10 Gründe, warum Freiberufler von einem Firmenwagen profitieren
Freiberuflich zu arbeiten heißt, Expertise mit Eigenverantwortung zu verbinden – ob als Arzt, Architektin, Designer oder Anwalt. Jeder Auftrag ist anders, jeder Tag bringt neue Anforderungen, Wege und Ziele. Deshalb ist Mobilität mehr als Fortbewegung: Sie hält den beruflichen Alltag in Bewegung. Ein Firmenwagen gibt Ihnen Freiheit und unterstützt den souveränen Auftritt, der Ihre Arbeit begleitet. Mit SIXT bleiben Sie dabei immer flexibel – ohne Kapital zu binden, aber mit Fahrzeugen, die zu Ihrer Arbeit und Ihrem Stil passen.
1. Flexibel bleiben: Fahrzeuge nach Bedarf wählen. Ideal für projektbezogenes Arbeiten
2. Liquidität sichern: Keine hohen Anschaffungskosten, volle Kostenkontrolle
3. Steuerlich profitieren: Betriebsausgaben wie Miete, Abo oder Wartung sind absetzbar
4. Professionell auftreten: Ein gepflegtes Fahrzeug stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden
5. Immer mobil: Für Hausbesuche, Außentermine oder wechselnde Einsatzorte
6. E-Auto-Vorteil nutzen: Mit 0,25 % Versteuerung und Förderungen doppelt sparen
7. Einfach abrechnen: Fahrtenbuch oder 1 %-Regel – Sie entscheiden, was besser passt
8. Mit Sicherheit: Zeitgemäße Fahrzeuge mit aktuellen Assistenzsystemen
9. Privat inklusive: Nutzen Sie Ihren Firmenwagen auch privat für Familie und Freizeit
10. Starker Partner: SIXT bietet Ihnen Premium-Fahrzeuge und individuelle Mobilitätslösungen
Steuerliche Vorteile: Firmenwagen für Freiberufler richtig versteuern
Auch ohne Gewerbe dürfen Freiberufler ihren Firmenwagen steuerlich geltend machen – genau wie alle Selbstständigen auch, zum Beispiel Handwerker oder im Kleingewerbe. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich (mehr als 50 %) genutzt wird. Laufende Firmenwagen Kosten wie Versicherung, Wartung oder Strom zählen dann zu den Betriebsausgaben und lassen sich wie auch Anschaffung, Miete und die Raten für das Auto Abo oder Leasing von der Steuer absetzen.
Fahrtenbuch oder 1 %-Regel? Die beste Wahl für Freiberufler
Wenn Sie den Firmenwagen auch privat nutzen wollen, muss dieser Anteil versteuert werden. Dafür gibt es zwei anerkannte Methoden:
- 1 %-Regelung: Monatlich 1 % des Bruttolistenpreises plus 0,03 % pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden dem Bruttogehalt zugerechnet und versteuert. Bei einem Fahrzeug mit 60.000 € Listenpreis ergibt sich so ein geldwerter Vorteil von 600 € monatlich. Für den Arbeitsweg kommen zusätzlich 180 € hinzu. Insgesamt werden also 780 € monatlich versteuert.
- Fahrtenbuch: Wer häufig zu Kundenterminen, Patientinnen oder Projekten unterwegs ist, sollte alle Fahrten nachvollziehbar dokumentieren. So lässt sich der private Anteil genau berechnen. Das ist etwas aufwendiger, aber oft günstiger.
Warum Elektro-Firmenwagen für Freiberufler steuerlich besonders attraktiv sind
Für bestimmte Plug-in-Hybride und vollelektrische Firmenwagen gilt die 0,5 & 0,25 Prozent-Regelung. Plug-in-Hybride profitieren, wenn sie unter 50g CO2 pro km ausstoßen oder eine Mindestreichweite von 80 km aufweisen. E-Autos dürfen nicht teurer als 100.000 Euro sein. Ladestrom – auch wenn Sie Ihren Firmenwagen zuhause laden – und Wallboxkosten können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Was ist besser für Freiberufler: Firmenwagen oder Privatwagen?
