
SIXT SHARE -
PARKREGELN
PARKREGELN FÜR DIE SIXT SHARE GESCHÄFTSGEBIETE
Grundsätzlich können Sie das SIXT share Fahrzeug an allen zulässigen Stellen im Geschäftsgebiet abstellen. Alle Parkgebühren im Geschäftsgebiet gehen natürlich auf uns.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenland, entsprechend der Straßenverkehrsordnung für die nächsten 48 Stunden ordnungsgemäß abstellen.
Parkregeln für das Geschäftsgebiet München
Es gilt grundsätzlich die StVO
Entgeltfreie Parkplätze
Zwischenstop
Miete beenden
Parklizenzgebiet
Frei mit Lizenz, Besucher kostenpfl.;
Beschilderung: „Werktags 9 – 23 Uhr mit Parkschein“
Zwischenstop
Miete beenden
Reine Anwohnerparkzone
Parken ausnahmslos nur für Anwohner mit Lizenz erlaubt
Zwischenstop
Miete beenden
Parkscheinzone
Öffentlich bewirtschaftete, kostenpfl. Parkplätze
Zwischenstop
Miete beenden
Parkscheibenzone
Zwischenstop
Mit Parkscheibe & Einhaltung der Frist
Miete beenden
Zeitlich beschränkte Parkplätze
Wochenmärkte, Bussspuren, Ladezonen, etc.
Zwischenstop
Unter Einhaltung der Frist
Miete beenden
Wenn Einschränkung nicht in den nächsten 48 Stunden nach Buchungsende wirksam wird (s. AGB § B Abs. 3).
Private kostenpflichtige Parkplätze
Zwischenstop
auf eigene Kosten
Miete beenden
Privatparkplätze
Supermärkte, Firmen, Private Gelände & Park&Ride- Parkplätze etc.
Zwischenstop
Es sind die lokalen Hinweise zu beachten
Miete beenden
Parkhaus
Zwischenstop
auf eigene Kosten
Miete beenden
Flughafen München - Parkhaus P20
Mehr Informationen zum Parken am Flughafen München