Wenn Sie Ihren Elektro-Firmenwagen zuhause laden und sich die Stromkosten vom Arbeitgeber erstatten lassen möchten, sollten Sie vor allem drei Dinge klären: die Messung, die Abrechnungsmethode und die nötigen Nachweise.
- Abrechnung festlegen: Erstattung läuft entweder über tatsächliche Stromkosten oder über einen vereinfachten Strompreis – wichtig ist eine einheitliche Regel fürs Kalenderjahr.
- Strommenge dokumentieren: Entscheidend ist, dass die geladenen kWh sauber erfasst sind: über einen Wallbox-Zähler, einen separaten Zwischenzähler oder einen monatlichen Ladebericht.
- Wer macht was – und wie läuft’s im Alltag? Wer zahlt Wallbox und Installation, wer darf auf die Ladedaten zugreifen, und wie wird der Ladestrom nachvollziehbar vom Haushaltsstrom getrennt?
Im folgenden Beitrag führen wir Sie durch alle wichtigen Punkte und geben Ihnen nützliche Anhaltspunkte für alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihren Firmenwagen zuhause laden möchten.
Was muss ich mit meinem Arbeitgeber klären, wenn ich meinen Elektro-Firmenwagen zuhause laden möchte?
Als Fahrer eines Dienstwagens mit Verbrennermotor war es einfach für Sie: Sie haben getankt und den Beleg bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht, der Ihnen den Betrag dann erstattet hat. Oder – sogar noch einfacher: Sie hatten eine Tankkarte, und der Sprit wurde direkt über ein Firmenkonto abgerechnet. Mit einem E-Auto als Firmenwagen wird es zunächst ein bisschen komplizierter, bevor es dann wieder einfacher und vor allem günstiger wird.
Am wichtigsten vorab ist das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Klären Sie dabei diese vier Punkte, bevor Sie eine Lademöglichkeit zuhause einrichten:
- 1. Wie können Sie den Strom abrechnen, mit dem Sie Ihren E-Firmenwagen zuhause laden? Mit einem Nachweis der exakt geladenen Strommenge, auf Basis des vereinfachten Strompreises oder möglicherweise gar nicht? Davon hängt die Antwort auf die nächste Frage ab:
- 2. Welche technischen Anforderungen muss Ihre künftige Wallbox erfüllen, damit Sie nicht nur Ihren Dienstwagen effizient und sicher laden, sondern den Strom auch reibungslos mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen können? Benötigt sie einen separaten Zähler, einen Zwischenzähler, einen RFID-Chip oder nichts von alledem?
- 3. Wer zahlt die Wallbox? Sie selbst oder das Unternehmen? Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten komplett oder teilweise? Vielleicht bietet er auch Ladeinfrastruktur-Pakete an, bei denen er die Wallbox stellt und sich um die Installation kümmert.
- 4. Können Sie Ihren Firmenwagen oder auch Ihr Privatauto im Betrieb laden und welche Bedingungen gibt es dafür?
Worauf kommt es bei der Anschaffung einer Wallbox an?
Was sind die Vorteile einer Wallbox?
Theoretisch können Sie Ihren Firmenwagen zuhause auch an einer Haushaltssteckdose laden. Das ist jedoch zum einen sehr zeitraubend, weil die Ladeleistung an einem herkömmlichen Stromanschluss in der Regel nur etwa 2,6 kW beträgt. So kann es bis zu 24 Stunden dauern, um Ihr Elektrofahrzeug vollzuladen. Außerdem sind herkömmliche Hausanschlüsse nicht für langanhaltende Belastungen ausgelegt. Mit einer Wallbox laden Sie Ihren elektrischen Firmenwagen zuhause in jedem Fall sicherer, schneller, effizienter und komfortabler.
- Sicherer laden: Wallboxen sind speziell für das Laden von Elektroautos konzipiert. Sie verfügen über Schutzmechanismen wie einem Fehlerstromschutzschalter (FI) und Temperatursensoren, um Überhitzung oder Überlastung zu vermeiden.
