Häufig gestellte Fragen bei SIXT
Die FAQs von SIXT sind eine nützliche Quelle, um Antworten auf alle Ihre Fragen rund um unseren Service zu finden, sei es eine Frage zu Ihrer Buchung oder eine Erklärung unserer SIXT Treuepunkte und Bonuskarten - wir haben sie abgedeckt. Bitte folgen Sie den Links, um die Antworten zu erhalten.
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Wie alt muss ich sein, um ein Fahrzeug in Deutschland anmieten zu dürfen?
In Deutschland gelten für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 18 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Tag). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich. Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. In den vielen Ländern gibt es Einschränkungen und Sonderregelungen für bestimmte Altersgruppen. Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen für ihr Anmietland. In der online Buchungsstrecke werden Ihnen Informationen zum Mindestalter und Führerscheinbesitz angezeigt. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Mietinformationen.
Welche Dokumente brauche ich zur Abholung meines reservierten Fahrzeugs?
Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn
- im Pass kein Visum eingetragen ist.
- der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein der Übersetzung einer anerkannten amtlichen Stelle.
Dürfen weitere Personen mein Mietfahrzeug fahren?
Ihr SIXT Mietfahrzeug dürfen Sie mit mehreren Fahrern nutzen, wenn Sie diese Ihrer Miete hinzugefügt haben. Weitere Fahrer werden im Mietvertrag eingetragen und es wird eine Zusatzfahrer-Gebühr berechnet. Kann der Zusatzfahrer bei Abholung nicht anwesend sein, können Sie zusammen an jede SIXT Station deutschlandweit fahren und ihn dort eintragen. Ein wichtiger Hinweis: Im Schadensfall können Ansprüche zurückgewiesen werden, wenn zusätzliche Fahrer nicht im Mietvertrag vermerkt sind.