Ob sich für Freiberufler ein Firmenwagen lohnt, hängt stark von ihrer Arbeitssituation ab. Entscheidend ist, wie häufig Sie beruflich unterwegs sind: Erst ab 50 % dienstlicher Nutzung gilt das Fahrzeug steuerlich als Betriebsvermögen und kann vollständig über die Betriebsausgaben abgesetzt werden. Liegt der Anteil darunter, bleibt der Privatwagen meist die einfachere und günstigere Lösung.
| Arbeitssituation | Lohnt sich ein Firmenwagen? | Warum? |
|---|---|---|
Regelmäßige Kundentermine, Außendienst | Sehr sinnvoll | Hoher Anteil beruflicher Fahrten, alle Kosten steuerlich absetzbar |
Häufige wechselnde Projekte/Einsatzorte | Lohnt sich klar | Flexible Mobilität, klar trennbare betriebliche Nutzung |
Kombination aus Büro- und Außentätigkeit | Bedingt sinnvoll | Privatanteil prüfen, ggf. 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch nutzen |
Überwiegend Büroarbeit, wenige Fahrten | Kaum sinnvoll | Geringe betriebliche Nutzung, steuerlich nicht absetzbar |
Nebentätigkeit / Teilselbstständigkeit | Einzelfall prüfen | Finanzamt verlangt Nachweise zur tatsächlichen Nutzung |
Von Abo bis Leasing – Was lohnt sich für Freiberufler?
Freiberufler brauchen Mobilität, die sich ihrem Arbeitsrhythmus anpasst – nicht umgekehrt. Projekte, Aufträge oder Praxiszeiten ändern sich, und damit auch der Fahrzeugbedarf. Ob Langzeitmiete, Auto Abo, Leasing oder Kauf sinnvoll ist, hängt davon ab, wie flexibel Sie bleiben und wie lange Sie das Fahrzeug nutzen möchten.
- Die Langzeitmiete für Firmen ist die flexibelste Lösung, wenn Sie ein Auto kurz- oder mittelfristig benötigen. Sie buchen tagesgenau und geben das Fahrzeug zurück, sobald Sie es nicht mehr brauchen – ohne feste Laufzeit oder Kapitalbindung. Ideal für Projektspitzen, Urlaubsvertretungen oder befristete Einsätze, bei denen Spontanität zählt. Laufzeiten und Fahrzeugklassen lassen sich flexibel anpassen.
- Das Auto Abo fürs Gewerbe bietet mehr Kontinuität und Kalkulationssicherheit: eine feste Monatsrate, keine Anzahlung, keine Laufzeitbindung – und alles aus einer Hand. Wartung und Steuern sind bereits inklusive, optionale Leistungen wie Vollkasko lassen sich flexibel ergänzen. Perfekt für längere Projekte oder Vertragsmandate.
- Gewerbeleasing sorgt mit klar kalkulierbaren Monatsraten und Laufzeiten von meist 24 bis 48 Monaten für Planungssicherheit, aber ist nicht so flexibel, wenn sich die Auftragslage ändert. Kilometerüberschreitungen oder kleine Schäden können am Ende zu Nachzahlungen führen.
- Ein Kauf lohnt sich vor allem für Freiberufler, die ihr Fahrzeug über viele Jahre nutzen möchten. Er bedeutet Kapitalbindung, bietet aber Eigentum.
