Darf ich mit dem Firmenwagen ins Ausland fahren? Diese Frage stellen sich viele Fach- und Führungskräfte, die regelmäßig im In- und Ausland unterwegs sind. Ob eine Dienstreise von Deutschland nach Österreich oder ein privater Urlaub mit dem Firmenwagen in Italien; die grenzüberschreitende Nutzung wirft rechtliche und steuerliche Fragen auf. In diesem Artikel erfahren Sie, was erlaubt ist, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich am besten vorbereiten. Wichtigste Infos auf einen Blick:
- Grenzüberschreitende Fahrten mit dem Firmenwagen ins Ausland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, müssen aber immer individuell geprüft und klar mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Neben der internen Car Policy spielen auch Faktoren wie der Versicherungsschutz, Leasingverträge sowie gesetzliche Regelungen im Zielland eine entscheidende Rolle.
- Die Car Policy muss die Auslandsnutzung ausdrücklich erlauben.
- Eine Vollmacht zur Nutzung des Firmenwagens im Ausland ist in vielen Ländern, etwa in Österreich, nicht nur empfehlenswert, sondern oft erforderlich. Insbesondere bei Leasingfahrzeugen oder wenn der Fahrzeughalter nicht mitfährt, kann es bei Verkehrskontrollen ohne entsprechende Nutzungsberechtigung zu Problemen kommen.
- Eine private Nutzung im Ausland bringt außerdem steuerliche Aspekte mit sich.
- Besondere Regeln gelten für Grenzgänger und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.
Mit dem Dienstwagen ins Ausland: Wichtige Regeln
Ob Sie dienstlich unterwegs sind oder privat verreisen: Die Nutzung eines Dienstwagens über Landesgrenzen hinweg muss gut geregelt sein. Sonst drohen steuerliche Stolperfallen, Probleme bei Verkehrskontrollen oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Das Wichtigste auf einen Blick:
- Schriftliche Erlaubnis nötig: Auslandsfahrten müssen in der Dienstwagenvereinbarung geregelt sein.
- Klare Regeln für Privatfahrten: Wer mit dem Firmenwagen privat ins Ausland will, muss sich das separat freigegeben lassen.
- Vollmacht erforderlich: Bei vielen Fahrten ins Ausland (z. B. nach Österreich) ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters wichtig.
- Fahrer und Länder: Es gibt oft Einschränkungen, wer fahren darf und in welche Länder das Fahrzeug bewegt werden darf.
- Versicherungsschutz & Unterlagen: Welche Dokumente mitgeführt werden müssen, hängt stark vom Reiseziel ab. Für Fahrten innerhalb der EU genügt in der Regel die Grüne Versicherungskarte als Nachweis des Haftpflichtschutzes. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder können jedoch zusätzliche Versicherungsnachweise oder länderspezifische Bescheinigungen erforderlich sein. Generell sollten auch die Dienstwagenüberlassung bzw. Car Policy sowie ein Unfallbericht-Formular in Papierform immer griffbereit im Fahrzeug liegen.
Welche Regeln gelten für Dienstwagen im EU-Ausland?
Im EU-Ausland gelten andere Regeln als im eigenen Land und im Nicht-EU-Ausland. Diese sollte jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kennen, um Probleme zu vermeiden.
Was die Dienstwagenüberlassung zur Auslandsnutzung regelt
Alles beginnt mit der Dienstwagenüberlassungsvereinbarung. Diese Vereinbarung, die auch interne Car Policy genannt wird, regelt, ob und unter welchen Bedingungen ein Dienstwagen ins Ausland bewegt werden darf und ob dies auch privat erlaubt ist. Wichtige Punkte sind:
- Erlaubte Länder: Oft gibt es eine Positivliste mit zugelassenen Staaten. Risikogebiete sind meist ausgeschlossen.
- Private Nutzung im Ausland: Diese muss separat erlaubt werden, selbst wenn private Inlandfahrten gestattet sind.
- Mitnutzung durch Dritte: Familienangehörige oder Partnerinnen/Partner dürfen in der Regel nicht fahren; es sei denn, das wird ausdrücklich in der Vereinbarung gestattet.
- Versicherungsschutz: Diese ist nur gültig, wenn die Car Policy Auslandsfahrten abdeckt und alle Bedingungen erfüllt sind (z. B. die Grüne Karte).
Dienstwagen für Grenzgänger: Was gilt in der EU?
Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland lebt, oder umgekehrt, gilt als Grenzgänger. Hier gelten besondere Regelungen:
- Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen dürfen in Österreich oder der Schweiz nicht dauerhaft genutzt werden, wenn dort der Wohnsitz ist.
- Ummeldepflichten können entstehen, etwa bei regelmäßiger Nutzung in Österreich.
- Steuerlich kann es zu einer doppelten Bewertung kommen, wenn das Fahrzeug in beiden Ländern genutzt wird.
Regelungen für Firmenwagen in Österreich und der Schweiz
Gerade bei deutschen Dienstwagen in Österreich oder der Schweiz lohnt sich ein genauerer Blick:
- Regelmäßig genutzte Firmenwagen mit ausländischem Kennzeichen müssen in Österreich unter Umständen umgemeldet werden.
