Wie melde ich einen neuen Schaden am Mietwagen?

Schäden

Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?

Wenn Sie mit einem SIXT Share Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall verwickelt sind, rufen Sie bei Verletzten zuerst den Notruf. Befolgen Sie anschließend die folgenden Schritte, bevor Sie die Unfallstelle verlassen.

Was ist an der Unfallstelle zu tun?

  1. Rufen Sie sofort die Polizei. Jeder Unfall oder Schadensfall muss vor Ort bei der Polizei gemeldet werden – unabhängig davon, wer ihn verursacht hat oder ob eine weitere Partei beteiligt ist.

  2. Rufen Sie den SIXT Share Kundenservice noch von der Unfallstelle aus an, bevor Sie diese verlassen. Das Team erreichen Sie über die SIXT Share Kontaktseite. Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, dass SIXT alle Informationen erhält, die zur Beurteilung des Vorfalls erforderlich sind.

  3. Dokumentieren Sie alles. Fotografieren Sie alle Schäden sowie den Unfallort.

  4. Reichen Sie Ihren Unfallbericht ein. Senden Sie Ihren schriftlichen Unfallbericht oder das ausgefüllte SIXT Schadensformular – einschließlich Fotos und Aktenzeichen der Polizei – an den SIXT Share Kundenservice.

Wann endet die Miete?

Die Miete endet erst mit der Rückgabe des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, endet die Miete mit der Übergabe an das Abschleppunternehmen – jedoch nur, nachdem Sie dies zuvor mit dem SIXT Kundenservice abgestimmt haben.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei selbst verursachten Schäden?

Alle SIXT Share Minuten-, Stunden- und Tagespreise beinhalten eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 950 € pro Schadensfall. Sie können diese Selbstbeteiligung reduzieren, indem Sie vor oder bei der Buchung eine Schutzoption in der SIXT App hinzufügen – der aktuelle Preis für die Schutzoption wird in der App für Ihr gewähltes Fahrzeug angezeigt.

Warum lohnt sich die Option mit reduzierter Selbstbeteiligung?

  • Die Vollkaskoversicherung deckt Unfallschäden ab, die Sie am Mietfahrzeug verursachen.

  • Der Diebstahlschutz greift, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.

  • Ohne eine zusätzliche Absicherung haften Sie für Fahrzeugschäden bis zum vollen Fahrzeugwert sowie für weitere erstattungsfähige Kosten wie Wertminderung und Gutachtergebühren – es sei denn, der Schaden ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden.

Bitte beachten Sie: Der Vollkaskoschutz kann bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder bei grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Ausführliche Informationen zu den Abläufen finden Sie in den SIXT Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie weiter unten.