| Langzeitmiete | Auto Abo | Leasing | Kauf | |
|---|---|---|---|---|
Flexibilität | Hoch – Laufzeit flexibel ab 28 Tagen wählbar | Sehr hoch – monatlich nach Mindestlaufzeit kündbar, kein Restwertrisiko | Mittel – feste Laufzeit, definierte Kilometer | Niedrig – Fahrzeug dauerhaft im Besitz |
Kostenstruktur | Planbare Rate, kein Kauf- oder Restwertrisiko | Viele Inklusivleistungen (saisonale Bereifung, Wartung, Steuern) – Vollkasko optional | Monatliche Rate zzgl. Nebenkosten, Restwertrisiko nach Vertragsende | Hohe Anfangsinvestition, laufende Fixkosten |
Steuerliche Behandlung | Betriebsausgabe, sofort absetzbar | Voll als Betriebsausgabe absetzbar | Betriebsausgabe, an Laufzeit gebunden | Abschreibung über mehrere Jahre |
Geeignet für … | Mehrmonatige Projekte, zeitlich begrenzte Mandate | Projektarbeit, wechselnde Einsatzorte | Längere Nutzung, konstante Auftragslage | Dauerhafte Nutzung, stabile Auftragslage |
Welche Firmenwagen passen zu Freiberuflern am besten?
Freiberufler fahren mit einem Firmenwagen nicht einfach von A nach B – sie verbinden Termine, Projekte und Ideen. Deshalb bietet SIXT Fahrzeuge, die genau zu diesem Leben passen: flexibel, effizient und mit Stil.

Elektroautos
Beispielmodelle: Cupra Born, Polestar 2, Mercedes-Benz EQE
- Nachhaltig unterwegs: keine lokalen Emissionen, geringere Betriebskosten
- Steuerlich begünstigt: 0,25 %-Regelung für Modelle bis 100.000 € Bruttolistenpreis
- Sparsam: im Unterhalt meist günstiger als Verbrenner
- Ideal für: Kreative, Beraterinnen und Architekten mit Fokus auf Umwelt und Effizienz

Kompakte SUVs
Beispielmodelle: VW T-Roc, BMW X2, Audi Q3
- Höher sitzen, besser sehen: komfortabler Einstieg, gute Übersicht im Verkehr
- Agil im Alltag: kompakte Maße, leichtes Parken, sicher auf längeren Strecken
- Repräsentativ auftreten: zeitgemäßer Stil für Kundentermine und Praxisfahrten
- Ideal für: Freiberufler mit häufigen Außenterminen

Premium Kombis
Beispielmodelle: Peugeot 508 SW, VW Arteon Shooting Brake, Audi A4 Avant
- Viel Platz, klarer Stil: großes Ladevolumen bei eleganter Linienführung
- Komfortabel reisen: leistungsstark, effizient, hochwertig ausgestattet
- Antriebsvielfalt: wahlweise Benzin, Diesel, Hybrid oder Elektro
- Ideal für: Freiberufler mit viel Equipment oder Familie

Business-Limousinen
Beispielmodelle: BMW 520/530, Audi A6, BMW 7er-Reihe
- Repräsentativer Auftritt: seriös, souverän und komfortabel
- Moderne Technik: neueste Assistenzsysteme und Konnektivität
- Langstreckenstark: ruhiges Fahrverhalten und großzügiger Innenraum
- Ideal für: lange Strecken, hohen Komfortanspruch und souveränes Auftreten

Plug-in-Hybride
Beispielmodelle: Range Rover Evoque Hybrid, Volvo V60 Hybrid, Audi A6 Avant Hybrid
- Zwei Antriebe, ein Konzept: elektrisch in der Stadt, mit Reichweite auf der Langstrecke
- Steuerlich attraktiv: 0,5 %-Regelung bei maximal 50 g CO₂/km und einer elektrischen Mindestreichweite von 80 km
- Effizient unterwegs: optimaler Mix für Stadt- und Landfahrten
- Ideal für: Freiberufler mit wechselnden Fahrprofilen und längeren Pendelstrecken
Was sie als Freiberufler über Firmenwagen noch wissen sollten
Alle Freiberufler sind Selbstständige, aber nicht alle Selbstständigen sind Freiberufler. Freiberufler üben Tätigkeiten aus, die auf persönlicher Qualifikation oder schöpferischer Leistung beruhen, zum Beispiel als Journalist, Architektin, Ärztin, Designer oder Rechtsanwalt. Selbstständige im gewerblichen Sinn betreiben dagegen ein Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, etwa als Handwerker, Händler oder Dienstleister mit eigenem Betrieb. Für steuerliche Themen wie den Firmenwagen gelten für Freiberufler im Wesentlichen dieselben Regeln wie bei Selbstständigen.