- Schneller laden: Eine Wallbox stellt Ladeleistungen von 3,7 kW bis 22 kW bereit, je nach Modell und Hausanschluss. Dadurch kann das Elektroauto wesentlich schneller laden.
- Effizienter laden: Wallboxen verringern Energieverluste während des Ladevorgangs.
- Komfortabler laden: Wallboxen sind oft mit einem fest installierten Ladekabel oder einer leicht zugänglichen Ladebuchse ausgestattet. Darüber hinaus bieten sie oft smarte Funktionen wie eine App-Steuerung oder zeitgesteuertes Laden.
Wo soll die Wallbox genau installiert werden?
Wenn Sie zur Miete wohnen, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters, wenn Sie eine Wallbox installieren möchten. Klären Sie am besten auch direkt, wer die Installationskosten übernimmt – und ob die Wallbox bei Auszug bleiben darf oder zurückgebaut werden muss.
Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus oder einer Wohnanlage wohnen, gibt es womöglich bereits eine gemeinsame Lösung fürs Haus – oder das Thema steht auf der Agenda der Eigentümergemeinschaft. Je nach Situation kann auch ein Lastmanagement nötig sein, damit mehrere Wallboxen gleichzeitig laden können.
Und noch praktisch: Wenn die Wallbox Ladedaten automatisch liefern soll (zum Beispiel für die Abrechnung), ist es hilfreich, wenn sie ins WLAN eingebunden werden kann.
Wie sind die technischen Anforderungen an die Wallbox?
Die technischen Anforderungen an Ihre künftige Wallbox beginnen einen Schritt vorher: mit der professionellen Installation durch einen zertifizierten Elektrobetrieb. Denn eine Wallbox kann ihre volle Ladeleistung nur dann zur Verfügung stellen, wenn für sie erstens ein eigener Stromkreis mit speziellen Schutzmaßnahmen eingerichtet wird, der zweitens mit einem Dreiphasenanschluss für die höheren Ladeleistungen von 11 kW oder 22 kW ausgestattet ist.
Für die Auswahl einer geeigneten Wallbox kommt es jetzt auf die Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber an. Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Für die Erstattung zählt die nachvollziehbar dokumentierte Strommenge – genau das muss Ihre Wallbox können. Dafür stehen drei Optionen zur Verfügung:
- Eichrechtskonforme Zähler in einer Wallbox erfüllen spezielle Messkriterien nach EU-Standard. Sie sind seit 2019 von der EU vorgeschrieben, wenn Kosten gegenüber externen Dritten abgerechnet werden, zum Beispiel an öffentlichen Ladepunkten. Auch manche Arbeitgeber schreiben sie vor.
- Integrierter MID-Zähler liefert genaue Messwerte und ist für viele Arbeitgebermodelle praktikabel. Sinnvoll ist das auch, wenn Sie neben dem Firmenwagen noch ein Privatfahrzeug laden – dann hilft eine Nutzerzuordnung (z. B. per RFID-Chip), Ladevorgänge getrennt auszuweisen.
- Separater Zähler: Ein einfacher Zähler wird zwischen Stromanschluss und Wallbox geschaltet. Er gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die verbrauchte Strommenge und ist dann nützlich, wenn der Ladestrom nicht mit Dritten abgerechnet werden muss. Allerdings lassen sich mit einem einfachen Zähler keine separaten Ladevorgänge oder mehrere Benutzer ausweisen.
Wer zahlt die Wallbox?
Das ist natürlich eine wesentliche Frage, bevor Sie Ihren Firmenwagen zuhause laden können. Auch das ist Vereinbarungssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Denn Ihr Chef ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Zahlt er die Ladevorrichtung (Wallbox mit Installation und Wartung) allerdings zur Gänze oder bezuschusst er sie, kann er die Kosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Auch für Sie als Mitarbeiter ergeben sich finanzielle Vorteile:
- Wenn Sie die Wallbox auf Dauer behalten dürfen, fallen pauschal 25 Prozent Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil für die private Nutzung Ihres Elektroautos oder Hybridfahrzeugs an. Die dauerhafte Überlassung ist sozialversicherungsfrei.
