Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Sixt Ride-Plattform (einschließlich Sixt Ride App) und die Erbringung von Dienstleistungen durch Transportdienstleister ("Sixt Ride-AGB")

I.     Allgemeines

  1. Anwendungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Sixt Ride-AGB”) von Sixt Ride GmbH & Co. KG („Sixt Ride“) gelten für (i) den Zugang zu und die Nutzung der Webseiten www.sixt.de/ride, www.sixtlimousine.com, www.mydriver.com, mobilen Applikation Sixt Ride (“Sixt Ride-App”) und anderen Inhalte, Webseiten, Anwendungen, Produkte und Dienstleistungen, die Sixt Ride bereit stellt oder erbringt, (nachfolgend zusammen als “Plattform“ bezeichnet), (ii) die Vermittlung über die Plattform oder von Dritten bereitgestellte Anwendungen, per Telefon oder per E-Mail von Verträgen über Chauffeur-, Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen („Dienstleistungen“) mit Dienstleistern („Dienstleister“) und (iii) den Inhalt der vermittelten Verträge. Von Dritten bereitgestellte Anwendungen sind Anwendungen, Webseiten oder Systeme, die von Kooperationspartnern von Sixt Ride bereitgestellt werden („Anbieter von Drittanwendungen“ bzw. „Anbieter einer Drittanwendung“) und über diese Anbieter von Anwendungen oder Sixt Ride Verträge vermitteln („Drittanwendungen“).
  2. Über Sixt Ride. Sixt Ride vermittelt Verträge über Dienstleistungen („Dienstleistungsverträge“), die Nutzer und Dienstleister miteinander abschließen.
  3. Nutzer. Nutzer“ im Sinne dieser Sixt Ride-AGB sind natürliche und juristische Personen, die die Plattform nutzen, unabhängig davon, ob sie sich bei Sixt Ride für die Nutzung der Dienstleistungen oder der Plattform registriert haben. Nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften können sich registrieren und Dienstleistungsverträge über die Plattform schließen. Nur vertretungsberechtigte Personen, die namentlich genannt werden müssen, dürfen juristische Personen und Personengesellschaften registrieren oder für diese Dienstleistungsverträge abschließen.
  4. Über Dienstleister. Dienstleister können Dienstleister sein, die (i) bei Sixt Ride für die Nutzung der Plattform registriert sind („Plattform-Dienstleister“) oder (ii) bei einem Transportnetzwerkunternehmen („TNU“)  registriert sind, mit dem Sixt Ride bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen kooperiert („TNU-Dienstleister“). TNUs betreiben eigene Netzwerke, die es Dritten ermöglichen, Beförderungsverträge mit bei den TNUs registrierten Dienstleistern abzuschließen („TUN-Netzwerke“). TNU-Dienstleister erbringen Leistungen auf der Grundlage der für TNU-Netzwerke geltenden Regeln. Sixt Ride informiert während des Buchungsprozesses, ob eine vom Nutzer ausgewählte Dienstleistung von einem Plattform-Dienstleister oder einem TNU-Dienstleister erbracht wird. Taxi-Unternehmen können entweder Plattform-Dienstleister oder TNU-Dienstleister sein, je nachdem, ob sie bei Sixt Ride oder einem TNU registriert sind.
  5. Über die Dienstleistungen. Zu den Dienstleistungen zählen Streckentransfers (Transfer von einem festgelegten Startpunkt zu einem festgelegten Zielort oder Transfer von einem definierten Startpunkt ohne festgelegten Zielort) und Stundenbuchungen (Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Chauffeur für eine bestimmte Zeitdauer).
  6. Geltung der AGB. Durch die Nutzung der Plattform, die Registrierung für die Plattform oder den Abschluss über Drittanwendungen von Verträgen, die Sixt Ride vermitteln, akzeptiert der Nutzer die Geltung dieser Sixt Ride AGB. Daher bitten wir Sie, diese Sixt Ride AGB aufmerksam zu lesen, bevor Sie die Plattform nutzen oder sich für die Plattform registrieren oder über Drittanwendungen Verträge abschließen. Wenn eine Dienstleistung von einem TNU-Dienstleister erbracht werden soll, ist es möglich, dass der Nutzer zusätzlich auch die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des TNU akzeptieren muss.
  7. Änderung der AGB. Sixt Ride behält sich das Recht vor, diese Sixt Ride-AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen nicht diese Ziffer I 7 oder Sixt Rides Hauptleistungspflichten betreffen oder die Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Solche Änderungen werden an www.sixt.de/ride/terms veröffentlicht und erst dann Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer diese Änderungen akzeptiert. Hierfür genügt es, dass Sixt Ride dem Nutzer über die neue Fassung der AGB durch Übermittlung an die vom Nutzer für Benachrichtigungszwecke angegebene E-Mail-Adresse informiert. Widerspricht der Nutzer den Änderungen der AGB nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Zustimmung als erteilt. Sixt Ride wird den Nutzer in der E-Mail die neue Fassung der AGB bzw. Änderungen übermitteln, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.
  8. Keine Geltung von Geschäftsbedingungen des Nutzers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Sixt Ride der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  9. Vertragssprache. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  10. Bereithaltung der AGB. Die aktuelle Version dieser AGB wird fortlaufend zum Abruf bereitgehalten. Nutzer können auch Ausdrucke anfertigen oder elektronische Kopien speichern.
  11. Datenschutz. Sixt Ride und Dienstleister erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Sie beachten die gesetzlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Bitte beachten Sie dazu auch Sixt Rides Datenschutzerklärung, die über www.sixt.de/ride/privacy abrufbar ist.

