend alle 15 Jahre erneuert werden.
Führerschein umtauschen: So funktioniert’s
Wenn ihr zur Gruppe gehört, die als nächstes dran ist, den Führerschein umtauschen zu müssen, so geht ihr zur eurer örtlichen Führerscheinstelle und stellt dort einen Antrag auf Umtausch. Dafür benötigt ihr:
- euren aktuellen Führerschein
- ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepasse) sowie
- ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Was kostet euch bzw. uns alle der Umtausch? Die Ausstellung des neues Führerscheins kostet rund 25 Euro für das neue Dokument.
Erfolgt eine Gesundheitsuntersuchung? Nein, eine Gesundheitsuntersuchung erfolgt nicht, das heißt ihr erhaltet auf jeden Fall wieder den Führerschein ohne Sonderprüfung.
Das erwartet euch bei Verstößen
Wer die Frist versäumt hat und entsprechend ohne gültigen Führerschein ein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld falls er oder sie kontrolliert wird. Die Höhe des Verwarnungsgelds beträgt zehn Euro in Deutschland. Ganz anders kann das aussehen, wenn ihr mehrfach erwischt werdet oder z.B. im Ausland unterwegs seid und kontrolliert werdet. Also geht besser kein Risiko ein und nehmt die Frist zum Führerschein umtauschen ernst.
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