Ein Firmenwagen muss nicht immer „on top“ kommen – oft ist Gehaltsumwandlung die cleverere Lösung. Wer auf einen Teil seines Bruttogehalts verzichtet, kann einen Dienstwagen günstiger nutzen als gedacht. Doch lohnt sich das Modell für jeden? Und wie viel Gehalt entspricht einem typischen Firmenwagen überhaupt? Dieser Artikel erklärt Ihnen alles, was Sie zur Firmenwagen-Gehaltsumwandlung wissen müssen – mit konkreten Rechenbeispielen, Steuertipps und einem besonderen Blick auf Elektrofahrzeuge.
Inhalt
Firmenwagen über Gehaltsumwandlung in 30 Sekunden
Was bedeutet eine Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen?
Für wen lohnt sich die Gehaltsumwandlung wirklich?
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Firmenwagen konkret?
Wie wirkt sich die Gehaltsumwandlung bei elektrischen Firmenwagen und Plug-in-Hybriden aus?
Was Sie zu Firmenwagen per Gehaltsumwandlung noch wissen sollten
Firmenwagen über Gehaltsumwandlung in 30 Sekunden
Ein Firmenwagen ist nicht nur ein Extra auf vier Rädern – sondern kann mit einer Gehaltsumwandlung auch finanziell richtig gut laufen. Wenn Sie überlegen, ob sich diese Form der Vergütung für Sie lohnt, hilft dieser Überblick:
- Für Mitarbeitende: Sie verzichten auf etwas Bruttogehalt – und erhalten dafür einen hochwertigen Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen können. Trotz geringerem Netto bleibt Ihnen oft mehr als bei der privaten Autofinanzierung.
- Für Arbeitgeber: Sie sparen Lohnnebenkosten, setzen ein starkes Zeichen der Wertschätzung – und können die Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe absetzen.
- Besonders spannend bei E-Firmenwagen: Dank steuerlicher Vorteile, zum Beispiel der 0,5- und 0,25-Regelung fällt der geldwerte Vorteil deutlich niedriger aus – das erhöht die Nettoattraktivität spürbar.
Was bedeutet eine Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen?
Ein Firmenwagen zählt in vielen Unternehmen zu den beliebtesten Zusatzleistungen. Doch nicht immer stellt der Arbeitgeber das Fahrzeug zusätzlich zum Gehalt – oft wird es im Zuge einer sogenannten Gehaltsumwandlung überlassen. Das bedeutet: Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts und erhalten im Gegenzug einen Firmenwagen mit Privatnutzung.
Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, gilt steuerlich immer als geldwerter Vorteil, unabhängig davon, ob er zusätzlich zum Gehalt oder per Gehaltsumwandlung überlassen wird. Bei der Gehaltsumwandlung wird der Vorteil jedoch nicht zusätzlich, sondern anstelle eines Gehaltsanteils gewährt. Ein Dienstfahrzeug per Gehaltsumwandlung wirkt sich steuerlich oft günstiger aus als eine klassische Gehaltserhöhung:
- Wenn Sie Ihren Firmenwagen versteuern, können Sie das mit der 1%-Regelung pauschal tun.
- Das zu versteuernde Bruttogehalt sinkt – dadurch zahlen Sie oft weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben.
- Unterm Strich sind die monatlichen Kosten für den Dienstwagen meist niedriger als bei einer privaten Finanzierung oder Leasinglösung.
Für wen lohnt sich die Gehaltsumwandlung
Arbeitgeber profitieren wirtschaftlich und strategisch
In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen, Kostendruck und Fachkräftemangel ist die Gehaltsumwandlung für Firmenwagen für Arbeitgeber ein strategisches Instrument, um Kosten zu reduzieren und Mitarbeitern gleichzeitig ein motivierendes Incentive zu bieten. Zu den gesparten Kosten einer potenziellen Gehaltserhöhung kommen damit auch weniger Lohnnebenkosten und Sozialabgaben. Zudem können die Kosten eines Dienstwagens wie zum Beispiel Leasingraten, Versicherungs- oder Wartungskosten direkt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. So wird der Firmenwagen via Gehaltsumwandlung zu einer wirtschaftlich attraktiven Form der Mitarbeiterbindung.