II.  Registrierung zur Nutzung der Plattform

  1. Registrierungsprozess. Die Registrierung ist freiwillig und kostenlos. Auf der Plattform sind auch Gästebuchungen möglich. Zur Durchführung des Registrierungsprozesses muss der Nutzer bestimmte Angaben machen (z.B. Vor- und Nachname, Email-Adresse). Wenn der Nutzer sich online registriert, werden die Vertragsdaten dem Nutzer vor Absendung des Registrierungsantrags zur Bestätigung angezeigt und der Nutzer kann jederzeit bis zur Absendung des Registrierungsantrags seine Angaben korrigieren. Sixt Ride behält sich das Recht vor, einen Antrag anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Ein Vertrag über die Registrierung für die Plattform kommt zustand, wenn Sixt Ride einen Antrag annimmt. In diesem Fall wird Sixt Ride den Nutzer per E-Mail an die vom Nutzer angegebene Email-Adresse informieren und für den Nutzer ein Mitgliedskonto anlegen. Die Registrierungsbestätigung wird von Sixt Ride gespeichert, ist aber für den Nutzer auf der Plattform nicht noch einmal einsehbar und abrufbar.
  2. Richtigkeit von Angaben. Der Nutzer ist verpflichtet, fortlaufend richtige, aktuelle und vollständige Angaben im Mitgliedskonto zu gewährleisten. Wenn der Nutzer keine richtigen, aktuellen und vollständigen Angaben im Mitgliedskonto bereithält, kann dies dazu führen, dass der Nutzer die Dienstleistungen nicht nutzen kann oder Sixt Ride diesen Vertrag über die Registrierung mit dem Nutzer kündigt.
  3. Passwörter. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Er ist nicht berechtigt, sein Mitgliedskonto durch Dritte nutzen zu lassen. Soweit der Nutzer Kenntnis davon oder Anlass zur Vermutung hat, dass ein Dritter Zugriff auf seine Zugangsdaten hat oder sich auf andere Weise Zugang zu seinem Mitgliedskonto verschafft hat oder verschaffen könnte, ist der Nutzer verpflichtet, Sixt Ride hiervor unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sixt Ride ist berechtigt, das Mitgliedskonto daraufhin bis zur Klärung des Sachverhaltes zu sperren.
  4. Haftung für Missbrauch des Mitgliedskontos. Der Nutzer haftet gegenüber Sixt Ride für alle Handlungen, die über sein Mitgliedskonto erfolgen, es sei denn, den Nutzer trifft kein Verschulden für solche Handlungen.
  5. Kündigung. Die Registrierung gilt für unbestimmte Dauer. Der Nutzer kann die Registrierung jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen durch schriftliche Erklärung gegenüber Sixt Ride per Post an Sixt Ride GmbH & Co. KG, Zugspitzstraße 1, D-81049 Pullach, Deutschland, oder durch eine von der im Mitgliedskonto hinterlegten Email-Adresse an ride@sixt.com geschickte Email. Sixt Ride kann die Registrierung ebenfalls jederzeit ohne Kündigungsfrist durch Erklärung gegenüber dem Nutzer per Email an die im Mitgliedskonto hinterlegte Email-Adresse kündigen.

