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Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen ist oft mehr als ein praktisches Extra oder gar ein Statussymbol – er kann echte finanzielle Vorteile bringen. Ob für Arbeitgeber, Angestellte oder Selbstständige: Wer die Regeln und Feinheiten kennt, kann aus einem Dienstwagen das Beste herausholen. Hier erfahren Sie, wann sich ein Firmenwagen wirklich lohnt und was Sie dafür beachten sollten.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen? Das Wichtigste in 30 Sekunden

Firmenwagen sind keine Selbstverständlichkeit – sondern eine Entscheidung mit Folgen.

  • Für Arbeitnehmer lohnt sich ein Firmenwagen, wenn er ein privat genutztes Auto ersetzt – besonders bei niedrigem Bruttolistenpreis, kurzem Arbeitsweg und häufiger Privatnutzung.
  • Für Arbeitgeber lohnt er sich als attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung – zur Mitarbeitermotivation, für die Reisetätigkeit oder zur gezielten Steueroptimierung.
  • Für Selbstständige lohnt sich ein Firmenwagen, wenn er überwiegend beruflich genutzt wird – dann können alle Kosten geltend gemacht und steuerliche Vorteile genutzt werden.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen? Der direkte Vergleich

Wann sich ein Firmenwagen lohnt, hängt von einigen entscheidenden Rahmenbedingungen ab. Unsere Übersicht zeigt auf einen Blick, wann sich ein Firmenwagen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständige wirklich rechnet.

ArbeitnehmerArbeitgeberSelbstständige

Anschaffung & Kosten

Lohnt sich, wenn ohnehin ein Auto gebraucht wird – und der Firmenwagen günstiger kommt als ein vergleichbares Privatfahrzeug

Lohnt sich, wenn der Firmenwagen bei hoher Reisetätigkeit günstiger ist als andere Mobilitätslösungen – oder gezielt zur Steuerentlastung und Mitarbeitermotivation eingesetzt wird

Lohnt sich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird – dann sind Anschaffung und laufende Kosten vollständig absetzbar

Versteuerung

Lohnt sich umso mehr, je höher der Privatanteil und je geringer der geldwerte Vorteil – z. B. durch einen niedrigen Listenpreis, eine Zuzahlung oder ein steuerlich vorteilhaftes Modell (z. B. ein Elektroauto)

Lohnt sich, weil der Firmenwagen mit allen laufenden Kosten als Betriebsausgabe voll absetzbar ist und der Vorsteuerabzug die Steuerlast des Unternehmens zusätzlich senkt

Lohnt sich, wenn die berufliche Nutzung überwiegt – und der private Anteil per Fahrtenbuch exakt dokumentiert wird, um unnötige Steuerlast zu vermeiden.

Arbeitsweg

Lohnt sich, wenn es keine feste erste Tätigkeitsstätte gibt – oder der Arbeitsweg sehr kurz ist, denn der zu versteuernde geldwerte Vorteil steigt mit jedem Kilometer

Lohnt sich, wenn die private Nutzung des Arbeitswegs auf unter 14 Fahrten pro Monat minimiert wird – etwa durch Homeoffice

Lohnt sich, weil Fahrten zum Betrieb bei Selbstständigen als betriebliche Nutzung zählen – der Arbeitsweg erhöht den geldwerten Vorteil nicht

E-Firmenwagen

Lohnt sich besonders, da der geldwerte Vorteil bei E-Autos und förderfähigen Plug-in-Hybriden deutlich reduziert ist (0,25 % und 0,5 % statt 1 % vom Bruttolistenpreis)

Lohnt sich, da Unternehmen seit 1. Juli 2025 bei neu gekauften reinen Elektrofahrzeugen sofort 75 % der Anschaffungskosten abschreiben dürfen

Lohnt sich wegen der reduzierten pauschalen Versteuerung von 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises und wenn zusätzlich die THG-Prämie genutzt wird

Gehalt / Vergütung

Lohnt sich, wenn der Firmenwagen günstiger kommt als ein vergleichbares Privatfahrzeug – auch wenn das Netto durch den geldwerten Vorteil sinkt

Lohnt sich, wenn statt Gehaltserhöhung ein Firmenwagen gestellt wird – senkt Lohnnebenkosten und steigert die Attraktivität

Lohnt sich, wenn es kein klassisches Gehalt gibt – Einnahmen können dann steuerlich effizient über das Fahrzeug genutzt werden

Laufende Kosten

Lohnt sich, weil Versicherung, Steuer, Wartung, Reparaturen und oft auch das Tanken vom Arbeitgeber übernommen werden

Lohnt sich, weil die Kosten kalkulierbar, vollständig absetzbar und unter Umständen sogar flottenoptimiert sind

Lohnt sich, weil die betrieblichen Ausgaben direkt steuermindernd wirken

Wann lohnt sich ein Firmenwagen für Arbeitnehmer?