Die Vorteile für Arbeitgeber auf einen Blick:
- Mitarbeitende motivieren – ohne Gehaltserhöhung: Der Firmenwagen als Benefit stärkt die Mitarbeiterbindung, ohne das Fixgehalt anzuheben.
- Weniger Lohnnebenkosten, mehr Spielraum: Durch die Gehaltsumwandlung sinken Sozialabgaben, – was die laufenden Personalkosten reduziert.
- Volle steuerliche Absetzbarkeit der Fahrzeugkosten: Leasingraten, Versicherungen und Wartung gelten als Betriebsausgaben und senken die Unternehmenssteuern.
Für Mitarbeitende ein attraktives Gesamtpaket
Wer ohnehin ein Fahrzeug benötigt oder im Beruf wie privat gerne mobil sein möchte, kann mit einer Gehaltsumwandlung oft ein besseres Gesamtpaket bekommen als mit einer klassischen Gehaltserhöhung. Entscheidend ist natürlich, dass die Umwandlung fair gestaltet ist und sich gegenüber einer privaten Fahrzeugfinanzierung lohnt.
Typische Zielgruppen für eine Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen:
- Fach- und Führungskräfte im mittleren Management, die Gehaltserhöhungen verhandeln oder ein Mobilitätsangebot erhalten
- Projektmitarbeitende oder Berater mit Dienstreisebedarf, die nicht klassisch im Vertrieb arbeiten
- Angestellte mit Wahlmodellen, bei denen zwischen Gehalt, Dienstwagen oder anderen Benefits gewählt werden kann
Die Vorteile für Mitarbeitende auf einen Blick:
- Zugang zu hochwertigen Fahrzeugen zu Firmenkonditionen: Mitarbeitende profitieren von attraktiven Einkaufskonditionen der Arbeitgeber – oft deutlich günstiger als im Privatleasing.
- Oft günstiger als ein privates Auto: Zwar sinkt das Netto – aber der Nettoverlust fällt meist niedriger aus als die monatlichen Kosten für ein eigenes Fahrzeug.
- Keine Verträge, kein Aufwand, kein Risiko: Alles läuft über den Arbeitgeber: Es gibt keine Anzahlung, keine Bonitätsprüfung, kein Restwertrisiko für Mitarbeitende.
So funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen
Ein Firmenwagen per Gehaltsumwandlung bedeutet nicht, dass der Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt ein Auto erhält – sondern dass ein Teil seines Bruttogehalts dafür verwendet wird, ein Fahrzeug zu finanzieren. Dafür wird eine monatliche Gehaltsumwandlung vereinbart, also ein fester Betrag, der vom Brutto abgezogen wird. Gleichzeitig entsteht durch die private Nutzung des Fahrzeugs ein sogenannter geldwerter Vorteil, der zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird.
Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Gehaltsumwandlung und geldwertem Vorteil. Je besser dieser Ausgleich gelingt, desto attraktiver ist das Modell – für beide Seiten.
- Für den Arbeitgeber sinken durch die Gehaltsumwandlung die Lohnnebenkosten. Gleichzeitig kann er die Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
- Für den Mitarbeitenden sinkt zwar das Netto – aber er profitiert von einem Dienstwagen, der privat meist nur zu höheren Kosten zu finanzieren wäre.

Was bei der Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen konkret passiert
- Das Bruttogehalt wird um die Gehaltsumwandlung reduziert
- Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttogehalt steuerlich hinzugerechnet: Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, sind es 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens plus 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs
- Mit dem Abzug von Sozialabgaben und Steuern wird schließlich auch der geldwerte Vorteil wieder abgezogen, sonst bekäme der Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug plus das Geld für den geldwerten Vorteil
- Der Mitarbeitende erhält weniger Netto als ohne Firmenwagen.
