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Dienstwagen in der Elternzeit

Ein Firmenwagen gehört für zahlreiche Angestellte zum beruflichen Alltag. Doch was passiert mit dem Fahrzeug, wenn Sie in Elternzeit gehen? Dürfen Sie es weiterhin nutzen? Welche steuerlichen Folgen hat das – und wirkt sich das auf Ihr Elterngeld aus? In diesem Ratgeber klären wir, was rechtlich gilt, worauf Sie persönlich achten sollten und wann sich der Dienstwagen während der Elternzeit tatsächlich lohnt.

Die zentralen Punkte im Überblick:

  • Dienstwagen können auch in der Elternzeit genutzt werden, sofern der Arbeitsvertrag dies erlaubt.
  • Die Privatnutzung führt zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil – auch ohne Gehalt.
  • Der Firmenwagen kann das Elterngeld erhöhen, wenn er im Bemessungszeitraum genutzt wird.
  • Häufig ist eine Rückgabe während der Elternzeit üblich oder sinnvoll.

Was passiert mit dem Dienstwagen während der Elternzeit?

Ob Sie den Firmenwagen in der Elternzeit behalten oder zurückgeben, hängt vor allem von Ihrem Arbeitsvertrag und den Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Allgemeine Regelungen zur Nutzung in der Elternzeit

Ein Dienstwagen ist Teil des Gehalts und wird während der Elternzeit je nach Überlassungsart unterschiedlich behandelt:

  • Bei rein dienstlicher Nutzung ist meist eine Rückgabe üblich, da der Verwendungszweck entfällt.
  • Bei vertraglich geregelter Privatnutzung kann die Nutzung mit Zustimmung des Arbeitgebers auch in der Elternzeit erlaubt sein.

Manche Unternehmen verlangen aus wirtschaftlichen Gründen die Rückgabe des Fahrzeugs bei längerer Abwesenheit; andere gestatten die Privatnutzung weiter, etwa bei laufendem Gehalt oder einer Ausgleichszahlung.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen Verantwortung, wenn es um die Nutzung des Dienstwagens während der Elternzeit geht – insbesondere in Bezug auf Rückgabe, Privatnutzung und steuerliche Regelungen.

  • Rückgabe des Fahrzeugs: Wird der Firmenwagen ausschließlich dienstlich genutzt, endet die Überlassung mit Beginn der Elternzeit. Auch bei vereinbarter Privatnutzung kann der Arbeitgeber die Rückgabe verlangen – etwa bei längerer Abwesenheit.
  • Privatnutzung während der Elternzeit: Ist die private Nutzung vertraglich erlaubt und vom Arbeitgeber genehmigt, darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen weiterhin nutzen. Dabei entsteht auch ohne Gehalt ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
  • Versteuerung des geldwerten Vorteils: Ruht das Gehalt, muss der Arbeitnehmer die Steuer auf den geldwerten Vorteil anderweitig begleichen – z. B. durch private Zahlung oder Verrechnung. Der Arbeitgeber bleibt für die ordnungsgemäße Abrechnung verantwortlich.

Steuerliche Aspekte und Gehaltsabrechnung bei Firmenwagen in Elternzeit

Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens haben sichgibt es zwei Methoden in der Praxis etabliert: die 1-%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode.

  • 1-%-Regelung: Monatlich wird ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, z. B. 350 € bei einem Listenpreis von 35.000 € – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
  • Fahrtenbuch: Wer ein Fahrtenbuch führt, kann die tatsächliche Nutzung dokumentieren. Diese Methode ist aufwendiger, aber oft steuerlich günstiger – besonders bei sehr geringer Privatnutzung.

Auswirkungen auf das Elterngeld

Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, inklusive des geldwerten Vorteils aus einer privaten Dienstwagennutzung in diesem Zeitraum. Wird das Fahrzeug also vor der Geburt regelmäßig genutzt, kann das zu einem höheren Bemessungsgehalt und somit zu mehr Elterngeld führen.

Gut zu wissen: Die Nutzung eines Firmenwagens während der Elternzeit hat keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Eine Frau sitzt auf einem Rollkoffer vor einem SIXT Firmenwagen

Wann lohnt sich ein Dienstwagen während der Elternzeit?

Um diese Frage beantworten zu können, muss ein Blick auf die individuellen Rahmenbedingungen geworfen werden:

SituationAuswirkungEmpfehlung

private Nutzung vertraglich erlaubt

Nutzung auch während Elternzeit möglich

Nutzung nur bei regelmäßigem Bedarf – Steuerbelastung prüfen

kein Gehalt während der Elternzeit

geldwerter Vorteil bei privater Nutzung trotzdem steuerpflichtig

Nutzung sorgfältig abwägen – ggf. private Ausgleichszahlung einplanen

Nutzung im Elterngeld-Bemessungszeitraum

erhöhtes Bemessungsgehalt durch geldwerten Vorteil

Nutzung vor Geburt ggf. finanziell vorteilhaft – steuerlich prüfen

kein Mobilitätsbedarf während der Elternzeit

bei privater Nutzung unnötige Kosten und steuerliche Belastung

Rückgabe oder temporäre Abmeldung

Tipp: Kalkulieren Sie vorab, ob der steuerliche Nachteil die Vorteile der Privatnutzung überwiegt. Eine temporäre Rückgabe des Dienstwagens kann finanziell attraktiver sein.

Alternative: Poolfahrzeuge und Carsharing

Wenn Sie ein Teilzeitmodell anstreben oder gelegentliche dienstliche Einsätze während der Elternzeit planen, ist ein dauerhaft überlassener Firmenwagen oft nicht notwendig – vor allem, wenn keine private Nutzung erfolgt oder steuerliche Nachteile drohen.

In solchen Fällen bieten Poolfahrzeuge und Corporate Carsharing eine flexible Lösung: eine rein berufliche Mobilität ohne langfristige Bindung. Für Sie entsteht kein geldwerter Vorteil – ein steuerlicher Pluspunkt. Auch für Arbeitgeber sind diese Modelle interessant, da sie den Fuhrpark entlasten und Kosten reduzieren können.

Fazit: Individuelle Prüfung notwendig

Ein Firmenwagen während der Elternzeit kann eine komfortable Lösung darstellen – muss aber finanziell und rechtlich genau durchdacht werden. Entscheidend ist:

  • Was steht im Arbeitsvertrag?
  • Ist die Privatnutzung erlaubt?
  • Wie hoch ist die Steuerbelastung ohne Gehalt?
  • Gibt es sinnvollere Alternativen?

Unser Rat für Arbeitnehmer: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, klären Sie die steuerliche Seite und prüfen Sie, ob sich ein Dienstwagen für Sie in Elternzeit lohnt.

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