10 Gründe für einen Firmenwagen als Selbstständiger
Selbstständig zu sein heißt, viele Rollen gleichzeitig zu übernehmen: Entscheider, Finanzchef, Akquisiteur und manchmal auch Fahrer. Mobilität ist dabei mehr als Mittel zum Zweck – sie ist ein Teil Ihres Geschäftsmodells. Ein Firmenwagen verschafft Selbstständigen die nötige Freiheit, um Kunden zu erreichen, Projekte flexibel zu steuern und den eigenen Auftritt professionell zu gestalten.
Mit SIXT profitieren Sie von individuellen Mobilitätslösungen und bleiben jederzeit flexibel, ohne Kapital zu binden. So passt sich Ihr Fahrzeug an Ihr Business an, nicht umgekehrt.
- Volle Flexibilität: Wählen Sie das Modell, das zu Ihrem Business passt – das Auto Abo als moderne Alternative zum Gewerbeleasing oder die Langzeitmiete für planbare Mobilität ohne Bindung.
- Professioneller Auftritt: Ein gepflegter, zeitgemäßer Firmenwagen stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.
- Steuerlich absetzbar: Betriebsausgaben wie Abo- oder Mietraten, Wartung oder Versicherung senken Ihre Steuerlast.
- Keine Kapitalbindung: Sie schonen Ihre Liquidität und behalten finanziellen Spielraum für Ihr Kerngeschäft.
- Technisch immer auf dem neuesten Stand: Moderne Assistenzsysteme, Konnektivität und Sicherheit inklusive.
- Ideal für wechselnde Projekte: Von Kurzstrecke bis Langstrecke, vom E-Auto bis zum Transporter – alles ist möglich.
- Einfach abrechnen: Dank 1 %-Regelung oder digitalem Fahrtenbuch bleibt der Aufwand überschaubar.
- Auch privat nutzbar: Sie können Ihren Firmenwagen bei Bedarf privat fahren – die Versteuerung erfolgt einfach über die 1 %-Regelung oder das Fahrtenbuch.
- E-Auto-Vorteile nutzen: Profitieren Sie von 0,25 %-Versteuerung und staatlicher Förderung.
- Starke Partnerlösung: Mit SIXT haben Sie jederzeit und überall Zugang zu Premium-Fahrzeugen und flexiblen Mobilitätslösungen.
Ab wann lohnt sich ein Firmenwagen für Selbstständige?
Ein Firmenwagen lohnt sich für Selbstständige, wenn er zu über 50 % für geschäftliche Zwecke genutzt wird, etwa für Kundentermine oder Projekte. Dann bieten Firmenwagen steuerliche Vorteile, denn Anschaffungs-, Leasing- oder Abo-Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus spielt die Art der Tätigkeit eine wichtige Rolle. Wer als Handwerker, Dienstleister oder Freiberufler mobil bleiben muss, gewinnt mit einem Firmenwagen an Professionalität, Planbarkeit und Flexibilität. Für reine Schreibtischtätigkeiten kann sich dagegen auch ein Firmenwagen mit Privatnutzung rechnen.
Typische Szenarien, wann ein Firmenwagen für Selbstständige sinnvoll ist
| Arbeitssituation | Lohnt sich ein Firmenwagen? | Warum oder warum nicht? |
|---|---|---|
Nutzung von mehreren Fahrzeugen (z. B. Service- oder Lieferwagen) | Sehr sinnvoll | Klare Trennung von privaten und betrieblichen Fahrzeugen möglich |
Häufige Kundentermine, wechselnde Einsatzorte | Lohnt sich klar | Hoher Anteil betrieblicher Nutzung, steuerliche Absetzbarkeit möglich |
Fahrten zwischen Büro und Homeoffice, gelegentliche Termine | Nur bedingt sinnvoll | Anteil privater Nutzung zu prüfen, ggf. 1 %-Regel oder Fahrtenbuch |
Überwiegend Schreibtischarbeit, kaum Fahrten | Kaum sinnvoll | Kein ausreichender betrieblicher Nutzungsanteil, steuerlich nicht absetzbar |
Nebenerwerb oder Teilselbstständigkeit | Einzelfall prüfen | Finanzamt verlangt genaue Nachweise zur Nutzung |
Miete, Abo, Leasing, Kauf – was passt für Ihren Firmenwagen als Selbstständiger am besten?
Als Selbstständiger haben Sie heute mehr Auswahl denn je, wenn sie einen Firmenwagen anschaffen wollen. Neben dem klassischen Leasing für Selbstständige gewinnen Gewerbe Auto Abo und die Langzeitmiete für Firmen zunehmend an Bedeutung – sie bieten die gleiche Mobilität, aber deutlich mehr Flexibilität. Wer seine Auftragslage nicht Jahre im Voraus planen kann oder lieber ohne hohe Anfangsinvestition mobil bleibt, profitiert von diesen neuen Mobilitätsformen.
| Kriterium | Auto-Abo | Langzeitmiete | Leasing | Kauf |
|---|---|---|---|---|
Laufzeit | Flexibel wählbar ab 1 Monat | Flexibel wählbar ab 28 Tagen | meist 24–48 Monate, feste Bindung | bis zum Verkauf |
Flexibilität | Sehr hoch – Fahrzeugwechsel nach Verfügbarkeit möglich | Hoch – Wechsel nach Ablauf möglich | Gering – Bindung bis Vertragsende | Sehr gering – Kapitalbindung, kein Wechsel ohne Verkauf |
Kostenstruktur | Monatlicher Fixpreis | Fixpreis mit tagesgenauer Abrechnung bei Rückgabe | Leasingrate + Nebenkosten | Hohe Investition, laufende Kosten on top |
Wartung, Verschleiß & Steuer | ✅ | ✅ | €€€ | €€€ |
Kündigung / Ausstieg | ✅ monatlich nach Mindestlaufzeit | ✅ jederzeit mit tagesgenauer Abrechnung | ❌ Nur mit Vorfälligkeitsentschädigung | ❌ Nur bei Verkauf oder Stilllegung |
Kurzfristige Verfügbarkeit | ✅ | ✅ | ❌ | ❌ |
Steuerliche Behandlung | Betriebsausgaben während der Laufzeit steuerlich absetzbar | Betriebsausgaben während der Laufzeit steuerlich absetzbar | Betriebsausgaben während der Laufzeit steuerlich absetzbar | Abschreibung (AfA) über 6 Jahre |
Wertverlustrisiko | Kein Risiko | Kein Risiko | Kein Risiko | Volles Risiko |
Eignung für Selbstständige | Ideal für flexible, moderne Nutzung | Für temporären oder projektbasierten Bedarf | Für planbare, langfristige Nutzung | Nur bei hoher Eigenkapitalquote und Langzeitplanung sinnvoll |
Welche Firmenwagen eignen sich für Selbstständige am besten?
Für Selbstständige ist ein Firmenwagen weit mehr als nur ein Transportmittel, er ist eine Frage der Persönlichkeit, der Haltung, des Geschmacks und unternehmerischen Stils. So findet jeder Typ bei SIXT den Firmenwagen, der zu seiner Arbeitsweise und zu seinem Leben passt.