Das Besondere an einem Firmenwagen für Arbeitnehmer ist, dass sie ihn in den allermeisten Fällen auch zuhause und im Urlaub fahren dürfen. Das unterscheidet sie von Firmenwagen ohne Privatnutzung wie zum Beispiel Pool Cars. Dazu kommt: Der Arbeitgeber übernimmt den ganzen Aufwand und die laufenden Kosten wie Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen. Doch all diese Vorzüge der Firmenwagen für Arbeitnehmer sind steuerpflichtig: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt entweder mit der 1 %-Regel oder über ein Fahrtenbuch.

Wann ist ein Firmenwagen für Arbeitnehmer sinnvoll?

Ein Firmenwagen lohnt sich für Arbeitnehmer vor allem, wenn …

  • … Sie auch privat ein Auto benötigen: Dann kann ein Firmenwagen Ihre private Anschaffung ersetzen. Denn was Sie über die Versteuerung der geldwerten Vorteile aus dem Sachbezug Firmenwagen und dem Arbeitsweg an Nettogehalt verlieren, ist meist deutlich weniger als Sie für die Finanzierung und den Unterhalt eines gleichwertigen Privatfahrzeugs aufbringen müssten.
  • … Sie viel privat fahren und nach der 1%-Regel versteuern: Denn die Pauschalversteuerung ist immer gleich, ganz egal, wie viel Sie privat fahren. Folglich lohnt sich der Firmenwagen, wenn Sie den Firmenwagen zuhause und im Urlaub häufig einsetzen.
  • … der Bruttolistenpreis Ihres Firmenwagens niedrig ist: Ein vergleichsweise günstiger Bruttolistenpreis schlägt sich in einem geringeren geldwerten Vorteil und deshalb mehr Netto in Ihrer Gehaltsabrechnung nieder. Deshalb lohnen sich Modell- und Preisvergleiche.
  • … der Arbeitsweg kurz ist: Der Weg von Ihrem Zuhause zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte gilt für das Finanzamt als private Fahrt und muss demzufolge auch als geldwerter Vorteil versteuert werden: 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer. Je näher Sie also am Büro wohnen, umso weniger müssen Sie versteuern.

Worauf sollten Arbeitnehmer bei ihrem Firmenwagen achten?

Ein Firmenwagen bringt auch Verantwortung. Achten Sie besonders auf:

  • die eigene finanzielle Belastung: Nicht immer ist Ihnen die Gegenrechnung wichtig, wie viel Sie privat für ein gleichwertiges Auto aufbringen müssten, sondern was unterm Strich netto von Ihrem Gehalt übrig bleibt. Eine Faustregel: Der Firmenwagen sollte nicht mehr als 30 Prozent von Ihrem Nettogehalt ausmachen.
  • eine saubere vertragliche Regelung: Ein Dienstwagenüberlassungsvertrag oder eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag regelt sämtliche Details zur Nutzung des Firmenwagens zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber: Wer darf das Fahrzeug fahren? Wie wird es privat versteuert? Wer kommt für Schäden auf? Wer zahlt das Tanken? Dürfen Sie mit dem Firmenwagen auch ins Ausland? Diese Vereinbarung ist nicht nur wichtig für Sie und Ihren Chef, dafür interessiert sich auch das Finanzamt.
  • die passende Versteuerungsmethode: Die 1-Prozent-Regel ist einfach und lohnt sich, wenn Sie viel privat fahren. Im Umkehrschluss ist es sinnvoller, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn Sie mit dem Firmenwagen überwiegend beruflich im Einsatz sind – auch wenn es aufwändiger ist und das Finanzamt hohe Anforderungen daran stellt.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber ist der Firmenwagen ein bewährtes Mittel der Mitarbeiterbindung – und oft günstiger als eine Gehaltserhöhung. Ob Leasing oder Kauf: Fahrzeuge für Beschäftigte sind Betriebsausgaben und senken die Steuerlast des Unternehmens. Doch auch hier gilt: Die private Nutzung muss arbeitsvertraglich geregelt und steuerlich korrekt behandelt werden.

Wann ist ein Firmenwagen für Arbeitgeber sinnvoll?

