Sixt Umzugsservice. Gesetzliche Bestimmungen.

Bewegen Sie sich fair und vorsichtig auf Deutschlands Straßen. Mit der nachfolgenden Übersicht kennen Sie sämtliche Do’s und Dont’s, die es beim LKW-Fahren zu beachten gibt.

Führerscheinklassen.

Bitte beachten Sie, dass bei Anhängerbetrieb andere Führerscheinklassen vom Gesetzgeber gefordert werden. Die Angaben zu Führerscheinklassen sind nicht verbindlich und unterliegen dem Gesetzgeber.

Detaillierte Übersicht und Informationen zu den Führerscheinklassen alt und neu für LKWs und Transporter.


Aufzeichnungspflicht.

  • Die Aufzeichnungspflicht besteht grundsätzlich bei Nutzung für alle Fahrzeuge über 2,8t.
    Ausnahme: Sofern Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t zur nicht-gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, besteht keine Aufzeichnungspflicht bzw. Pflicht zur Nutzung einer sogenannten Fahrerkarte.
  • Sofern kein digitaler Tachograph im Fahrzeug verbaut ist, müssen Sie Ihre Fahrten z.B. per Fahrtenbuch aufzeichnen.
  • Eine Kurzbedienungsanleitung des digitalen Tachographen finden Sie im Handschuhfach Ihres Sixt Fahrzeuges. Fragen Sie ansonsten auch gerne unser Sixt Personal vor Ort.

Weitere Informationen zum Thema Aufzeichnungspflicht finden Sie unter bag.bund.de.

Lenk- und Ruhezeiten.

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften gemäß Fahrpersonalverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung die gesetzliche Grundlage bilden.

  • Fahrtunterbrechung: mindestens 45 min nach 4,5 Std. Lenkzeit. Aufteilung in einen Abschnitt von 15 min., gefolgt von einem Abschnitt von 30 min zulässig.

  • Tägliche Lenkzeit: maximal 9 Std., Erhöhung auf 10 Std. zweimal pro Woche zulässig.

  • Wöchentliche Lenkzeit: höchstens 56 Std. pro Woche, höchstens 90 Std. in 2 aufeinander folgenden Wochen.

  • Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 Std., dann 9 Std. zu nehmen. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein weiterer Ausgleich vorgeschrieben. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb eines 30 Std.-Zeitraum.

  • Wöchentliche Ruhezeit: mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit. Verkürzung auf 24 Std. in einer Woche möglich, dann muss aber in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Std. eingehalten sein. Außerdem muss die Verkürzung auf 24 Std. innerhalb von drei Wochen ausgeglichen sein. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.

  • Mitzuführende Nachweise: sind diejenigen der letzten 28 vorausgehenden Kalendertage.

Die Lenk- und Ruhezeiten im PDF-Format:

Download Lenk- und Ruhezeiten (pdf)

 

Weitere Informationen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten finden Sie unter bag.bund.de. Und denken Sie immer daran: Müdigkeit am Steuer ist gefährlich!

Fahrverbote.

Es besteht ein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr (zu Ferienzeiten teilweise auch samstags) für:

  • alle LKWs über 7,5t (betrifft also die Gruppe T in der Sixt Flotte); Ausnahmen existieren z.B. beim Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln.
  • alle LKWs mit Anhänger

Weitere Informationen zum Thema Fahrverbot finden Sie unter bag.bund.de.

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