Firmenwagen versteuern in 30 Sekunden
Wenn Sie einen Firmenwagen bekommen, dürfen Sie ihn meist auch privat nutzen, und das interessiert dann auch das Finanzamt. Entscheidend dabei sind drei Themen:
- Geldwerter Vorteil: Die Möglichkeit, einen Dienstwagen auch privat fahren zu dürfen, gilt als zusätzliches Einkommen, das versteuert werden muss.
- Zwei Versteuerungsmethoden: Die 1%-Regelung versteuert pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat. Bei der Fahrtenbuchmethode zählt, wie viel Sie wirklich privat fahren.
- Mehr Bruttogehalt: Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr Bruttogehalt und damit Ihre Steuer- und Sozialabgabenlast.
Im Folgenden finden Sie alle Themen im Detail, die wichtig sind, wenn Sie Ihren Firmenwagen versteuern:

Warum wird ein Firmenwagen versteuert und was ist der geldwerte Vorteil?
Ein Firmenwagen wird versteuert, weil die private Nutzung steuerlich als zusätzlicher Vorteil gilt – der sogenannte geldwerte Vorteil. Er entsteht, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Dienstwagen überlässt, den Sie auch privat nutzen dürfen – also etwa für Einkäufe, Familienausflüge oder Urlaubsfahrten. Steuerlich gilt das als sogenannter Sachbezug: eine Leistung, die nicht in Geld ausbezahlt wird, aber einen realen wirtschaftlichen Wert hat. Für das Finanzamt zählt dieser Vorteil wie ein zusätzliches Einkommen und muss deshalb versteuert werden. Der geldwerte Vorteil entsteht, sobald Ihnen Ihr Arbeitgeber die Privatnutzung des Firmenwagens erlaubt – unabhängig davon, wie oft Sie den Dienstwagen tatsächlich privat bewegen. Das betrifft nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige und Freiberufler, die ein betriebliches Fahrzeug auch privat verwenden. Wie genau der geldwerte Vorteil berechnet und damit besteuert wird, hängt von der gewählten Methode ab: der 1%-Regelung oder dem Fahrtenbuch.
Wie funktioniert die Versteuerung eines Firmenwagens?
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, die private Nutzung Ihres Firmenwagens zu versteuern:
- Die 1%-Regelung ist eine einfache Pauschale, bei der Sie 1% des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens versteuern.
- Das Fahrtenbuch ist die präzise, aber aufwändigere Methode, mit der Sie alle Fahrten detailliert dokumentieren.
Welche Methode für Sie sinnvoller ist, hängt davon ab, wie hoch der Anteil Ihrer Privatfahrten ist, wie viel Aufwand Sie betreiben möchten – und ob Sie steuerlich sparen wollen.
Was ist die 1%-Regelung?
Bei der 1%-Regelung versteuern Sie die private Nutzung Ihres Firmenwagens pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises (inkl. der ab Werk eingebauten Sonderausstattung) pro Monat.
Ein Beispiel: Als neuer Dienstwagen wartet ein BMW 320d Touring. Der Kaufpreis liegt bei 57.200 Euro, dazu kommen 10.000 Euro Sonderausstattung – also insgesamt 67.200 Euro. 1 % davon entsprechen 672 Euro, die Sie monatlich als geldwerten Vorteil versteuern.
- Vorteil: Die 1%-Regelung ist einfach. Sie müssen im Alltag keine einzelnen Fahrten dokumentieren.
- Nachteil: Der Steuersatz bleibt unabhängig vom tatsächlichen Fahrzeugwert immer gleich und richtet sich am ursprünglichen Bruttolistenpreis aus. Dadurch kann die 1%-Regelung mit der Zeit teurer sein als andere Methoden.
- Wann lohnt sie sich? Je häufiger Sie Ihren Dienstwagen privat nutzen, umso mehr lohnt sich die Versteuerung nach der 1%-Regelung.
- Übrigens: Wenn Sie ein E-Auto als Dienstwagen versteuern, profitieren Sie von der 0,25-Prozent-Regelung.
Was muss ich bei einem Fahrtenbuch beachten?
Ein Fahrtenbuch zu führen ist die genaueste Methode zur Versteuerung, aber auch die aufwendigste. Dabei dokumentieren Sie jede einzelne Fahrt, ob privat oder geschäftlich. Am Monatsende wird der prozentuale Anteil der Privatfahrten berechnet und dieser Anteil wird auf die tatsächlichen regelmäßigen Fahrzeugkosten angewendet.
Zu den tatsächlichen regelmäßigen Fahrzeugkosten zählen:
- Abschreibung oder Leasingrate
- Kraftstoffkosten
- Reparaturen und Wartung
- Kfz-Steuer und Versicherung
- Kfz-Haftpflicht, ggf. auch Kaskoversicherung
- Zulassung, TÜV, ggf. Garagenmiete
Der geldwerte Vorteil Ihrer Fahrten wird zu Ihrem Bruttogehalt addiert und muss versteuert werden. Ein Beispiel: Wenn die monatlichen Gesamtkosten für Ihr Fahrzeug 1.000 Euro betragen und laut Fahrtenbuch 20 % Ihrer Fahrten privat waren, versteuern Sie 200 Euro als geldwerten Vorteil.