Ein Firmenwagen lohnt sich für Sie als Arbeitgeber vor allem dann, wenn …

  • … Ihre Mitarbeiter ohnehin mobil sein müssen: Für Außendienst, Kundentermine oder regelmäßige Dienstreisen ist ein Firmenwagen oft wirtschaftlicher als die Abrechnung einzelner Fahrten. Den repräsentativen Auftritt Ihres Unternehmens und den zufriedenen Mitarbeiter bekommen Sie on top.
  • … Sie eine Gehaltserhöhung vermeiden möchten: Firmenwagen oder Gehaltserhöhung – das ist eine Frage, die Ihre wichtigsten Beschäftigten wahrscheinlich immer wieder umtreibt. In vielen Fällen ist der Firmenwagen die wirtschaftlich sinnvollere Alternative – sowohl für Sie als Arbeitgeber wie auch für Ihre Mitarbeiter.
  • … die Anschaffung eines Dienstwagens steuerlich entlastet: Ob gekauft oder geleast: Firmenfahrzeuge führen zu Betriebsausgaben, die den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens mindern – durch laufende Kosten wie Wartung und Versicherung, beim Kauf zusätzlich durch Abschreibung.

Worauf sollten Arbeitgeber bei Firmenwagen achten?

Ein Firmenwagenprogramm braucht klare Regeln, durchdachte Modelle und eine effiziente Verwaltung. Da lohnt sich der Blick auf ein paar zentrale Stellschrauben:

  • Klare vertragliche Regelungen: Ein schriftlicher Überlassungsvertrag muss regeln, wer den Firmenwagen fahren darf, wie er privat genutzt wird, wer für Schäden haftet und was bei Kündigung oder Elternzeit mit dem Firmenwagen passiert.
  • Steuerlich vorteilhafte Modelle: Ob E-Auto, Plug-in-Hybrid oder klassischer Verbrenner mit niedrigem Bruttolistenpreis: Die richtige Fahrzeugwahl beeinflusst maßgeblich, wie hoch der geldwerte Vorteil für Ihre Mitarbeiter ausfällt – und damit auch, wie attraktiv das Angebot für sie ist.
  • Gut auf die Mitarbeiter achten: Der Firmenwagen soll zum Mitarbeiter passen. Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass Position, Firmenwagen und Gehalt in einem stimmigen, angemessenen Verhältnis sind.
  • Eine wirtschaftlich sinnvolle Fuhrparkstrategie: Einheitliche Modelle, günstige Leasingraten, zentrale Verwaltung, Tank- und Ladekarten oder Rahmenverträge mit Werkstätten: Wer seinen Fuhrpark durchdacht strukturiert, spart Aufwand und Geld.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen für Selbstständige?

Für Selbstständige – ob Freiberufler, Einzelunternehmer oder Personengesellschaft – kann ein Firmenwagen steuerlich sinnvoll sein. Doch sobald das Fahrzeug nicht ausschließlich beruflich genutzt wird, stellt sich die Frage: Zählt es zum Betriebsvermögen oder nicht?

  • Bei mehr als 50% beruflicher Nutzung zählt der Firmenwagen zum notwendigen Betriebsvermögen.
  • Bei 10 bis 50% beruflicher Nutzung handelt es sich um sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen. Das heißt, als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie das Fahrzeug dem Privat- oder dem Betriebsvermögen zuordnen.
  • Bei weniger als 10% dienstlicher Nutzung gehört das Auto zwingend zum Privatvermögen.

Diese Zuordnung hat unterschiedliche Konsequenzen für Absetzbarkeit, Dokumentation und Versteuerung. Wer sich richtig entscheidet und die steuerlichen Spielregeln kennt, kann deutlich profitieren.

Ein Mann lehnt an einem BMW SUV

Wann ist ein Firmenwagen für Selbstständige sinnvoll?

Ein Firmenwagen lohnt sich für Selbstständige besonders dann, wenn …

  • … der Dienstwagen überwiegend beruflich genutzt wird: Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung gilt er als notwendiges Betriebsvermögen Dann können Anschaffung, Unterhalt und sogar Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • … die private Nutzung gering und gut dokumentiert ist: Wer ein Fahrtenbuch führt, kann exakt nachweisen, wie viel Prozent privat gefahren wurde – das lohnt sich vor allem bei hohem beruflichem Anteil.
  • … ein Fahrzeug gebraucht wird, das nicht privat finanziert werden soll: Als Selbstständiger können Sie über den Betrieb auf ein Auto zugreifen – und dabei Steuervorteile nutzen und Kosten als Betriebsausgaben absetzen, die Sie normalerweise privat tragen müssten.

Worauf sollten Selbstständige bei Firmenwagen achten?

