Führerscheinbestimmungen und mitzuführende Dokumente
Alle Personen, die den Wagen führen möchten, müssen bei der Übergabe einen gültigen internationalen Führerschein sowie den Reisepass vorlegen. Alternativ dürfen Sie in Japan auch dann fahren, wenn Sie über einen inländischen Führerschein zuzüglich einer japanischen Übersetzung verfügen. Diese Variante ist bei Fahrerlaubnissen aus folgenden Ländern möglich: Deutschland, Frankreich, Schweiz, Belgien, Taiwan, Estland, Slowenien und Monaco.
Fahrer ab 18
Für das Führen eines Wagens müssen Sie in Japan mindestens 18 Jahre alt sein.
Zusatzfahrer
Damit auch Sie sich während der Fahrt zurücklehnen können, können Sie einen Zweitfahrer eintragen lassen. Hierfür müssen Sie lediglich dessen Daten bei Abholung des Mietwagens in Japan hinterlegen.
Unsere Tankregelung
Alle Sixt Leihwagen verfügen bei der Übergabe über einen vollen Tank. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Auto wieder mit einer kompletten Tankfüllung zurückgeben. Alternativ können wir das Fahrzeug nach Beendigung Ihrer Anmietung zu den aktuellen Benzinpreisen betanken.
ETC für die Maut
Eine ETC-Autobahnkarte können Sie in unserem Shop bei der Abholung Ihres Mietwagens in Japan günstig ausleihen. Über eine elektronische Mautvorrichtung verfügen bereits alle unsere Fahrzeuge.
Unfall
Sollten Sie einen Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden erleiden, rufen Sie bitte umgehend die örtliche Polizeistelle an. Diese erreichen Sie unter der Notrufnummer 110. Zusätzlich benachrichtigen Sie bitte unsere Mitarbeiter vor Ort. Um gut abgesichert zu sein, können Sie verschiedene Angebote zum Unfallschutz während des Buchungsvorgangs auswählen.
Unsere Extras für Sie
Wenn Sie ein Auto in Japan mieten, genießen Sie aber noch weitere Vorteile. So können wir Ihnen auf Wunsch eine Babyschale oder einen Kindersitz zur Verfügung stellen. Auch die Einwegmiete sowie das Bereitstellen eines Navigationssystems ist bei unseren Mietwagen in Japan günstig möglich.