Ja. Freiberufler dürfen einen Firmenwagen führen, wenn dieser überwiegend beruflich genutzt wird, also zu mehr als 50 %. Anschaffung, Miete oder die Raten für das Auto Abo sowie alle laufenden Kosten können dann als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung muss allerdings versteuert werden.
Entscheidend für die Einstufung als Firmenwagen ist der Anteil beruflicher Fahrten:
- Über 50 %: Das Fahrzeug ist zwingend im notwendigen Betriebsvermögen. Alle Kosten sind absetzbar, der Privatanteil wird versteuert.
- Zwischen 10 % und 50 %: Das Auto zählt zum sogenannten gewillkürten Betriebsvermögen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie es steuerlich als Firmenwagen führen. Ein Fahrtenbuch ist hier sinnvoll, um die Nutzung nachzuweisen.
- Unter 10 %: Der Wagen bleibt Privatvermögen, berufliche Fahrten können nur mit der Kilometerpauschale (0,30 €/km) abgesetzt werden.
Freiberufler können die meisten Kosten rund um ihren Firmenwagen direkt als Betriebsausgabe geltend machen. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Ob gekauft, gemietet oder im Abo: Die Ausgaben mindern unmittelbar den steuerpflichtigen Gewinn.
- Anschaffung oder Finanzierung: Wird ein Fahrzeug gekauft oder über Raten finanziert, lassen sich die Kosten über sechs Jahre abschreiben. So verteilt sich der Aufwand gleichmäßig auf die Nutzungsdauer.
- Monatsraten im Auto Abo: Beim Abo geht es schneller – die monatliche Rate zählt in voller Höhe als Betriebsausgabe und wird sofort im jeweiligen Monat berücksichtigt.
- Fahrzeugbetrieb: Laufende Kosten wie Strom, Kraftstoff, Wartung, Reifen oder Reinigung gehören ebenso zum betrieblichen Aufwand.
- Energie & Ladeinfrastruktur: Auch Stromkosten und die Installation einer betrieblich genutzten Wallbox können steuerlich geltend gemacht werden.
- Versicherung & Steuer: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko sowie die Kfz-Steuer sind voll absetzbar.
- Weitere Aufwände: Dazu zählen Parkgebühren, Maut oder Mitgliedschaften, wenn sie beruflich veranlasst sind.
Bei über 50 % betrieblicher Nutzung muss, zwischen 10 % und 50 % kann Ihr privates Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufgenommen werden.
- Bewertung: Das Auto wird mit seinem aktuellen Marktwert ins Betriebsvermögen eingelegt.
- Buchung: Der Zeitwert gilt als Einlage, also als fiktiver Kauf des Fahrzeugs durch den Betrieb. Eine tatsächliche Zahlung erfolgt nicht, aber der Wert erscheint in der Gewinnermittlung.
- Abschreibung: Bei Gebrauchtwagen wird der Zeitwert in der Regel über vier Jahre, bei Neuwagen über sechs Jahre abgeschrieben.
- Betriebsausgaben: Ab dem Zeitpunkt der Einlage sind laufende Kosten wie Wartung, Versicherung, Strom oder Kfz-Steuer voll als Betriebsausgaben absetzbar.
- Zulassung: Das Fahrzeug kann weiterhin auf Sie privat zugelassen bleiben. Entscheidend ist die steuerliche Zuordnung zum Betriebsvermögen, nicht der Name im Fahrzeugschein.
- Erneute Privatnutzung: Wird das Auto später wieder privat genutzt oder verkauft, gilt das als Entnahme aus dem Betriebsvermögen. Der aktuelle Marktwert wird dann als Betriebseinnahme erfasst und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn.
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