III. Dienstleistungsverträge - Vertragsbeziehungen und Vertragsabschluss

  1. Vertragsbeziehungen. Sixt Ride ermöglicht es Nutzern, über die Plattform oder Drittanwendungen Verträge mit Dienstleistern über Dienstleistungen abzuschließen und die Durchführung der Verträge abzustimmen. Sixt Ride vermittelt Dienstleistungsverträge, die unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister (einschließlich TNU, die selbst als Dienstleister Verträge abschließen) abgeschlossen werden. Daher haben Nutzer Ansprüche unmittelbar gegen den Dienstleister. Der Nutzer erkennt an, dass Sixt Ride ausschließlich als Vermittler bzw. Makler tätig wird, jedoch nicht als Dienstleister. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Vermittlung oder den Abschluss von Dienstleistungsverträgen.
  2. Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Dienstleistungsverträge zwischen dem Nutzer und Dienstleistern werden über die Plattform wie folgt abgeschlossen:
    1. Buchungsanfrage. Zunächst gibt der Nutzer an, welche Dienstleistung er anfragt (z.B. Transferfahrt oder Stundenbuchung) und füllt dann die Buchungsmaske auf der Plattform oder einer Drittanwendung aus. Wenn der Nutzer eine Dienstleistung über die Plattform bucht, wird das Entgelt oder ein geschätztes Entgelt für die Dienstleistung für alle verfügbaren Buchungsklassen angezeigt. Ein geschätztes Entgelt wird angezeigt, wenn das Entgelt auf der Grundlage individueller Faktoren berechnet wird, wie Zeit und Entfernung (z.B. gemäß den TNU-AGB oder, wenn die Dienstleistung von einem Taxiunternehmen erbracht werden soll, den gesetzlichen Tarifordnungen). Der Nutzer wählt dann eine Buchungsklasse aus und gibt Zahlungsweise, Rechnungsdaten und Kontaktinformationen im Hinblick auf die zu erbringenden Dienstleistungen an. Der Nutzer kann die Angaben seiner Anfrage nach Dienstleistungen („Buchungsanfrage“) dann überprüfen und korrigieren, bevor er sie durch Anklicken des Feldes „Jetzt kostenpflichtig buchen“ (oder eines Feldes mit vergleichbarer Angabe) anklickt. Wenn der Nutzer eine Dienstleistung über eine Drittanwendung bucht, erfolgt dies gemäß dem Buchungsprozess, den die Drittanwendung vorsieht und beschreibt. Wenn der Nutzer eine Buchungsklasse auswählt, die die Erbringung der Dienstleistung durch einen von einem TNU vermittelten TNU-Dienstleister vorsieht, kommt (zusätzlich) ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem TNU zustande, der das TNU-Netzwerk betreibt; für diesen zusätzlichen Vertrag gelten die Geschäftsbedingungen des TNU („TNU-AGB“), soweit nicht nach diesen Sixt Ride-AGB Regelungen der TNU-AGB nicht gelten sollen (z.B. zur Zahlung und Abrechnung). Die anwendbaren TNU-AGB (oder ein Link zu ihnen) werden während des Buchungsprozesses angezeigt und müssen vom Nutzer akzeptiert werden.
    2.  Abschluss von Dienstleistungsverträgen.
      1. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit einem Plattform-Dienstleister. Wenn der Nutzer über die Plattform, telefonisch oder per Email oder über eine Drittanwendung an Sixt Ride eine Buchungsanfrage für Dienstleistungen stellt, die ein Plattform-Dienstleister erbringen soll, dann macht der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einem Dienstleister. Bei Erhalt einer Buchungsanfrage übermittelt Sixt Ride bzw., wenn die Buchung über eine Drittanwendung vorgenommen wird, Sixt Ride oder der Anbieter der Drittanwendung dem Nutzer eine Email, die den Empfang der Buchungsanfrage bestätigt, einschließlich der erhaltenen Angaben. Außer