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So lohnt sie sich wirklich

Firmenwagen Gehaltsumwandlung

So lohnt sie sich wirklich

Firmenwagen über Gehaltsumwandlung in 30 Sekunden

Ein Firmenwagen ist nicht nur ein Extra auf vier Rädern – sondern kann mit einer Gehaltsumwandlung auch finanziell richtig gut laufen. Wenn Sie überlegen, ob sich diese Form der Vergütung für Sie lohnt, hilft dieser Überblick:

  • Für Mitarbeitende: Sie verzichten auf etwas Bruttogehalt – und erhalten dafür einen hochwertigen Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen können. Je nach Gehalt und Fahrzeug kann ein Firmenwagen per Gehaltsumwandlung günstiger sein als ein privat finanziertes Auto.
  • Für Arbeitgeber: Sie sparen Lohnnebenkosten, setzen ein starkes Zeichen der Wertschätzung – und können die Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe absetzen.
  • Besonders spannend bei E-Firmenwagen: Dank steuerlicher Vorteile, zum Beispiel der 0,5- und 0,25-Regelung fällt der geldwerte Vorteil deutlich niedriger aus – das erhöht die Nettoattraktivität spürbar.

Ob sich ein Firmenwagen per Gehaltsumwandlung für Sie lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von Ihrem Bruttogehalt, dem Fahrzeug und der privaten Nutzung. Der folgende Ratgeber zeigt Ihnen, wie die Gehaltsumwandlung funktioniert, für wen sie sich rechnet und welche Punkte Sie vorab prüfen sollten.

Was bedeutet eine Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen?

Ein Firmenwagen zählt in vielen Unternehmen zu den beliebtesten Zusatzleistungen. Doch nicht immer stellt der Arbeitgeber das Fahrzeug zusätzlich zum Gehalt – oft wird es im Zuge einer sogenannten Gehaltsumwandlung überlassen. Das bedeutet: Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts und erhalten im Gegenzug einen Firmenwagen mit Privatnutzung.

Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, gilt steuerlich immer als geldwerter Vorteil, unabhängig davon, ob er zusätzlich zum Gehalt oder per Gehaltsumwandlung überlassen wird. Bei der Gehaltsumwandlung wird der Vorteil jedoch nicht zusätzlich, sondern anstelle eines Gehaltsanteils gewährt. Ein Dienstfahrzeug per Gehaltsumwandlung wirkt sich steuerlich oft günstiger aus als eine klassische Gehaltserhöhung:

  • Wenn Sie Ihren Firmenwagen versteuern, können Sie das mit der 1%-Regelung pauschal oder mit einem Fahrtenbuch tun.
  • Das zu versteuernde Bruttogehalt sinkt – dadurch zahlen Sie oft weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben.
  • Unterm Strich können die monatlichen Kosten für den Dienstwagen niedriger ausfallen als bei einer privaten Finanzierung oder Leasinglösung.

Für wen lohnt sich die Gehaltsumwandlung?

Die Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen lohnt sich vor allem Arbeitgeber, die attraktive Benefits anbieten möchten, und für Mitarbeitende, die durch den Dienstwagen auch privat einen spürbaren finanziellen oder praktischen Vorteil haben.

Arbeitgeber profitieren wirtschaftlich und strategisch

In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen, Kostendruck und Fachkräftemangel ist die Gehaltsumwandlung für Firmenwagen für Arbeitgeber ein strategisches Instrument, um Kosten zu reduzieren und Mitarbeitern gleichzeitig ein motivierendes Incentive zu bieten. Zu den gesparten Kosten einer potenziellen Gehaltserhöhung kommen damit auch weniger Lohnnebenkosten und Sozialabgaben. Zudem können die Kosten eines Dienstwagens wie zum Beispiel Leasingraten, Versicherungs- oder Wartungskosten direkt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. So wird der Firmenwagen via Gehaltsumwandlung zu einer wirtschaftlich attraktiven Form der Mitarbeiterbindung.

Die Vorteile für Arbeitgeber auf einen Blick:

  • Mitarbeitende motivieren – ohne Gehaltserhöhung: Der Firmenwagen als Benefit stärkt die Mitarbeiterbindung, ohne das Fixgehalt anzuheben.
  • Weniger Lohnnebenkosten, mehr Spielraum: Durch die Gehaltsumwandlung sinken Sozialabgaben, – was die laufenden Personalkosten reduziert.
  • Volle steuerliche Absetzbarkeit der Fahrzeugkosten: Leasingraten, Versicherungen und Wartung gelten als Betriebsausgaben und senken die Unternehmenssteuern.

Für Mitarbeitende ein attraktives Gesamtpaket

Wer ohnehin ein Fahrzeug benötigt oder im Beruf wie privat gerne mobil sein möchte, kann mit einer Gehaltsumwandlung oft ein besseres Gesamtpaket bekommen als mit einer klassischen Gehaltserhöhung. Entscheidend ist natürlich, dass die Umwandlung fair gestaltet ist und sich gegenüber einer privaten Fahrzeugfinanzierung lohnt.

