114 Jahre SIXT. 114 Jahre Tradition.

Wie funktioniert die Tankregel bei SIXT?

Kraftstoff, E-Laden und Fahrzeugregeln

Die Standard-Tankregel von SIXT ist Voll-zu-Voll: Sie holen das Fahrzeug mit vollem Tank (oder vollem Akku bei E-Fahrzeugen) ab und geben es vollgetankt bzw. vollgeladen wieder zurück.

Der Tankfüllstand wird bei SIXT in Achteln angegeben – ein voller Tank entspricht also 8/8. Mit welchem Füllstand Sie das Fahrzeug übernommen haben, steht in Ihrem Mietvertrag. Diesen haben wir Ihnen per E-Mail gesendet.

Sollte der Tank oder Akku bei der Rückgabe nicht voll sein, kümmert sich SIXT um das Betanken bzw. Laden. Wir berechnen Ihnen dafür die tatsächlichen Kosten für Kraftstoff oder Strom sowie eine Servicegebühr. Diese Gesamtkosten sind in der Regel deutlich höher als der Preis, den Sie an einer Tankstelle zahlen würden. Die Preise pro Liter bzw. kWh sind an der Station ausgewiesen und stehen in Ihrem Mietvertrag.

Unsere Empfehlung: Tanken Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe voll auf – oder buchen Sie bequem im Voraus einen unserer Tankservices. Das lohnt sich besonders, wenn Sie vor der Rückgabe keine Tankstelle mehr suchen möchten oder keine Zeit für einen Tankstopp haben.

Ihre SIXT-Tankoptionen im Überblick:

  1. Sie tanken oder laden selbst vor der Rückgabe: Fahren Sie kurz vor Rückgabe zu einer Tankstelle bzw. Ladesäule und tanken oder laden Sie das Fahrzeug voll. Achtung: Haben Sie das Fahrzeug nicht voll übernommen (z. B. 6/8 Tank oder 60 % Akku) und ist dies in Ihrem Mietvertrag vermerkt, genügt die Rückgabe mit demselben Stand (z. B. 6/8 Tank oder 60 % Akku). Tipp: Bewahren Sie Ihre Tank- bzw. Ladequittung für eventuelle Rückfragen auf.

  2. Extra „Betankungs- und Ladeservice“: Sie zahlen eine einmalige Servicegebühr, und wir berechnen Ihnen bei Rückgabe nur die tatsächlich nachgetankte bzw. nachgeladene Menge (Liter oder kWh) zum vergleichbaren Marktpreis. Verfügbarkeit je nach Station.

  3. Extra „Erste Tankfüllung“: Die volle Tank- bzw. Akkuladung ist bereits im Preis enthalten – Sie geben das Fahrzeug mit beliebigem Füllstand zurück, ganz ohne weitere Kosten, auch bei Elektrofahrzeugen. Bitte beachten Sie: Nicht verbrauchter Kraftstoff bzw. Strom wird nicht erstattet.

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