wenn der Dienstleister ein Taxiunternehmen ist, kommt der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister erst zustande, wenn Sixt Ride oder der Anbieter der Drittanwendung eine gesonderte Erklärung („Fahrtdetails“) per Email kurz vor Durchführung der Fahrt sendet, die den Namen und die Kontaktdetails des ausgewählten Dienstleisters enthält. Zusätzlich zu diesen Sixt Ride-AGB gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage jeweils aktuellen Buchungsbedingungen für den Dienstleistungsvertrag. Wenn der Dienstleister ein Taxiunternehmen ist, das Taxifahrten erbringt, kommt der Dienstleistungsvertrag gemäß den für das Taxiunternehmen geltenden Bestimmungen zustande und gelten entgegenstehende Regelungen für Dienstleistungsverträge in diesen Sixt Ride-AGB nicht.
      2. Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit einem TNU-Dienstleister. Wenn der Nutzer über die Plattform, telefonisch oder per Email oder über eine Drittanwendung an Sixt Ride eine Buchungsanfrage für Dienstleistungen stellt, die ein TNU-Dienstleister erbringen soll, sind die weiteren Bedingungen für den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages in den TNU-AGB des TNU, bei dem der Dienstleister registriert ist, geregelt. Nach Erhalt einer Buchungsanfrage übermittelt Sixt Ride oder der Anbieter einer Drittanwendung dem Nutzer eine Email, App-Nachricht, Textnachricht oder Nachricht auf der Plattform (z.B. unter dem Reiter „Fahrtdetails“), die den Empfang der Buchungsanfrage bestätigt, einschließlich der erhaltenen Angaben. Sixt Ride stellt dem Nutzer weitere Nachrichten und Informationen gemäß den vom TNU eingesetzten Prozessen bereit (z.B. Name des Fahrers, Fahrzeugkennzeichen, -marke und –modell).
      3. Ablehnung von Buchungsanfragen oder Vermittlung einer Ersatz-Dienstleistung. Wenn Sixt Ride keinen Dienstleistungsvertrag vermitteln kann, der den Anforderungen der Buchungsanfrage entspricht, wird Sixt Ride den Nutzer per Email, App-Nachricht, Textnachricht oder Nachricht auf der Plattform (z.B. unter dem Reiter „Fahrtdetails“) bzw. ein Anbieter einer Drittanwendung den Nutzer darüber informieren, dass die Buchungsanfrage nicht erfüllt werden kann. Wenn ein Nutzer eine Buchungsanfrage für eine von einem Plattform-Dienstleister zu erbringende Dienstleistung gestellt hat und ein Plattform-Dienstleister nicht verfügbar ist, kann Sixt Ride stattdessen einen Vertrag mit einem anderen Dienstleister, einschließlich einem Taxiunternehmen, vermitteln; in diesem Fall kann das Entgelt höher als das während des Buchungsprozesses angegebene Entgelt oder geschätzte Entgelt sein.
      4. Richtigkeit von Angaben. Der Nutzer ist verpflichtet, richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und Sixt Ride unverzüglich über jede Änderung zu informieren. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann dazu führen, dass der Nutzer die Dienstleistungen nicht nutzen kann oder ein Dienstleistungsvertrag gekündigt wird.
    3. Buchungskonditionen. Die Buchungskonditionen sind für die Buchungsklassen unterschiedlich. Für Dienstleistungsverträge mit Plattform-Dienstleistern, ausgenommen Taxiunternehmen, gelten die Buchungskonditionen, die unter https://www.sixt.de/ride/bookingconditions abgerufen werden können. Für Dienstleistungsverträge mit TNU-Dienstleistern gelten die Buchungskonditionen des jeweiligen TNU-Netzwerks. Für Dienstleistungsverträge mit Taxiunternehmen gelten die Gesetze, die die Buchungskonditionen für die jeweiligen Taxiunternehmen regeln.