Was eine faire Gehaltsumwandlung ausmacht
Die Gehaltsumwandlung für einen Firmenwagen ist ein attraktives Vergütungsmodell, von dem beide Seiten – Mitarbeiter und Arbeitgeber – profitieren können. Das wird aber nur gelingen, wenn sie sinnvoll und fair ausgestaltet wird.
- Die Gehaltsumwandlung orientiert sich am geldwerten Vorteil (z. B. 1 % + 0,03 % des Listenpreises)
- Die Differenz zwischen Gehaltsumwandlung und geldwertem Vorteil bleibt möglichst gering. Ist die Umwandlung deutlich höher, wird sie für den Mitarbeiter zum Minusgeschäft. Ist sie deutlich niedriger, ist das Modell zwar für den Mitarbeiter besonders attraktiv, aber möglicherweise für den Arbeitgeber wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.
- Das steuerpflichtige Einkommen bleibt stabil oder steigt nur leicht
- Die Gehaltsumwandlung für den Firmenwagen sollte 30 Prozent des Nettogehalts nicht übersteigen
- Arbeitgeber und Mitarbeiter fixieren die Gehaltsumwandlung per Firmenwagen in einem angepassten Arbeitsvertrag und ergänzen ihn mit einer Dienstwagennutzungsvereinbarung.
Gehaltsumwandlung per Firmenwagen – eine Beispielrechnung
Einem zweifachen Familienvater aus Bayern, 40 Jahre alt, wird ein Firmenwagen zu einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro gegen eine Gehaltsumwandlung von 500 Euro monatlich in Aussicht gestellt. Er ist in Steuerklasse IV, gesetzlich versichert und kirchensteuerpflichtig. Mit dem Firmenwagen wird er künftig 10 km einfachen Arbeitsweg zurücklegen. Jetzt stellt er die neue Abrechnung mit Umwandlung seinem bisherigen Gehaltszettel gegenüber. (Berechnung: nettolohn.de)
Mitarbeiter
Klassische Gehaltsabrechnung | Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen | Differenz | ||
---|---|---|---|---|
Bisheriges Bruttogehalt | - | 4.500,00€ | 4.500,00€ | - |
Gehaltsumwandlung | - | - | -500,00€ | - |
Geldwerter Vorteil Firmenwagen | Bruttolistenpreis 50.000 Euro; Versteuerung nach der 1%-Regel | - | -500,00€ | - |
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg | Einfacher Arbeitsweg 10 km; Bruttolistenpreis 50.000 Euro; Versteuerung nach der 0,03%-Regel | - | 150,00€ | - |
Zu versteuerndes Gehalt | - | 4.500,00€ | 4.650,00€ | 150,00€ |
Abgaben | Rentenversicherung (18,6%; AN + AG je 9,3%) | 418,50€ | 432,45€ | - |
- | Arbeitslosenversicherung (2,6%; AN + AG je 1,3%) | 58,50€ | 60,45€ | - |
- | Krankenversicherung (17,1%; AN + AG je 8,55%) | 384,75€ | 397,58€ | - |
- | Pflegeversicherung (3,35%; AN 1,55%, AG 1,8%) | 69,75€ | 72,08€ | - |
Summe Sozialabgaben | - | 931,50€ | 962,55€ | 31,05€ |
Steuern | Lohnsteuer | 675,33€ | 715,41€ | - |
- | Solidaritätszuschlag | 0,00€ | 0,00€ | - |
- | Kirchensteuer | 34,12€ | 37,00€ | - |
Summe Steuern | - | 709,45€ | 752,41€ | 42,96€ |
Netto | - | 2.859,05€ | 2.935,04€ | - |
Nettoabzug Geldwerter Vorteil | Der geldwerte Vorteil aus Sachbezug des Firmenwagens und Arbeitsweg wird vom Nettobetrag wieder abgezogen | - | -650,00€ | - |
Private Kosten bzw. Erstattungen | Entfernungspauschale: Im Zuge der Steuerklärung kann der Arbeitsweg als Werbungskosten geltend gemacht werden: 0,30 € pro km und Arbeitstag; Steuersatz ca. 37% | 0,00€ | 20,35€ | 20,35€ |
- | Für diese Summe lässt sich ein hochwertiger Firmenwagen auch privat nutzen ohne Aufwände für laufende Kosten. Müsste das privat getragen werden, wäre das zu diesem Betrag kaum gleichwertig möglich | - | - | -553,66€ |
Fazit:
Der Familienvater aus Bayern bekommt durch die neue Regelung mit Gehaltsumwandlung 574 Euro weniger netto, das er mit der Kompensation aus der Entfernungspauschale für den Firmenwagen wieder um rund 20 Euro monatlich anheben kann. Dafür kann er ein hochwertiges, neues Dienstfahrzeug privat nutzen und muss sich nicht um den Unterhalt kümmern. Mit einem monatlichen Budget von 574 Euro wäre das privat kaum zu leisten.
