Parkregeln für das Geschäftsgebiet München
Es gilt grundsätzlich die StVO
Parklizenzgebiet
Frei mit Lizenz, Besucher kostenpfl.;
Beschilderung: „Werktags 9 – 23 Uhr mit Parkschein“
Reine Anwohnerparkzone
Parken ausnahmslos nur für Anwohner mit Lizenz erlaubt
Parkscheinzone
Öffentlich bewirtschaftete, kostenpfl. Parkplätze
Zwischenstop
Mit Parkscheibe & Einhaltung der Frist
Zeitlich beschränkte Parkplätze
Wochenmärkte, Bussspuren, Ladezonen, etc.
Zwischenstop
Unter Einhaltung der Frist
Miete beenden
Wenn Einschränkung nicht in den nächsten 48 Stunden nach Buchungsende wirksam wird (s. AGB § B Abs. 3).
Private kostenpflichtige Parkplätze
Zwischenstop
auf eigene Kosten
Privatparkplätze
Supermärkte, Firmen, Private Gelände & Park&Ride- Parkplätze etc.
Zwischenstop
Es sind die lokalen Hinweise zu beachten
Zwischenstop
auf eigene Kosten