IV. Die Kündigung von Dienstleistungsverträgen

  1. Kündigungsbedingungen. Der Nutzer kann Dienstleistungsverträge kostenfrei oder kostenpflichtig gemäß den für die jeweilige Buchungsklasse bzw. den jeweiligen Dienstleistungsvertrag geltenden Bedingungen kündigen. Die für über die Plattform geschlossene Dienstleistungsverträge mit Plattform-Dienstleistern, ausgenommen Taxiunternehmen, geltenden Buchungskonditionen können unter https://www.sixt.de/ride/bookingconditions abgerufen werden. Dienstleistungsverträge mit Taxiunternehmen können gemäß den für die jeweiligen Taxiunternehmen geltenden Regeln gekündigt werden. Die für über die Plattform geschlossene Dienstleistungsverträge mit TNU-Dienstleistern geltenden Kündigungsbedingungen sind in den TNU-AGB geregelt. Für über Drittanwendungen geschlossene Dienstleistungsverträge gelten die Kündigungsbedingungen, die Anbieter von Drittanwendungen oder Sixt Ride auf den Drittanwendungen bereitstellen.
  2. Kündigung nur über die Plattform oder Drittanwendungen. Um eine reibungslose und sichere Abwicklung zu gewährleisten, müssen alle Kündigungen erfolgen (i) über die Webseiten www.sixt.de/ridewww.sixtlimousine.com, www.mydriver.com oder über die Sixt Ride-App, wenn die Buchung über die Plattform erfolgte, und (ii) über die jeweilige Drittanwendung, wenn die Buchung über eine Drittanwendung erfolgte. Kündigungen per Email oder Telefon sind nicht möglich. Sixt Ride bzw. Anbieter von Drittanwendungen werden wirksame Kündigungen dem Nutzer per Email bestätigen.