Aber es muss ja nicht immer ein Leasingfahrzeug sein. Wenn Sie sich für ein Firmenauto als Abo interessieren, dann berechnen Sie hier das SIXT auto abo mit Gehaltsumwandlung
Über die Gehaltsumwandlung und den Firmenwagen freut sich aber nicht nur der Kollege aus Bayern, die Vereinbarung lohnt sich auch für den Arbeitgeber.

Arbeitgeber
Klassische Gehaltsabrechnung | Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen | Differenz | ||
---|---|---|---|---|
Bisheriges Bruttogehalt | - | 4.500,00€ | 4.500,00€ | - |
Gehaltsumwandlung | - | - | -500,00€ | - |
Geldwerter Vorteil Firmenwagen | Bruttolistenpreis 50.000 Euro; Versteuerung nach der 1%-Regel | - | -500,00€ | - |
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg | Einfacher Arbeitsweg 10 km; Bruttolistenpreis 50.000 Euro; Versteuerung nach der 0,03%-Regel | - | 150,00€ | - |
Zu versteuerndes Gehalt | - | 4.500,00€ | 4.650,00€ | 150,00€ |
Abgaben | Rentenversicherung (18,6%; AN + AG je 9,3%) | 418,50€ | 432,45€ | - |
- | Arbeitslosenversicherung (2,6%; AN + AG je 1,3%) | 58,50€ | 60,45€ | - |
- | Krankenversicherung (17,1%; AN + AG je 8,55%) | 384,75€ | 397,58€ | - |
- | Pflegeversicherung (3,35%; AN 1,55%, AG 1,8%) | 81,00 € | 83,70 € | - |
Summe Sozialabgaben | - | 942,75 € | 974,18 € | 31,43€ |
Gesamtkosten | - | 5.442,75 € | 5.624,18 € | - |
Abzug Geldwerter Vorteil | - | - | 650,00 € | - |
Gesamtsumme | - | 5.442,75 € | 4.974,18 € | -468,58€ |
- | Über die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitgeber 468,58 € monatlich an Mitarbeiterkosten. Die Finanzierung des Firmenwagens sowie die laufenden Kosten können als Betriebsausgaben sofort wie auch der Vorsteuerabzug steuerlich geltend gemacht werden. | - | - | - |
Fazit:
Der Arbeitgeber spart in dieser Beispielrechnung monatlich fast 470 Euro an Lohnnebenkosten. Die Finanzierung des Firmenwagens sowie die laufenden Kosten können als Betriebsausgaben sofort wie auch der Vorsteuerabzug steuerlich geltend gemacht werden.
Was Sie zu Firmenwagen per gehaltsumwandlung noch wissen sollten
Wie viel Gehalt muss man „abgeben“, um einen Firmenwagen per Gehaltsumwandlung zu bekommen? Das hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter, aber auch die Vorstellungen der Arbeitgeber zum Beispiel über die Frage: Welcher Dienstwagen bei welchem Gehalt? und darüber, was als Grundlage der Gehaltsumwandlung herangezogen wird.
- Der Bruttolistenpreis: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem 50.000-€-Auto wären das 500 €, die Sie auch per Gehaltsverzicht gegenrechnen können.
