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Wie werden die Ladekosten für meinen SIXT Elektro-Mietwagen berechnet?

Kraftstoff, E-Laden und Fahrzeugregeln

Die Kosten für das Laden während der Mietzeit tragen Sie als Mieter – sowohl an öffentlichen Ladesäulen als auch mit SIXT Charge.

Damit Sie sich um das Aufladen vor der Rückgabe keine Gedanken machen müssen, bietet SIXT zwei praktische Extras:

  • Betankungs- und Ladeservice: Sie zahlen eine einmalige Servicegebühr, und wir stellen Ihnen bei Rückgabe nur die tatsächlich nachgeladene Strommenge zum aktuellen Strompreis in Rechnung. Buchbar bei Buchung, Abholung oder in der SIXT App.

  • Erste Tankfüllung: Damit ist eine volle Aufladung abgedeckt, und Sie geben das Fahrzeug mit beliebigem Ladestand zurück – ganz ohne weitere Kosten für das Nachladen. Einfach bei der Abholung am Counter hinzufügen.

Ladestand bei Rückgabe

Geben Sie das Fahrzeug bitte mit dem bei Abholung vereinbarten Ladestand (in der Regel voll bzw. 80 %) zurück. Ist das Fahrzeug nicht ausreichend geladen, laden wir es nach und stellen Ihnen die Kosten in Rechnung. Ohne vorab gebuchten Ladeservice enthält dieser Betrag eine Aufwandsgebühr und liegt dadurch teils deutlich über den Preisen öffentlicher Ladesäulen.

Mit dem vorab gebuchten Extra „Betankungs- und Ladeservice“ zahlen Sie eine vergünstigte, feste Servicegebühr plus die tatsächlich nachgeladene Strommenge zum aktuellen Marktpreis. Mit „Erste Tankfüllung“ sind bereits alle Kosten abgedeckt – es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

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