Kompaktwagen
Beispielmodelle: BMW 1er-Reihe, VW Golf, Cupra Born (Elektro)
- Kosteneffizient: günstig in Anschaffung, Verbrauch und Versicherung
- Agil und stadttauglich: kompakte Maße, einfaches Parken, trotzdem ausreichend Platz
- Moderne Antriebe: vom sparsamen Benziner bis zum vollelektrischen Kompaktmodell
- Ideal für: regelmäßige Fahrten im Stadt- und Umlandverkehr, nahe Kundentermine, Pendler

Premium-Kombis
Beispielmodelle: BMW 3er und 5er Touring, Audi A6 Avant (Benziner, Elektro und Plug-in-Hybrid)
- Hohe Variabilität durch großes Ladevolumen bei repräsentativem Auftritt
- Langstreckentauglich: leise, effizient, mit großzügiger Ausstattung
- Große Auswahl zwischen klassischen, elektrischen und Hybrid-Antrieben
- Ideal für: Langstrecken, Vielfahrer und Familien

SUVs
Beispielmodelle: VW Tiguan, Audi Q3, BMW X5 (Verbrenner), Skoda Elroq, Mercedes-Benz EQA (Elektro), Peugeot 3008 Hybrid, Volvo XC60 Hybrid (Plug-in-Hybride)
- Souveräne Sitzposition: bessere Übersicht und komfortabler Einstieg
- Flexibilität in jeder Lage: kombiniert Komfort, Geländetauglichkeit und Anhängelast
- Repräsentativ: zeitgemäßes Statement-Fahrzeug – auch elektrisch und hybrid
- Ideal für: Außentermine mit Material, imagebewusste Nutzung mit Fokus auf Komfort

Business-Limousinen
Beispielmodelle: Peugeot 408, vom BMW 2er Gran Coupé bis zur 7er Reihe, Audi A6 (Verbrenner), Polestar 2, Mercedes-Benz EQE (Elektro), Volvo S90 Hybrid (Plug-in-Hybride)
- Maximaler Komfort: hochwertige Innenräume, modernste Fahrerassistenzsysteme
- Starker Auftritt für repräsentative Anlässe, Kundentermine und Geschäftsreisen
- Effiziente Auswahl: vom leistungsstarken Benziner bis zum vollelektrischen Luxusmodell
- Ideal für: Fernreisen, repräsentative Einsätze und anspruchsvolle Vielfahrer