- Leasingrate oder Abo-Kosten: Viele Arbeitgeber orientieren sich an den tatsächlichen monatlichen Fahrzeugkosten.
- Monatliche Betriebskosten-Pauschale: Manchmal legen Arbeitgeber einen realistischen Mix aus Leasing, Versicherung, Wartung und Steuern zugrunde.
- Finanzierungsrate: Bei gekauften Fahrzeugen kann die monatliche Rate plus kalkulierte Nebenkosten als Maßstab dienen.
Was konkret als Umwandlungsgrundlage dient, ist Verhandlungssache – sollte aber im Verhältnis zum geldwerten Vorteil stehen (aber nicht vergessen, auch die Versteuerung des Arbeitswegs zu berücksichtigen). Wer monatlich 500 bis 700 € Gehalt in den Wagen steckt, kann damit oft einen hochwertigen Firmenwagen finanzieren.
Je mehr Gehalt in den Firmenwagen fließt, desto mehr lohnt sich die genaue Prüfung. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze – aber eine sozialverträgliche Empfehlung.
- Maximal 30 % des Nettogehalts sollten gewandelt werden – sonst kann es finanziell eng werden.
- Faires Verhältnis: Wenn Gehaltsumwandlung und geldwerter Vorteil ausgewogen sind, bleibt das Modell für beide Seiten attraktiv.
- Denken Sie an Ihre Fixkosten: Miete, Versicherungen, Familienbudget – wer zu viel umwandelt, verliert finanziellen Spielraum.
Ja, das geht. Zuzahlungen sind ein Gestaltungselement der Gehaltsumwandlung: Sie machen auch teurere Firmenwagen möglich und können die Steuerlast senken. In der Praxis bleibt aber die reine Gehaltsumwandlung das Standardmodell – weil sie einfach und kalkulierbar ist.
Wie funktioniert die Zuzahlung technisch?
Die Zuzahlung ist eine private Beteiligung des Mitarbeitenden an den Fahrzeugkosten – ein fixer Monatsbeitrag (z. B. 100 €), der nicht über die Lohnabrechnung abgewickelt, sondern direkt an den Arbeitgeber überwiesen oder vom Konto eingezogen wird.
Diese private Zahlung senkt den zu versteuernden geldwerten Vorteil, – denn der Fiskus erkennt an: Wer selbst für das Auto bezahlt, muss es nicht doppelt versteuern. Die Zuzahlung wird also vom geldwerten Vorteil abgezogen, bevor er steuerlich angesetzt wird.
Die Gehaltsumwandlung ist steuerlich erlaubt – aber sie muss klar geregelt und gut dokumentiert sein. Denn sie verändert das Gehalt und damit auch viele Folgeeffekte, z.B.: für die Rente bis oder das Elterngeld.
- Vertraglich regeln: Die Umwandlung muss schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.
- Mindestlohn nicht unterschreiten: Der umgewandelte Teil zählt nicht mehr zum „bar ausgezahlten“ Gehalt. Das neue Brutto muss über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
- Tarifverträge prüfen: In manchen Branchen ist Gehaltsumwandlung tariflich ausgeschlossen oder eingeschränkt – etwa im öffentlichen Dienst.
- Folgewirkungen beachten: Ein reduziertes Bruttogehalt kann Auswirkungen auf Elterngeld, Krankengeld oder Rentenansprüche haben.
- Sozialversicherung einbinden: In seltenen Fällen stellen Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger kritische Rückfragen – etwa wenn die Umwandlung hoch ausfällt und die Abgaben deutlich sinken. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Modell vorab prüfen.
Nein. Ein geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen. Dazu zählt übrigens auch der Weg zur Arbeit. Wenn es sich allerdings um einen Firmenwagen ohne Privatnutzung handelt, der ausschließlich dienstlich genutzt wird, fällt keine Versteuerung an. Ohne private Nutzung gibt es auch keine Grundlage für eine Gehaltsumwandlung.
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