- Die befristete Überlassung der Wallbox, so lange Sie den elektrischen oder Hybrid-Dienstwagen nutzen, ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Beide Regeln gelten bis Ende 2030. Wichtig dabei: Die Finanzierung der Ladevorrichtung muss zusätzlich zur Gehaltszahlung erfolgen. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer Wallbox ist nicht möglich.
Wie wird der Ladestrom für Ihren Arbeitgeber abgerechnet?
Für die Erstattung sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber festlegen, wie der Ladestrom abgerechnet wird. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es dafür nur noch zwei Wege:
- nach tatsächlichen Stromkosten
- oder mit einem vereinfachten Strompreis je kWh
Frühere Monatspauschalen gibt es nicht mehr. Entscheidend ist in beiden Fällen die dokumentierte Strommenge (kWh).
Wie funktioniert die Erstattung der tatsächlichen Stromkosten durch den Arbeitgeber?
Wenn Ihr Arbeitgeber die tatsächlichen Stromkosten erstatten will, brauchen Sie:
- Nachweis der geladenen kWh – über einen gesonderten Zähler in der Wallbox, als Zwischenzähler oder über eine fahrzeuginterne Aufzeichnung.
- Ihren Stromtarif: Arbeitspreis pro kWh und in vielen Fällen zusätzlich den anteiligen Grundpreis – denn der gehört bei „tatsächlichen Kosten“ rechnerisch dazu.
In der Praxis heißt das: Sie liefern Ihrem Arbeitgeber kWh + Tarifdaten, und daraus wird der Erstattungsbetrag berechnet (am besten als klare Regel schriftlich festhalten).
Für eine Dokumentation der tatsächlichen Stromkosten (z. B. in Excel) benötigen Sie diese Angaben:
- Zeitraum oder Datum: monatlich reicht oft; je nach Arbeitgeber auch pro Ladevorgang
- Geladene Energiemenge in kWh
- Arbeitspreis (Euro pro kWh) aus Ihrem Stromvertrag
- Grundpreis (Euro pro Monat) aus Ihrem Stromvertrag
- Anteiliger Grundpreis für den Abrechnungszeitraum (wie genau verteilt wird, sollte der Arbeitgeber festlegen)
- Gesamtkosten = kWh × Arbeitspreis + anteiliger Grundpreis pro Monat oder dem gewählten Abrechnungszeitraum
Tipp: Immer mehr Stromlieferanten bieten spezielle Autostromtarife an, mit denen besonders Vielnutzer sparen können. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromanbieter, Ihren lokalen Stadtwerken oder recherchieren Sie bei einem Online-Vergleichsportal.
Wie funktioniert die Erstattung mit einem vereinfachten Strompreis je kWh?
Wenn Sie es einfacher halten möchten, kann der Arbeitgeber statt Ihres individuellen Stromtarifs einen vereinfachten Strompreis je kWh ansetzen („Strompreispauschale“). Die Idee: Die geladenen kWh bleiben Pflicht, aber der Preis dafür kommt aus einer offiziellen Quelle – nicht aus Ihrem Stromvertrag.
So wird der vereinfachte Strompreis festgelegt:
- Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) halbjährlich veröffentlichte Gesamtstrompreis für private Haushalte.
- Für ein Kalenderjahr gilt der Wert aus dem 1. Halbjahr des Vorjahres.
- Der Preis wird auf volle Cent je kWh abgerundet.
- Der Arbeitgeber muss sich einheitlich für das Kalenderjahr entscheiden, ob er „tatsächliche Stromkosten“ oder „vereinfachter Strompreis“ nutzt.
Erstattet werden danach die nachgewiesene kWh × vereinfachter Strompreis je kWh.