*Wenn Sie sich als Selbstständiger für einen Firmenwagen entscheiden, müssen Sie auch die steuerlichen Konsequenzen im Blick haben – von der Absetzbarkeit bis zur Versteuerung der Privatnutzung. *

  • Was lässt sich steuerlich geltend machen – und wann? Wenn Ihr Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, können Sie sämtliche Kosten als Betriebsausgaben absetzen – inklusive Abschreibungen, laufender Kosten und gegebenenfalls der Vorsteuer. Wird es dagegen im Privatvermögen geführt, sind nur betriebliche Fahrten anteilig anrechenbar, zum Beispiel über die 0,30 €/km-Pauschale oder durch belegbare Einzelnachweise.
  • Privatanteil sauber erfassen und versteuern: Sobald Sie den Firmenwagen privat nutzen, müssen Sie diesen Anteil auch versteuern – entweder über ein Fahrtenbuch oder die 1 %-Regel. Die Wahl hat Einfluss auf den Gewinn, die Abgabenlast und die Dokumentationspflichten.
  • Gewerbesteuer im Blick behalten: Bei Gewerbetreibenden können Fahrzeugkosten den steuerpflichtigen Gewinn senken – das wirkt sich positiv auf die Einkommensteuer aus, aber: Ein Teil der Leasing- oder Mietkosten wird bei der Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet. Diesen Effekt sollten Sie bei der Wahl von Fahrzeugtyp und Finanzierungsmodell mitbedenken.

Damit sich der Firmenwagen richtig lohnt – die FAQ zum Thema

Warum lohnen sich E-Firmenwagen besonders?

Elektrisch fahren lohnt sich für alle – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige:

  • Steuerlich begünstigt: Der geldwerte Vorteil bei Privatnutzung von elektrischen Firmenwagen bis 100.000 Euro liegt bei 0,25% des Bruttolistenpreises, bei technologisch aktuellen Plug-in-Hybriden meist bei 0,5% – statt regulär 1 %. Das spart jeden Monat bares Geld.
  • Sonderabschreibung für Unternehmen: Seit Juli 2025 können Unternehmen 75 % der Anschaffungskosten eines neuen E-Firmenwagens im ersten Jahr abschreiben.
  • Weitere Vorteile: Für elektrische Dienstwagen fällt mindestens bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer an, und die Wartungs- und Betriebskosten sind oft niedriger als bei Verbrennern.
Zu sehen sind 3 Elektroautos der SIXT Flotte

Was lohnt sich mehr: Kauf, Leasing oder Auto‑Abo?

Die Entscheidung, ob Sie Ihren Firmenwagen kaufen oder leasen oder ein innovatives Auto-Abo ausprobieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Mobilitätsbedarf, der Finanzierungspräferenz und Ihrer Flexibilität:

  • Kauf: Der Anteil gekaufter Fahrzeuge wächst bei stabilen Unternehmen. Ein Kauf ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug langfristig genutzt wird und ausreichend Liquidität vorhanden ist. Alle Kosten (Anschaffung, Betrieb, Versicherung usw.) können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, zusätzlich ist Vorsteuerabzug möglich. Nachteile sind Kapitalbindung und Bilanzaktivierung.
  • Gewerbeleasing: Leasing ist und bleibt das Standardmodell für Firmenwagen in Deutschland. Die Leasingraten sind sofort absetzbar, das Fahrzeug bleibt im Besitz des Leasinggebers – ideal bei planbarem Bedarf. Eine gute Bonität wird vorausgesetzt, oft liegen die Laufzeiten bei 24 bis 48 Monaten. Nachteile: Kilometerbegrenzungen, mögliche Zusatzkosten bei Rückgabe, langfristige Bindung.
  • Auto‑Abo. Ein Auto-Abo kombiniert die Vorteile des Leasings mit maximaler Flexibilität. Monatlich kündbar ab 30 Tagen, keine Sonderzahlungen, alles inklusive (Zulassung, Kfz-Steuer, Wartung, Reifen etc.). Besonders geeignet für Start-ups, Projektphasen oder Selbstständige: Keine lange Bindung, volle Kostenkontrolle und sofort verfügbare Fahrzeuge.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen nicht?

Nicht jede Konstellation führt automatisch zu einem steuerlichen oder finanziellen Vorteil bei einem Firmenwagen. In diesen Fällen sollten Sie besonders genau rechnen:

  • Für Arbeitnehmer: Ein Firmenwagen lohnt sich nicht, wenn Ihr Arbeitsweg lang ist oder Sie das Auto kaum privat nutzen.
  • Für Arbeitgeber: Ein Firmenwagen lohnt sich nicht, wenn Ihre Mitarbeiter den Wagen kaum nutzen – etwa bei überwiegendem Homeoffice oder Dienstreisen mit der Bahn oder per Flugzeug.
  • Für Selbstständige: Ein Firmenwagen lohnt sich nicht, wenn die wirtschaftliche Situation Ihres Geschäfts instabil ist oder das Fahrzeug weniger als 10 % betrieblich genutzt wird – dann ist kein Betriebsausgabenabzug möglich.

Rund um den Firmenwagen

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