- Vorteil: Ein Fahrtenbuch dokumentiert präzise, wie viel Sie privat fahren. So versteuern Sie jeden Monat Ihren tatsächlichen Privatanteil.
- Nachteil: Ein Fahrtenbuch zu führen, ist auch eine Frage Ihrer persönlichen Einstellung. Es erfordert permanente Konsequenz und administrativen Aufwand.
- Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch? Wenn Sie schon wissen, dass Sie nicht so viel privat fahren, und wenn Ihr Firmenwagen teuer ist, so dass die 1%-Regelung einen satten Aufschlag auf Ihr Bruttogehalt bedeuten würde.
Übrigens: Die Dokumentation muss entweder handschriftlich erfolgen oder in einem anerkannten, elektronischen Fahrtenbuch. Sie müssen sich hier an genaue Regeln halten, sonst verweigert das Finanzamt die Zustimmung und setzt die 1%-Regelung an.
1%-Regelung und Fahrtenbuch im Vergleich
Wann ist die 1%-Regelung sinnvoll – und wann lohnt sich ein Fahrtenbuch? Die folgende Tabelle vergleicht beide Methoden nach Aufwand, Flexibilität und steuerlichen Vorteilen.
| 1%-Regelung | Fahrtenbuch | |
|---|---|---|
Aufwand | gering (pauschal, kein Aufwand) | hoch (regelmäßige Doku nötig) |
Flexibilität | keine (monatlich fixe Berechnung) | hoch (genaue Abrechnung der Privatnutzung) |
Steuervorteil | optimal bei hoher Privatnutzung | optimal bei geringer Privatnutzung |
Übrigens: Wenn Sie sich nicht sicher sind, für welche Methode Sie sich entscheiden sollen: Sie können einmal pro Kalenderjahr die Methode wechseln. Und vielleicht beginnen Sie damit, ein Fahrtenbuch zu führen. So sehen Sie, wie gut Sie damit zurechtkommen und hoch der Privatanteil Ihrer Fahrten wirklich ist. Sie können immer noch zur 1%-Regelung wechseln, wenn diese Abrechnungsmethode besser zu Ihnen passt.
Wie wird der Arbeitsweg mit dem Firmenwagen versteuert?
Der Arbeitsweg mit dem Firmenwagen gilt steuerlich als Privatfahrt und erhöht den geldwerten Vorteil zusätzlich. Für die Berechnung gibt es zwei Modelle:
Die 0,03%-Regelung
Für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens als geldwerter Vorteil auf das zu versteuernde Einkommen addiert.
Ein Beispiel: Sind Büro und Zuhause 20 Kilometer voneinander entfernt, kommen für den BMW 320d Touring im Wert von 67.200 Euro 403,20 Euro hinzu, die für den Arbeitsweg zusätzlich versteuert werden müssen (20 km x 67.200 € x 0,03%).
Die 0,002%-Regelung
Wenn Sie an weniger als 180 Tagen pro Jahr mit dem Dienstwagen zur Arbeit fahren, lohnt sich die 0,002%-Regelung. Dabei versteuern Sie 0,002% des Bruttolistenpreises pro tatsächlichem Arbeitstag und Entfernungskilometer.
Ein Beispiel: Wenn Sie also mit dem BMW 320d Touring (Bruttolistenpreis: 67.200 Euro) an 150 Tagen pro Jahr die 20 Kilometer von Ihrer Wohnung zur Arbeit zurücklegen, führt das zu einem geldwerten Vorteil von 4.032 Euro pro Jahr oder 336 Euro pro Monat (20 km x 67.200 € x 0,002% x 150 Tage).
Steuerlicher Ausgleich per Entfernungpauschale: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für den Arbeitsweg eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Die Pauschale gilt pro Arbeitstag und kann unabhängig vom Verkehrsmittel in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie senkt das zu versteuernde Einkommen und gleicht einen Teil der zusätzlichen Steuerbelastung aus.
Wie wirkt sich ein Firmenwagen auf das Gehalt aus?
Ein Beispiel, um zu veranschaulichen, wie sich der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung auf das Gehalt auswirkt: Ein Vertriebsmitarbeiter in Steuerklasse III verdient 4.800 Euro brutto monatlich. Er wohnt 20 Kilometer von seinem Büro entfernt. Er bekommt nun den BMW 320d Touring mit einem Bruttolistenpreis von 66.500 Euro als Dienstwagen. Die monatlichen Gesamtkosten des BMW mit Leasingrate, Versicherung, Steuer etc. betragen 1.000 Euro. Was bleibt nun netto vom höheren Brutto?
| 1%-Regelung | Fahrtenbuch (80% dienstlich) | Fahrtenbuch (50% dienstlich) | Fahrtenbuch (20% dienstlich) | |
|---|---|---|---|---|
Geldwerter Vorteil der Privatnutzung des Firmenwagens | 672 € | 200 € | 500 € | 800 € |
Geldwerter Vorteil des Arbeitswegs | 403 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Geldwerter Vorteil gesamt | 1.075 € | 240 € | 540 € | 840 € |
Geschätzter Nettoverlust (je nach Steuerklasse und Sozialabgaben) | 380–465 € | 80–100 € | 180–250 € | 310–380 € |
Das bedeutet: Je mehr Sie dienstlich unterwegs sind und wenn Sie den Dokumentationsaufwand nicht scheuen, dann können Sie mit dem Fahrtenbuch spürbar Steuern sparen. Auch eine Gehaltsumwandlung mit einem Firmenwagen senkt Ihre durch den geldwerten Vorteil erhöhte Abgabern- und Steuerlast und hält den Nettoverlust im Rahmen.
