Ein Firmenwagen zählt bei deutschen Unternehmen unverändert zu den wichtigsten Incentives für ihre Mitarbeiter: Manche benötigen ein Dienstfahrzeug, weil sie beruflich viel unterwegs sind, andere bekommen eines, weil es zu ihrer Position passt oder aus Gründen von Wertschätzung und Motivation. In den seltensten Fällen aber wird ein geschäftlicher Pkw auch wirklich nur dienstlich bewegt. Die Privatnutzung eines Firmenwagens gehört zum Alltag. Das weiß auch das Finanzamt, und wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Besonderheiten des Dienstwagenprivilegs.
Die Privatnutzung Ihres Firmenwagens ist in den meisten Fällen erlaubt. Dabei gilt es aber, einiges zu beachten:
Ob Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, entscheidet Ihr Arbeitgeber. In den meisten Fällen wird das so sein: Es ist alltagstauglicher und auch ein Zeichen der Wertschätzung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie mit dem neuen BMW 5er Touring nicht nur Geschäftskunden besuchen, sondern auch mit Ihrer Familie in den Urlaub fahren dürfen. Wenn Sie Ihren Firmenwagen privat nutzen, fährt aber nicht nur Ihre Familie mit, sondern auch das Finanzamt. Denn die Privatnutzung ist ein sogenannter geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.
Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung, die Arbeitnehmer oder Selbstständige erhalten, die zwar nicht in bar ausbezahlt wird, aber dennoch einen finanziellen Wert hat: zum Beispiel die Privatnutzung des Firmenwagens. Dieser Sachvorteil ist für das Finanzamt ein zusätzliches Einkommen. Deshalb muss er versteuert werden – er erhöht das zu versteuernde Einkommen, auf das monatlich Lohnsteuer, eventuell Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Sozialabgaben anfallen.
Um die Privatnutzung des Firmenwagens steuerlich richtig zu erfassen, gibt es zwei Möglichkeiten, eine einfache und eine exakte: Entweder wählen Sie die 1%-Regelung, um Ihren Firmenwagen zu versteuern oder Sie führen ein Fahrtenbuch für Ihren Firmenwagen.
Hier machen es sich alle einfach: der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, das Finanzamt. Ein Prozent des Bruttolistenpreis inklusive ab Werk verbauter Sonderausstattung werden pro Monat auf das zu versteuernde Einkommen hinzuaddiert. Ein Beispiel: Kostet Ihr neuer Business-Kombi 65.000 Euro nach Liste, müssen Sie jeden Monat ein Prozent davon, also 650 Euro, zusätzlich zu Ihrem Bruttogehalt versteuern. Übrigens: Weil der Staat den Ausbau der Elektromobilität fördern möchte, profitieren elektrische Dienstwagen und Plug-in-Hybride von weiteren Steuervorteilen wie der 0,5 bzw. 0,25-Prozent-Regelung.
Ein Fahrtenbuch zu führen, ist fair, präzise – und aufwändig. Dabei dokumentieren Sie jede einzelne Fahrt mit dem Dienstauto und notieren Datum, Start- und Endzeitpunkt, den Kilometerstand zu Beginn und nach Abschluss der Fahrt sowie bei Dienstfahrten noch den Grund der Reise. So erfahren Sie jeden Monat, wie viele Kilometer Sie dienstlich und privat gefahren sind. Der Privatanteil an den monatlichen Gesamtkosten des Geschäftsfahrzeugs wird dann auf Ihr Bruttogehalt als geldwerter Vorteil aufgeschlagen. Die Gesamtkosten umfassen sämtliche Aufwendungen für den Firmenwagen: von der Leasingrate oder der Abschreibung bis hin zu Versicherung, Wartung und Verschleiß.
Wann ist die 1%-Regelung vorteilhaft und wann ist ein Fahrtenbuch sinnvoll? In der folgenden Tabelle vergleichen wir beide Methoden hinsichtlich Aufwand, Flexibilität und steuerlicher Vorteile. So können Sie leichter entscheiden, welche Option am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.
1%-Regelung | Fahrtenbuch | |
---|---|---|
Aufwand | gering (pauschal, kein Aufwand) | hoch (regelmäßige Doku nötig) |
Flexibilität | keine (monatlich fixe Berechnung) | hoch (genaue Abrechnung der Privatnutzung) |
Steuervorteil | optimal bei höherer Privatnutzung | optimal bei geringer Privatnutzung |
Übrigens: Sie können Ihren geldwerten Vorteil mindern, wenn Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber monatlich ein Nutzungsentgelt zahlen oder bestimmte Leistungen aus der Privatnutzung des Firmenwagens selbst übernehmen und mit Belegen dokumentieren, zum Beispiel Ihre privaten Tankkosten.
