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Wissenswertes rund um den Firmenwagen

Firmenwagen Ratgeber

Wissenswertes rund um den Firmenwagen

Ob Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führen oder in einem Konzern arbeiten, die Wahl des passenden Firmenwagens sowie die richtige Flottenlösung kann entscheidend für Ihren Geschäftserfolg sein. Und wer auf der Suche nach einem Firmenwagen ist, muss Einiges beachten. Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen. Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Regelungen, die Kosten und die Vorteile eines Firmenwagens und entdecken Sie, wie ein Firmenwagen Ihr Unternehmen voranbringen kann! Die wichtigsten Aspekte und wertvolle Tipps rund um das Thema Firmenwagen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen wird häufig auch als Dienstwagen bezeichnet. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für betriebliche Zwecke zur Verfügung stellt. Dabei kann festgelegt werden, in welchem Umfang die Nutzung des Fahrzeugs erlaubt ist. Einige Arbeitgeber stimmen ausschließlich dem beruflichen Einsatz zu, also einem Firmenwagen ohne Privatnutzung, während andere auch die Privatnutzung des Firmenwagens gestatten. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung, da der daraus resultierende geldwerte Vorteil zu versteuern ist.

Eine Frau und ein Mann stehen Arm in Arm vor einem Mietwagen

Firmenwagen A-Z

Ob geldwerter Vorteil, Nutzungsüberlassung oder Bruttolistenpreis – wer sich mit Firmenwagen beschäftigt, stößt schnell auf Begriffe, die man so oft nur vom Steuerberater kennt. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Fachbegriffe von A bis Z.

Arbeitsweg

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten steuerlich als Privatfahrten. Bei Firmenwagen entsteht daraus ein zusätzlicher geldwerter Vorteil von 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer, der versteuert werden muss, aber durch die Entfernungspauschale in der privaten Steuererklärung zum Teil kompensiert werden kann.

Bruttolistenpreis

Der Bruttolistenpreis ist der Neupreis des Fahrzeugs laut Hersteller inklusive Umsatzsteuer und der ab Werk gewählten Sonderausstattung. Er ist die Basis, wenn Sie den Firmenwagen versteuern: 1 Prozent des Bruttolistenpreises kommt als geldwerter Vorteil zum Bruttogehalt hinzu – unabhängig davon, was das Auto tatsächlich gekostet hat.

Elektro-Firmenwagen

Bei Dienstwagen mit alternativen Antrieben gelten die 0,5 und 0,25 Prozent-Regelung: Hybrid- und Elektrofahrzeuge versteuern Sie zu vergünstigten Sätzen, wenn bestimmte technische und preisliche Voraussetzungen erfüllt sind. Das macht sie oft besonders attraktiv als Firmenwagen.

Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen ist die Alternative zur pauschalen Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung. Alle Fahrten müssen lückenlos, zeitnah und vollständig dokumentiert werden. Das ist zwar aufwendig, kann sich aber lohnen, wenn der Wagen überwiegend beruflich genutzt wird.

Geldwerter Vorteil

Ein geldwerter Vorteil ist eine Form der Vergütung, die nicht ausbezahlt wird – zum Beispiel den Sachbezug eines Firmenwagens. Er wird für die Versteuerung dem Bruttogehalt hinzugerechnet – und vom Nettogehalt wieder abgezogen. Bei Firmenwagen wird er meist nach der 1-Prozent-Regelung ermittelt. Rechnet man die Kosten für ein privat finanziertes, gleichwertiges Fahrzeug mit ein, kommt der geldwerte Vorteil aus dem Firmenwagen meist günstiger als eine Gehaltserhöhung.

Leasingrate

Gewerbeleasing ist die häufigste Form der Finanzierung von Dienstwagen. Leasing bindet kein Kapital, und Unternehmen können die Leasingraten wie auch sämtliche laufenden Kosten – zum Beispiel Wartung oder Versicherung – als Betriebsausgabe geltend machen. Das gilt übrigens auch für ein noch flexibleres Auto Abo im Gewerbe.

Nutzungsüberlassung

In einem Dienstwagenüberlassungsvertrag oder auch einer Nutzungsüberlassung regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Privatnutzung eines Firmenwagens und wer die Kosten dafür übernimmt. Ohne klare Nutzungsvereinbarung drohen steuerliche Nachteile – für beide Seiten.

Zuzahlung

Arbeitnehmer können sich freiwillig an den Fahrzeugkosten beteiligen – z. B. an der Leasingrate, durch einen monatlichen Fixbetrag oder indem sie die Tankkosten selbst übernehmen. Wenn sie korrekt und nachvollziehbar dokumentiert ist, mindert eine solche Zuzahlung den geldwerten Vorteil und damit die Steuer- und Abgabenlast. Auch wenn sie steuerlich gleich wirken können: Zuzahlungen dürfen nicht mit einer Gehaltsumwandlung verwechselt werden.

Was kostet ein Firmenwagen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Welches Auto eignet sich als Firmenwagen?

Die Wahl des richtigen Firmenwagens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Nutzung, der Fahrzeug-Marke und den persönlichen Vorlieben. Auch das Budget ist ein entscheidender Faktor, doch welcher Dienstwagen eignet sich bei welchem Gehalt? Lesen Sie auch unseren Firmenwagen Vergleich und finden Sie einige beliebte Fahrzeuge, die sich gut als Dienstwagen eignen. Die SIXT Firmenkunden Flotte bietet eine Vielzahl an Fahrzeugen verschiedener Marken und Klassen. Wie wäre es mit einem Elektro-Firmenwagen, einem Cabrio als Firmenwagen, einem SUV als Firmenwagen, oder benötigen Sie eher einen Transporter für Ihre Firma?

Drei Autos aus der SIXT Flotte für Firmenkunden

Für wen lohnt sich ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen lohnt sich für verschiedene Gruppen von Berufstätigen und Unternehmen. Selbstständige und Kleingewerbe profitieren von steuerlichen Vorteilen und der Möglichkeit, Betriebskosten abzusetzen. Handwerker benötigen oft ein Fahrzeug für den Transport von Werkzeugen und Materialien. Geschäftsführer nutzen Firmenwagen häufig als Statussymbol und zur Repräsentation. Außendienstler und Vertriebler sind auf Mobilität angewiesen, um Kunden zu besuchen und Geschäfte abzuschließen. Auch Minijobber können durch einen Firmenwagen flexibler arbeiten, während Pflegedienste Fahrzeuge benötigen, um Patienten einfach und schnell zu erreichen. Insgesamt bietet ein Firmenwagen vielen Berufsgruppen praktische Vorteile und kann die Effizienz in Unternehmen steigern.

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