Was ist, wenn der Arbeitgeber den Strom nicht zahlt, mit dem ich meinen Firmenwagen zuhause lade?
In diesem Fall müssen Sie steuerlich nicht ganz leer ausgehen: Je nach Abrechnungsmodell kann der selbst bezahlte Ladestrom als Eigenanteil berücksichtigt werden und damit den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung senken. Entscheidend ist, dass Sie die geladene Strommenge (kWh) und die Kosten nachvollziehbar belegen können. Am besten klären Sie das vorab mit der Lohnbuchhaltung, weil Unternehmen das in der Praxis unterschiedlich umsetzen.
Was kostet es, den elektrischen Dienstwagen zuhause zu laden?
Als grobe Orientierung rechnen wir beispielhaft die Kosten pro 100 km – einmal elektrisch (zuhause geladen) und einmal mit einem vergleichbaren Verbrenner. Tatsächliche Werte hängen vor allem von Verbrauch und den aktuellen Energiepreisen ab.
| Fahrzeug | Verbrauch pro 100 km | Preis pro kWh bzw. Liter | Kosten pro 100 km |
|---|---|---|---|
BMW i40 M50 | 19,5 kWh | 0,30€ | 5,85€ |
BMW 430d Gran Coupé | 7,5 Liter Diesel | 1,67 € | 12,53 € |
In vielen Fällen ist das Laden zuhause günstiger als Tanken – vor allem dann, wenn Sie überwiegend zuhause oder am Arbeitsplatz laden. An öffentlichen Schnellladern können die Kosten pro kWh deutlich höher liegen. Unterm Strich entscheidet die Mischung aus Ladeort, Strompreis und Fahrprofil.
Firmenwagen zuhause laden: weitere wichtige Fragen im Überblick
Das Laden von Elektroautos im Unternehmen bietet Vorteile für den Arbeitgeber – weil er die Stromkosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann – und für Sie als Arbeitnehmer, wenn Sie den Strom aus der Firma zusätzlich zu Ihrem Gehalt bekommen:
- Für das Laden Ihres Elektroautos fallen dann keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben an.
- Sie können sowohl Ihr elektrisches Privatauto als auch Ihren E-Dienstwagen kostenfrei laden.
Viele Unternehmen stellen bereits Ladevorrichtungen für die Elektroautos Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung, und die betriebliche Ladeinfrastruktur wird sich ab diesem Jahr noch weiter verbessern: Denn seit dem 1. Januar 2025 muss bei allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt bereitstehen. Die Pflicht zur Installation einer Ladestation gilt auch an Parkflächen neu gebauter Nichtwohngebäude sowie bei Neubauten und größeren Renovierungen an Bestandsgebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen.
Es ist inzwischen kein Problem mehr, seinen elektrischen Dienstwagen während einer Geschäftsreise unterwegs zu laden. Die Ladeinfrastruktur in Deutschland hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. So gab es zum 1. Januar 2026 laut Bundesnetzagentur in Deutschland 193.985 öffentlich zugängliche Ladepunkte, davon 48.729 Schnellladepunkte. Damit hat sich das öffentliche Ladenetz seit 2021 in etwa vervierfacht. Zum Vergleich: In Deutschland gab es Anfang 2025 nur noch insgesamt 14.376 Tankstellen (Straßen- und Autobahntankstellen), meldet der Branchenverband BFT.
In der Regel bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Ladekarte oder eine App, die Ihnen Zugang zu einem Netzwerk von Ladesäulen bietet. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Ladestromanbieter im Firmen-Netzwerk, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
In den meisten Fällen ja, vor allem, wenn Sie eine Ladekarte oder App des Arbeitgebers verwenden. Ein geldwerter Vorteil fällt dabei nicht an, und Sie können ohne Begrenzung steuerfrei Strom für Ihren elektrischen Firmenwagen laden. Bewahren Sie aber Belege gut auf, falls eine manuelle Abrechnung nötig wird.
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