- In der Schweiz ist die Nutzung eines ausländischen Firmenwagens als Privatperson nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt. Zollverstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
- Es wird empfohlen, eine Vollmacht des Fahrzeughalters sowie die Dienstwagenüberlassung mitzuführen.
Nutzung für privaten Urlaub: Was ist bei der privaten Nutzung im Ausland zu beachten?
Ein spontaner Roadtrip ins Ausland oder die Fahrt mit dem Firmenwagen in den Sommerurlaub – klingt verlockend, ist aber nicht immer ohne Weiteres erlaubt. Wer den Dienstwagen auch für private Reisen außerhalb Deutschlands nutzen möchte, sollte vorher genau prüfen, ob und unter welchen Bedingungen dies gestattet ist.
Checkliste: Diese Dokumente sollten Sie im Ausland dabeihaben
Wer privat mit dem Firmenwagen verreisen möchte, sollte folgende Unterlagen mitführen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Grüne Versicherungskarte
- Vollmacht des Halters (bei Leasing oder Arbeitgeberzulassung)
- Kopie der Car Policy oder der Dienstwagenüberlassung
- Notfallkontakt & Unfallbericht-Formular

Was steuerlich bei Auslandsfahrten zählt
Private Auslandsfahrten mit dem Dienstwagen gelten als geldwerter Vorteil und müssen korrekt versteuert werden. Hierfür können zwei Methoden angewendet werden:
- Die 1%-Regelung 1%-Regelung deckt die Versteuerung der privaten Nutzung des Firmenwagens in Deutschland ab, für Auslandsfahrten reicht das jedoch nicht immer aus. Wird ein deutscher Firmenwagen beispielsweise in Österreich oder der Schweiz privat genutzt, können zusätzliche steuerliche oder zollrechtliche Verpflichtungen entstehen. Vor einer privaten Nutzung im Ausland sollte deshalb immer eine steuerliche Prüfung sowie Rücksprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.
- Beim Fahrtenbuch-Modell muss die Nutzung im Ausland genau dokumentiert werden, inklusive privater Kilometer. Fehlt dieser Nachweis, kann das Finanzamt pauschal nachversteuern.
Welche Einschränkungen gelten?
Die Nutzung eines Firmenwagens im Ausland ist nicht immer unbegrenzt möglich. Arbeitgeber regeln in der Dienstwagenvereinbarung häufig genau, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang das Fahrzeug außerhalb Deutschlands verwendet werden darf. Dabei geht es nicht nur um das Zielland, sondern auch darum, wer fahren darf, wie viele Kilometer privat zurückgelegt werden dürfen und ob bestimmte Fahrten ausgeschlossen sind. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert Sanktionen im Unternehmen oder steuerliche Konsequenzen.
Länderbeschränkungen bei der Nutzung des Firmenwagens
Viele Car Policies schließen bestimmte Länder aus, z. B. Staaten außerhalb der EU, Regionen mit erhöhtem Diebstahlrisiko oder Länder mit anderen Rechtsstandards.
Wer darf den Firmenwagen im Ausland fahren?
Nur die in der Vereinbarung genannten Personen dürfen den Dienstwagen nutzen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Dritte, etwa Partner/-in oder Freunde, den Wagen nicht fahren.
Kilometerlimits bei privaten Auslandsfahrten
Gerade bei privater Nutzung gibt es oft Obergrenzen, etwa 500 oder 1.000 km im Monat. Wer darüber liegt, muss unter Umständen nachzahlen oder den privaten Anteil höher versteuern.
Fragen & Antworten rund um den Firmenwagen im Ausland
Ja, wenn die private Auslandsnutzung durch den Arbeitgeber erlaubt ist. Diese Genehmigung sollte schriftlich vorliegen.
Die private Nutzung im Ausland muss zunächst in der Car Policy erlaubt sein. Steuerlich gilt sie in Deutschland als geldwerter Vorteil und wird über die 1%-Regel oder das Fahrtenbuch versteuert. Zusätzlich können im Ausland länderspezifische Regelungen, wie etwa Ummeldepflichten bei dauerhafter Nutzung oder Zollbestimmungen, greifen.
Grenzgänger benötigen oft Sonderregelungen, insbesondere bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland. Eine Anmeldung oder steuerliche Bewertung kann nötig sein.
Fazit: Gut vorbereitet mit dem Firmenwagen ins Ausland
Die Nutzung des Firmenwagens im Ausland ist möglich, erfordert aber die richtige Vorbereitung. Prüfen Sie Ihre Car Policy und klären Sie mit dem Arbeitgeber, ob und wohin Auslandsfahrten erlaubt sind. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente dabeihaben und kontaktieren Sie vor längeren Aufenthalten Ihre Versicherung, um den Schutz im Zielland zu bestätigen. Bei steuerlichen oder rechtlichen Unsicherheiten lohnt sich die Rücksprache mit einem Fachberater. So ausgerüstet steht entspannten Geschäftsreisen oder dem wohlverdienten Urlaub mit dem Firmenwagen nichts mehr im Weg.
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