Kastenwagen & Transporter
Beispielmodelle: Citroen Berlingo, Ford Transit, Iveco Daily
- Maximales Ladevolumen: optimal für sperriges Material, Waren oder Equipment
- Individuell: unterschiedliche Längen, Aufbauten und Antriebe verfügbar
- Verlässlich: robuste Technik, hohe Zuladung, vielseitig
- Ideal für: Transporte, mobile Werkstätten, Shuttle- oder Lieferdienste
Wann ist das Fahrzeug eines Selbstständigen ein Firmenwagen?
Ob ein Fahrzeug als Firmenwagen gilt, entscheidet sich an der betrieblichen Nutzung. Sie bestimmt, welche Kosten Sie steuerlich absetzen können – und ob Sie die private Nutzung versteuern müssen.
- Über 50 % betriebliche Nutzung: Der Firmenwagen gehört zwingend zum Betriebsvermögen.
- Zwischen 10 % und 50 % betriebliche Nutzung: Sie können wählen, ob das Fahrzeug privat oder dienstlich ist („gewillkürtes Betriebsvermögen").
- Unter 10 % betriebliche Nutzung: Privatvermögen – keine Versteuerung, aber auch kein Betriebsausgabenabzug, nur Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten.
Transporter und Lkw werden grundsätzlich als Firmenwagen ohne Privatnutzung eingestuft. Deshalb gibt es hier auch keine Versteuerung eines Privatanteils.
Wichtig: Die Nutzung sollte durch ein Fahrtenbuch oder andere Belege nachvollziehbar sein.

Wie funktioniert die Versteuerung eines Firmenwagens für Selbstständige?
Als Selbstständiger können Sie auf zwei Arten den privaten Nutzungsanteil ihres Firmenwagens versteuern: mit der 1%-Regelung oder einem Fahrtenbuch. Dabei sind beide Verfahren zulässig – entscheidend ist, dass das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.
Wie funktioniert die 1 %-Regelung bei Selbstständigen?
Die 1 %-Regelung vereinfacht die Steuerberechnung für die private Nutzung Ihres Firmenwagens. Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises versteuert plus 0,03 % pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Beispiel: Bei 50.000 € Listenpreis versteuern Sie 500 € für die Privatnutzung und 225 € für einen 15 km-Arbeitsweg.
Die Vorteile der 1 %-Regelung für Selbstständige:
- Sie ist einfach anzuwenden, es ist kein Fahrtenbuch nötig
- Unabhängig von der tatsächlichen Privatnutzung können Sie einen festen Betrag einplanen
- Sie ist besonders praktikabel bei regelmäßiger Nutzung und moderatem Listenpreis
Was ist bei einem Fahrtenbuch zu beachten?
Das Fahrtenbuch ist die exakte Alternative zur 1 %-Regelung. Alle betrieblichen und privaten Fahrten werden in einem Fahrtenbuch dokumentiert – der Privatanteil ergibt sich aus dem Verhältnis der gefahrenen Kilometer. Die Methode lohnt sich vor allem, wenn Ihr Firmenwagen selten privat genutzt wird.
Die Vorteile eines Fahrtenbuchs für Selbstständige:
- Exakte Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung
- Steuerlich günstiger bei geringem Privatanteil oder hohem Listenpreis
- Liefert gleichzeitig den Nachweis für die betriebliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt
E-Firmenwagen für Selbstständige: warum sich der Umstieg lohnt
Für Selbstständige ist die Elektromobilität längst mehr als ein Trend: Sie bietet konkrete wirtschaftliche Vorteile, steuerliche Entlastung und eine klare Zukunftsperspektive. Damit sind E-Firmenwagen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv – gerade für Selbstständige.
So funktioniert die Versteuerung bei E-Fahrzeugen
Die 0,5 & 0,25 Prozent-Regelung macht die Versteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen für Selbstständige deutlich günstiger als bei konventionellen Firmenwagen.
- Für vollelektrische Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € gelten nur noch 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil.
- Für teurere E-Autos und Plug-in-Hybride mit einer Mindestreichweite von 80 km oder CO2-Emissionen bis 50g/km gilt in der Regel ein Satz von 0,5 %.
- Die 0,03 %-Pauschale für den Arbeitsweg wird wie bei Verbrennern zusätzlich angesetzt.
Ein Beispiel: Ein E-Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 60.000 € wird auch privat genutzt. Bei einem Verbrenner läge der monatliche geldwerte Vorteil bei 1 %, also 600 €. Beim E-Auto reduziert sich der Betrag auf 0,25 %, also 150 €. Der Steuervorteil: 450 € pro Monat, also 5.400 € im Jahr – bei identischem Fahrzeugwert.