Typische Zielgruppen für eine Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen:

  • Fach- und Führungskräfte im mittleren Management, die Gehaltserhöhungen verhandeln oder ein Mobilitätsangebot erhalten
  • Projektmitarbeitende oder Berater mit Dienstreisebedarf, die nicht klassisch im Vertrieb arbeiten
  • Angestellte mit Wahlmodellen, bei denen zwischen Gehalt, Dienstwagen oder anderen Benefits gewählt werden kann

Die Vorteile für Mitarbeitende auf einen Blick:

  • Zugang zu hochwertigen Fahrzeugen zu Firmenkonditionen: Mitarbeitende profitieren von attraktiven Einkaufskonditionen der Arbeitgeber – oft deutlich günstiger als im Privatleasing.
  • Oft günstiger als ein privates Auto: Zwar sinkt das Netto – aber der Nettoverlust kann niedriger ausfallen als die monatlichen Kosten für ein eigenes Fahrzeug.
  • Alles läuft über den Arbeitgeber: Es gibt keine Anzahlung, keine Bonitätsprüfung, kein Restwertrisiko für Mitarbeitende.

So funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen

Ein Firmenwagen per Gehaltsumwandlung bedeutet nicht, dass der Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt ein Auto erhält – sondern dass ein Teil des Bruttogehalts gegen die private Nutzung eines Firmenwagens eingetauscht wird. Dafür wird eine monatliche Gehaltsumwandlung vereinbart, also ein fester Betrag, der vom Brutto abgezogen wird. Gleichzeitig entsteht durch die private Nutzung des Fahrzeugs ein sogenannter geldwerter Vorteil, der zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird.

Businessfrau kniet vor einem Firmenwagen

Was bei der Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen konkret passiert

  • Das Bruttogehalt wird um die Gehaltsumwandlung reduziert.
  • Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttogehalt steuerlich hinzugerechnet: Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, sind es 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens plus 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs
  • Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttogehalt zunächst rechnerisch hinzugerechnet, damit darauf Steuern und Sozialabgaben berechnet werden können. Da er nicht als Geld ausgezahlt wird, wird er in der Nettoabrechnung wieder herausgerechnet.
  • Der Mitarbeitende erhält weniger Netto als ohne Firmenwagen, kann den Dienstwagen dafür aber auch privat nutzen.

Was eine faire Gehaltsumwandlung ausmacht

Die Gehaltsumwandlung für einen Firmenwagen ist ein attraktives Vergütungsmodell, von dem beide Seiten – Mitarbeiter und Arbeitgeber – profitieren können. Das wird aber nur gelingen, wenn sie sinnvoll und fair ausgestaltet wird.

  • Die Gehaltsumwandlung orientiert sich am geldwerten Vorteil (z. B. 1 % + 0,03 % des Listenpreises).
  • Wichtig ist, dass die Höhe der Gehaltsumwandlung für Mitarbeitende nachvollziehbar bleibt und in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des Firmenwagens steht. Ist die Umwandlung deutlich höher, wird sie für den Mitarbeiter zum Minusgeschäft. Ist sie deutlich niedriger, ist das Modell zwar für den Mitarbeiter besonders attraktiv, aber möglicherweise für den Arbeitgeber wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.
  • Die Gehaltsumwandlung für den Firmenwagen sollte 30 Prozent des Nettogehalts nicht übersteigen.
  • Arbeitgeber und Mitarbeiter fixieren die Gehaltsumwandlung per Firmenwagen in einem angepassten Arbeitsvertrag und ergänzen ihn mit einer Dienstwagennutzungsvereinbarung.

Gehaltsumwandlung per Firmenwagen – eine Beispielrechnung

Einem zweifachen Familienvater aus Bayern, 40 Jahre alt, wird ein Firmenwagen zu einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro gegen eine Gehaltsumwandlung von 500 Euro monatlich in Aussicht gestellt. Er ist in Steuerklasse IV, gesetzlich versichert und kirchensteuerpflichtig. Mit dem Firmenwagen wird er künftig 10 km einfachen Arbeitsweg zurücklegen. Jetzt stellt er die neue Abrechnung mit Gehaltsumwandlung per Firmenwagen seinem bisherigen Gehaltszettel ohne gegenüber.