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Was Sie noch wissen sollten, wenn Sie einen Firmenwagen versteuern
Kann ich meinen geldwerten Vorteil durch eigene Zahlungen reduzieren?
Ja. Eigene Zuzahlungen zur privaten Nutzung können den geldwerten Vorteil reduzieren und damit die Steuerlast senken. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie monatlich ein Nutzungsentgelt zahlen oder bestimmte Kosten der Privatnutzung selbst übernehmen, reduziert sich der geldwerte Vorteil entsprechend.
Typisch ist zum Beispiel, dass Sie privat getankten Kraftstoff selbst zahlen und die Belege gesammelt einreichen. Diese Eigenleistung wird dann vom geldwerten Vorteil abgezogen. Auch ein pauschaler Nutzungsbeitrag kann vereinbart werden. Wichtig ist: Die Vereinbarung muss schriftlich festgehalten und steuerlich nachvollziehbar sein.
Wie funktioniert die Abrechnung im Alltag mit dem Fahrtenbuch?
Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, ermitteln Sie oder ein digitales System daraus den Anteil der Privatnutzung – zum Beispiel 20 %. Diesen Anteil melden Sie monatlich an Ihre Lohnbuchhaltung oder reichen das Fahrtenbuch zum Beispiel als PDF ein. Die Personalabteilung wendet diesen Prozentsatz dann auf die monatlichen Fahrzeugkosten an und versteuert den daraus resultierenden geldwerten Vorteil.
In größeren Firmen geschieht das meist automatisiert oder stichprobenbasiert. Bei Selbstständigen übernimmt diese Auswertung oft der Steuerberater. Wichtig: Das Finanzamt erkennt nur manipulationssichere, zeitnah geführte Fahrtenbücher an, idealerweise in elektronischer Form.
Muss ich mein Fahrtenbuch monatlich abgeben?
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Dienstwagenfahrer:innen ihr Fahrtenbuch einmal im Monat in der Personalabteilung oder Buchhaltung vorlegen – meist digital, etwa als PDF aus einem elektronischen Fahrtenbuch. Nur so kann der private Nutzungsanteil korrekt in die Gehaltsabrechnung einfließen.
Anerkannt sind entweder gebundene Fahrtenbücher oder zertifizierte elektronische Systeme, die lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden.
Wie funktioniert die Versteuerung des Dienstwagen bei Selbstständigen?
Auch Selbstständige und Freiberufler müssen Sie die Privatnutzung ihres Firmenwagens versteuern. Der geldwerte Vorteil wird hier als private Entnahme behandelt und der Anteil der privaten Nutzung wird zum steuerpflichtigen Einkommen addiert.
Die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch dürfen grundsätzlich angewendet werden, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört:
- Bei über 50 % betrieblicher Nutzung zählt der Dienstwagen zwingend zum Betriebsvermögen – die Versteuerung erfolgt per 1%-Regelung oder Fahrtenbuch.
- Bei 10 bis 50 % betrieblicher Nutzung können Sie wählen, ob Ihr Auto ein Geschäftsfahrzeug sein soll (sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen): Wird der Firmenwagen dem Betriebsvermögen zugeordnet, ist ebenfalls eine Versteuerung über die 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch möglich.
- Liegt der betriebliche Anteil unter 10 %, muss das Fahrzeug dem Privatvermögen zugeordnet werden. In dem Fall können betriebliche Fahrten nicht pauschal oder über das Fahrtenbuch versteuert werden, sondern werden mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Kilometerpauschale) oder auf Basis konkreter Einzelnachweise abgerechnet.

Welche Regelungen gelten bei Leasingfahrzeugen oder Pool Cars?
Die 1%-Regelung kann auch bei Leasingfahrzeugen ganz normal angewendet werden – entscheidend ist der Bruttolistenpreis zur Erstzulassung. Die Leasingrate selbst spielt bei der 1%-Regelung keine Rolle, wohl aber bei der Fahrtenbuch-Methode: Dort fließt sie als Teil der monatlichen Fahrzeugkosten in die Berechnung ein.
Auf ein Poolfahrzeug greifen mehrere Mitarbeitende zu, und es wird nur geschäftlich bewegt. Deshalb wird es steuerlich anders behandelt: Bei Firmenwagen ohne Privatnutzung entsteht kein geldwerter Vorteil. Sobald jedoch auch private Fahrten erlaubt sind, muss die Nutzung individuell versteuert werden – oft über Fahrtenbuch oder pauschal je Nutzer.
Rund um den Firmenwagen
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