Wie Selbstständige von E-Firmenwagen noch profitieren
- Sonderabschreibung: Bei neu gekauften Elektrofahrzeugen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro können 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abgeschrieben werden.
- THG-Prämie: Durch die Treibhausgas-Minderungsquote, die man beim Umwelt-Bundesamt beantragen kann, lassen sich jährlich mehrere hundert Euro pro E-Fahrzeug zusätzlich einnehmen.
- Keine Kfz-Steuer: Reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit.
Ladekosten für den Firmenwagen: Was Selbstständige steuerlich geltend machen können
Auch beim Laden des E-Firmenwagens spielt die Steuer eine Rolle. Entscheidend ist, wo Sie Ihr Fahrzeug aufladen:
- Im Betrieb: Stromkosten gelten als voll absetzbare Betriebsausgabe. Das kostenlose Laden gilt auch nicht als geldwerter Vorteil und muss demnach nicht versteuert werden.
- Zuhause: Wenn Sie Ihren Firmenwagen zuhause laden können Sie das mit den entsprechenden Nachweisen steuerlich geltend machen.
- Unterwegs: Ladekosten an öffentlichen Säulen sind bei Dienstfahrten absetzbar.
Welche Kosten können Selbstständige beim Firmenwagen absetzen?
Für Selbstständige zählen nahezu alle laufenden Ausgaben rund um den Firmenwagen als Betriebsausgaben. Sie mindern direkt den steuerpflichtigen Gewinn unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder im Abo genutzt wird. Entscheidend ist nur, dass das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.
- Kauf, Finanzierung oder Leasing: Anschaffungskosten für neue Firmenwagen – einschließlich Anzahlungen bei Finanzierungen oder Ratenkauf – werden über sechs Jahre linear abgeschrieben. Als Betriebsausgaben lassen sich monatliche Raten für Finanzierung, Auto-Abo oder das Leasing direkt von der Steuer absetzen.
- Laufende Betriebskosten wie Kraftstoff, Wartung, Reparaturen, Reifen, TÜV und Pflegekosten
- Ladestrom & Wallbox: Stromkosten im Betrieb und zuhause wie auch in den meisten Fällen die Installation einer betrieblichen Wallbox
- Versicherung & Steuer: alle Kosten der Kfz-Versicherung wie Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko und die Kfz-Steuer
- Sonstige Kosten: Parkgebühren, Maut, Mitgliedschaften (z. B. Automobilclub, sofern betrieblich veranlasst)
Was Sie als Selbstständiger über Firmenwagen noch wissen sollten
Das hängt vor allem vom Nutzungsanteil ab. Wer sein Auto regelmäßig geschäftlich nutzt, profitiert meist vom Firmenwagen – denn Anschaffung, Abschreibungen und laufende Kosten sind steuerlich absetzbar. Der Privatwagen lohnt sich eher, wenn die betriebliche Nutzung gering ist oder das Auto schon vorhanden ist. Wichtig ist, die tatsächliche Nutzung realistisch einzuschätzen: Nur wenn der Wagen über 50 % betrieblich genutzt wird, gehört er automatisch zum Betriebsvermögen und bringt echte Steuervorteile.
Ja. Auch wenn Sie Einzelunternehmer sind oder ein Kleingewerbe führen, dürfen Sie einen Firmenwagen nutzen und steuerlich ansetzen – Sie gelten ebenfalls als selbstständig. Entscheidend ist, dass das Auto nachweislich betrieblich genutzt wird. Je nach Anteil der geschäftlichen Fahrten lässt sich das Fahrzeug vollständig oder teilweise dem Betriebsvermögen zuordnen. Nur wer den Wagen unter 10 % betrieblich nutzt, kann ihn nicht als Firmenwagen ansetzen.
Stellt das Finanzamt bei einer Prüfung fest, dass die tatsächliche Nutzung nicht zur Einstufung passt, kann es die Zuordnung rückwirkend ändern. Dann müssen zu Unrecht geltend gemachte Kosten oder Abschreibungen anteilig nachversteuert werden. Wer ein lückenloses Fahrtenbuch führt, kann solche Korrekturen vermeiden und die tatsächliche betriebliche Nutzung nachweisen.
Der ideale Firmenwagen hängt von der individuellen Persönlichkeit, dem eigenen Geschäft und Fahrprofil ab. Kompakte Modelle sind wendig und effizient und daher ideal für häufige Fahrten in Städten oder zu Terminen mit kürzeren Distanzen. Kombis bieten mehr Platz und Flexibilität. SUVs verbinden Komfort mit Präsenz und sind beliebt bei Selbstständigen, die oft längere Strecken fahren. E-Autos bieten eine Menge Fahrspaß und sind steuerlich besonders attraktiv. Wofür auch immer Sie sich entscheiden: Wichtig ist, dass der Firmenwagen zu Ihnen und zu Ihrem Auftritt als Selbstständiger bei Ihren Kunden passt.
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