Mit UmwandlungOhne Umwandlung

Bruttogehalt

4.500,00€

4.500,00€

Umwandlung

-500,00€

-

Geldwerter Vorteil Firmenwagen

500,00€

-

Geldwerter Vorteil Arbeitsweg

150,00€

-

Zu versteuerndes Gehalt

4.650,00€

4.500,00€

Sozialabgaben

962,56€

931,50€

Steuern

741,20€

698,61€

Summe Abgaben & Steuern

1.703,76€

1.630,11€

Netto

2.946,24€

2.869,89€

Nettoabzug Geldwerter Vorteil

-650,00€

-

Auszahlung

2.296,24€

2.869,89€

Gehaltsberechnungen: Zweifacher Familienvater aus Bayern, 40 Jahre alt, Steuerklasse IV, gesetzlich versichert und kirchensteuerpflichtig; Firmenwagen mit Bruttolistenpreis 50.000 €; 10 km einfacher Arbeitsweg. Berechnung: nettolohn.de

Fazit:

Der Familienvater aus Bayern bekommt durch die neue Regelung mit Gehaltsumwandlung 574 Euro weniger netto, das er mit der Kompensation aus der Entfernungspauschale für den Firmenwagen wieder um rund 25 Euro monatlich anheben kann. Dafür kann er ein hochwertiges, neues Dienstfahrzeug privat nutzen und muss sich nicht um den Unterhalt kümmern. Mit einem monatlichen Budget von 574 Euro wäre das privat kaum zu leisten.

Ein Geschäftsmann schaut in einen Laptop

Über die Gehaltsumwandlung und den Firmenwagen freut sich aber nicht nur der Kollege aus Bayern, die Vereinbarung lohnt sich auch für den Arbeitgeber.

Mit UmwandlungOhne Umwandlung

Bruttogehalt

4.500,00€

4.500,00€

Umwandlung

-500,00€

-

Geldwerter Vorteil Firmenwagen

500,00€

-

Geldwerter Vorteil Arbeitsweg

150,00€

-

Zu versteuerndes Gehalt

4.650,00€

4.500,00€

Sozialabgaben

974,18€

942,75€

Gesamtkosten

5.624,18€

5.442,75€

Abzug Geldwerter Vorteil

-650,00€

-

Gesamtsumme

4.974,18€

5.442,75€

Fazit: Nach dieser Beispielrechnung spart der Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung monatlich fast 470 Euro gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung. Die Finanzierung des Firmenwagens sowie die laufenden Kosten können als Betriebsausgaben sofort wie auch der Vorsteuerabzug steuerlich geltend gemacht werden.

Wie wirkt sich die Gehaltsumwandlung bei elektrischen Firmenwagen und Plug-in-Hybriden aus?

Der bayerische Familienvater aus unserer Beispielrechnung hat besonderes Glück. Innerhalb seines Firmenwagen-Budgets von 50.000 Euro kann er sich auch einen elektrischen Firmenwagen oder einen Plug-in-Hybriden aussuchen. Damit profitiert er bei bestimmten Modellen von ganz besonderen Vorteilen, denn es gibt die 0,5- und 0,25-Prozent-Regelung, um Hybrid- und E-Firmenwagen zu versteuern. Das verringert den

geldwerten Vorteil zum Teil deutlich bei gleichwertigem Sachbezug. Im Detail sieht die Beispielrechnung so aus:

Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen Elektro¹Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen Hybrid²Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen VerbrennerKlassische Gehaltsabrechnung

Bruttogehalt

4.500,00€

4.500,00€

4.500,00€

4.500,00€

Gehaltsumwandlung

-500,00€

-500,00€

-500,00€

-

Geldwerter Vorteil Firmenwagen

125,00€

250,00€

500,00€

-

Geldwerter Vorteil Arbeitsweg

37,50€

75,00€

150,00€

-

Zu versteuerndes Gehalt

4.162,50€

4.325,00€

4.650,00€

4.500,00€

Sozialabgaben

861,63€

895,29€

962,56€

931,50€

Steuern

605,21€

649,76€

741,20€

698,61€

Summe Steuern & Abgaben

1.466,84€

1.545,05€

1.703,76€

1.630,11€

Netto

2.695,66€

2.779,95€

2.946,24€

2.869,89€

Nettoabzug Geldwerter Vorteil

-162,50€

-325,00€

-650,00€

-

Auszahlungsbetrag

2.533,16€

2.454,95€

2.296,24€

2.869,89€

¹ Geviertelte Besteuerung beim Sachbezug und Arbeitsweg für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis zu 100.000 Euro

² Halbierte Besteuerung beim Sachbezug und Arbeitsweg für Plug-in-Hybride mit einem maximalen CO₂-Ausstoß von 50 g/km oder einer elektrischen Mindestreichweite von 80 km

Fazit: Bei einer Gehaltsumwandlung mit einem Elektroauto oder Plug-in-Hybriden als Firmenwagen bleibt am Ende mehr netto als bei einem Gehaltsverzicht zugunsten eines Verbrenners. Das macht das Vergütungsmodell der Gehaltsumwandlung und den Firmenwagen noch attraktiver.

Was Sie zu Firmenwagen per Gehaltsumwandlung noch wissen sollten

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