Die 50%-Grenze ist relevant für alle Arbeitgeber, Selbstständige und Freiberufler. Sie entscheidet darüber, wann ein Pkw ein Dienstwagen ist:
Als Arbeitnehmer mit Dienstwagen müssen Sie sich über all das keine Gedanken machen. So lange Ihr Chef es erlaubt und es mit Ihren vertraglichen Regelungen übereinstimmt, dürfen Sie so viel privat fahren, wie Sie mögen – und nach der von Ihnen gewählten Methode steuerlich ansetzen.
Der Staat ist da eindeutig: Der Weg zur Arbeit ist – steuerlich betrachtet – eine Privatfahrt. Also entsteht auch hier ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Dafür gibt es zwei Methoden der Berechnung:
Für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens als geldwerter Vorteil auf das zu versteuernde Einkommen addiert. Ein Beispiel: Sind Büro und Zuhause 10 Kilometer voneinander entfernt, schlägt der 65.000 Euro teure Business-Kombi mit 195 Euro zu Buche, die für den Arbeitsweg zusätzlich versteuert werden müssen (10 km x 65.000 € x 0,03%).
In Zeiten von Homeoffice und Remote Work müssen Sie vielleicht nicht mehr jeden Tag an Ihren Schreibtisch in der Firma. Wenn Sie Ihren Arbeitsweg mit dem Dienstwagen an weniger als 180 Tagen pro Jahr fahren, lohnt sich die 0,002%-Regelung. Für jeden Arbeitstag, an dem Sie von zuhause ins Büro fahren, setzen Sie 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer an. Auch hier ein Beispiel: Sie legen mit Ihrem Dienstkombi im Wert von 65.000 Euro an 100 Tagen pro Jahr die 10 Kilometer von Ihrer Wohnung zur Arbeit zurück. Dann ergibt das einen zu versteuernden geldwerten Vorteil von 1.300 Euro pro Jahr oder 108,33 Euro pro Monat (10 km x 65.000 € x 0,002% x 100 Tage).
Höhere Pendlerpauschale: Um die Versteuerung der Fahrten zur Arbeitsstätte kommen Sie also nicht herum, es gibt aber auch eine gute Nachricht: Sie können diese Fahrten zudem als Werbungskosten bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen und Ihr zu versteuerndes Einkommen mit der Pendlerpauschale wieder reduzieren. Dafür können Sie nach den Plänen der neuen Bundesregierung ab 2026 0,38 Euro pro Entfernungskilometer und Arbeitstag ansetzen (bisher galten 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und erst danach 0,38 Euro).
In einem Dienstwagen-Überlassungsvertrag regeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber alle wichtigen Details rund um Ihren Firmenwagen und die Privatnutzung. Oft ist der Dienstwagen-Überlassungsvertrag auch Teil des Arbeitsvertrages. Folgende Punkte sollten darin geklärt sein:
Für Ihren Dienstwagen haben Sie eine erlaubte Jahresfahrleistung. Sie ergibt sich aus den Konditionen des Leasingvertrages. Meistens sind es 15.000 bis 30.000 Kilometer pro Jahr. Wenn Sie im Vertrieb arbeiten, könnte es auch eine höhere Fahrleistung an. Achtung: Fahren Sie nicht mehr als die Hälfte dieser erlaubten Kilometer privat, sonst muss Ihr Chef Fragen zum Status des Dienstwagens beantworten.
Auch das regelt der Dienstwagen-Überlassungsvertrag. Meistens dürfen auch Lebenspartner den Firmenwagen nutzen. Achten Sie gut darauf: Denn wenn Dritte den Dienstwagen fahren, kann das sehr unangenehme steuerliche und versicherungstechnische Folgen haben.
Ja, in den meisten Fällen dürfen Sie mit Ihrem Firmenwagen auch in Urlaub fahren. Auch wenn es in Ihrem Dienstwagen-Überlassungsvertrag so geregelt ist, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber sicherheitshalber noch einmal darauf an und holen Sie sich seine Einwilligung. Idealerweise klärt der Vertrag alle wichtigen Fragen rund um Dienstwagen und Urlaub, zum Beispiel:
Bei einem Dienstwagen übernimmt der Arbeitgeber klassischerweise sämtliche Kosten des Fahrzeugs: Versicherung, Wartung und Verschleiß – und eben auch die Benzinkosten – im privaten Alltag wie auch bei Fahrten im Urlaub. Allerdings kann der Dienstwagen-Überlassungsvertrag auch hier besondere Regeln enthalten, zum Beispiel Ihre Beteiligung an den Tankkosten für die Firmenwagen-Privatnutzung, insbesondere im Urlaub.
Ob die Versicherung für Schäden aus der Privatnutzung des Firmenwagens zahlt, ist eine Frage, wie die Police ausgestaltet ist. Meistens tut sie das. Sprechen Sie auf jeden Fall im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber darüber und achten Sie darauf, dass das Versicherungsthema im Dienstwagen-Überlassungsvertrag klar geregelt ist.
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