Mit dem Ablauf des Jahres 2020 endete die Übergangsphase, die nach dem Brexit zwischen Großbritannien und der Europäischen Union bestand. Um einen harten Brexit abzuwenden haben sich die EU und Großbritannien am 24. Dezember 2020 auf ein gemeinsames Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt, mit dem seit dem 1. Januar 2021 neue Regeln in Kraft getreten sind. Im Zuge dessen haben sich auch für Verbraucher sowie für Reisende einige Regelungen verändert. Wir zeigen euch, welche Änderungen sich für Reisende mit dem Mietwagen ergeben.
Welche Dokumente sind für eine Einreise erforderlich?
Die wichtigste Änderung bei Brexit Reisen greift ab dem 1. Oktober 2021 in Sachen Einreise. Denn dann wird eine Einreise nach Großbritannien sowie nach Nordirland nur noch mit einem Reisepass möglich sein. Dabei muss euer Reisepass bei Einreise eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten aufweisen und darf zudem ein Alter von zehn Jahren nicht überschreiten. Solltet ihr bislang über keinen Reisepass verfügen, könnt ihr euch diesen im Bürgeramt eures Heimatortes ausstellen lassen. Eine Einreise mit einem Personalausweis, wie es bislang immer möglich war, ist demnach nur noch bis Ende September 2021 möglich. Danach wird dieser nicht mehr zulässig sein.
Doch braucht ihr neben dem Reisepass nun auch ein Visum? Laut aktuellem Kenntnisstand werdet ihr auch zukünftig für kurzzeitige Aufenthalte, worunter beispielsweise Urlaubs- oder Geschäftsreisen fallen, kein Visum für die Einreise nach Großbritannien benötigen.
Auch in Sachen Führerschein wird sich zukünftig nichts ändern. Demnach könnt ihr auch nach dem Brexit weiterhin ohne Bedenken mit dem deutschen Führerschein in Großbritannien mit einem Mietwagen fahren. Ein internationaler Führerschein ist somit auch nach dem Austritt nicht erforderlich.
Welche Änderungen ergeben sich bei den Grenzkontrollen?
Kaum eine Änderung ergibt sich hingegen in Anbetracht der Grenzkontrollen. Denn auch vor dem Brexit mussten sich Reisende bei einer Grenzüberquerung mit dem Mietwagen bereits auf Einreise- und Ausreisekontrollen an den Landesgrenzen Großbritanniens einstellen. Denn Großbritannien war während der EU-Mitgliedschaft nie am Schengenabkommen beteiligt.
Allerdings werden neben den eigentlichen Personenkontrollen infolge des Brexits nun auch Zollkontrollen an den Grenzen durchgeführt. Denn grundsätzlich stellt sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr von Waren einen Zollvorgang dar. Jedoch gibt es für Privatpersonen sogenannte Freimengen, sodass bestimmte Waren bis zu einem festgelegten Wert ohne Abgaben bei Reisen eingeführt werden dürfen.
Worauf solltet ihr bei Reisen noch achten?
Trotz des Brexits behalten Reiseversicherungen, wie die europäische Krankenversicherungskarte und die provisorische Ersatzbescheinigung, weiterhin ihre Gültigkeit. Demnach könnt ihr mit der europäischen Krankenversicherungskarte auch weiterhin innerhalb Großbritanniens zum Arzt gehen, wo ihr dieselben Leistungen erhaltet, wie ihr sie auch in Deutschland bekommen würdet. Außerdem übernimmt die Krankenkasse auch in Großbritannien im Falle einer notwendigen Notfallbehandlung die anfallenden Kosten.
Wo allerdings zukünftig hohe Kosten auf euch zukommen könnten, ist beim Surfen und Telefonieren. Denn aufgrund des Brexits gelten in Großbritannien nun nicht mehr die sonst geläufigen EU-Tarife, die auch im EU-Ausland ein kostengünstiges Telefonieren und Surfen ohne horrende Roaminggebühren ermöglicht hatten. Demnach müsst ihr euch bei einem Urlaub in Großbritannien nun wieder auf Roaminggebühren gefasst machen.
Der Brexit hat bei vielen Reisenden für Verwirrung gesorgt und einige Fragezeichen in den Köpfen hinterlassen. Denn grundsätzlich ergeben sich mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU einige Änderungen und neue Regelungen, die ihr vor Beginn eurer Reise nach Großbritannien berücksichtigen solltet. Allerdings halten sich auch diese Neuerungen in Grenzen, sodass ihr, wenn ihr diese beachtet, auch weiterhin sorgenfrei in Großbritannien Urlaub machen könnt.