V.  Die Bezahlung der nach den Dienstleistungsverträgen geschuldeten Entgelte

  1. Entgelte. Alle nach einem Dienstleistungsvertrag geschuldeten Entgelte werden unmittelbar mit Erbringung der jeweiligen Dienstleistung (in der Regel bei Ende der jeweiligen Beförderungsleistung) sofort fällig und enthalten mögliche Kosten und gesetzliche Steuern. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, gilt das Entgelt bei der Buchung von Strecken für die jeweilige Strecke ohne Zwischenstopp und ohne Umwege. Bei Buchungen zu Fixpreisen bleibt der Nutzer zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn der Passagier die Fahrt vorzeitig beendet oder abkürzt.
  2. Abtretung. Der Dienstleister ist berechtigt, Ansprüche auf Zahlung von Entgelt, die in Dienstleistungsverträgen vereinbart sind, an Sixt Ride abzutreten und tritt diese Ansprüche mit Wirkung zur Fälligkeit der Ansprüche an Sixt Ride ab. Wenn ein Nutzer oder Fahrgast über einen Dienstleister, der ein zentrales Unternehmensabrechnungskonto bereitstellt, („Corporate Account-Anbieter“) bezahlt, tritt Sixt Ride den von Sixt Ride erworbenen Zahlungsanspruch gegen den Nutzer weiter an den Corporate Account-Anbieter ab.
  3. Rechnungen. Wenn ein Dienstleistungsvertrag über die Plattform oder telefonisch oder per Email mit Sixt Ride abgeschlossen wird, wird Sixt Ride wird dem Nutzer eine Fahrtenübersicht, eine Rechnung und/oder einen Beleg über den Erhalt des Entgelts über die Plattform oder per E-Mail bereitstellen oder übermitteln, die entweder vom Dienstleister bzw. TNU oder für Rechnung des Dienstleisters oder des TNU ausgestellt ist, je nachdem, in welchem Land die Beförderungsleistungen erbracht wurde und welchen Dienstleister der Nutzer ausgewählt hat. Wenn der Nutzer weder von Sixt Ride noch vom Corporate Account-Anbieter noch vom Dienstleister noch vom TNU eine Rechnung erhält und der Nutzer eine Rechnung benötigt, kann er die Hotline von Sixt Ride kontaktieren. Wenn Dienstleistungsverträge über TNUs vermittelt werden, gelten Regelungen in den TNU-AGB nicht, soweit sie von den vorstehenden Regelungen abweichen. Wenn ein Dienstleistungsvertrag über eine Drittanwendung abgeschlossen wird, wird der Anbieter der Drittanwendung dem Nutzer eine Rechnung und/oder einen Beleg über den Erhalt des Entgelts gemäß den über die Drittanwendung vereinbarten Bedingungen bereitstellen.
  4. Zahlungsmethode. Das Entgelt soll unter Nutzung der vom Nutzer während des Buchungsprozesses ausgewählten Zahlungsmethode erfolgen. Wenn ein Dienstleistungsvertrag über die Plattform oder telefonisch oder per Email über Sixt Ride abgeschlossen wird und die Zahlung auf Rechnung erfolgen soll, ist das Entgelt innerhalb von 10 Tagen nach Übermittlung der Rechnung zahlbar. Wenn ein Dienstleistungsvertrag über eine Drittanwendung abgeschlossen wird, ist das Entgelt gemäß den über die Drittanwendung vereinbarten Bedingungen zahlbar.
  5. Kreditkarten-Rückbuchungen. Bei Kreditkarten-Rückbuchungen kann Sixt Ride im Auftrag der Dienstleister oder TNU Inkassounternehmen mit der Einziehung fälliger Forderungen und Dritte zur Ermittlung der Adresse des Nutzers beauftragen.

VI. Haftung von Sixt Ride, Dienstleistern und TNUs

  1. Sixt Ride haftet gegenüber dem Nutzer, insbesondere im Hinblick auf Sixt Rides vertragliche Verpflichtungen, ausschließlich nach dieser Ziffer VI. Sixt Ride haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen von Dienstleistern, insbesondere nicht nach Dienstleistungsverträgen, oder von Anbietern von Drittanwendungen. Dienstleister oder von Dienstleistern beschäftigte Fahrer sind weder Erfüllungsgehilfen noch Subunternehmer von Sixt Ride.
  2. Für die Haftung von Sixt Ride und Plattform-Dienstleistern, ausgenommen Taxiunternehmen, insbesondere nach Dienstleistungsverträgen, gegenüber Nutzern gelten die folgenden Regelungen:
    1. Sixt Ride und Plattform-Dienstleister, die keine Taxiunternehmen sind, haften jeweils unbeschränkt für die durch sie, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
    2. Sixt Ride und Plattform-Dienstleister, die keine Taxiunternehmen sind, haften jeweils für sonstige Schäden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
    3. Sixt Ride übernimmt keine Gewährleistung für vermittelte Dienstleistungsverträge und haftet nicht für Pflichten aus Dienstleistungsverträgen. Insbesondere haftet Sixt Ride nicht für die Einhaltung der für Dienstleister geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.
    4. Die Haftung von Sixt Ride für die Richtigkeit, Verlässlichkeit und Vollständigkeit der von Sixt Ride kostenlos auf der Plattform bereitgestellten Inhalte und Programme ist ebenso ausgeschlossen, wie für Schäden, die daraus entstehen.
  3. TNUs haften gemäß den Verträgen, die zwischen ihnen und Nutzern bestehen. TNU-Dienstleister haften gemäß den Dienstleistungsverträgen, die zwischen ihnen und Nutzern bestehen.
  4. Plattform-Dienstleister, die Taxiunternehmen sind, haften gemäß den für sie geltenden Regelungen und Gesetzen. 

VII. Schlussbestimmungen

  1. Kommunikation via Email. Dem Nutzer können rechtsgeschäftliche Erklärungen an die im Mitgliedskonto hinterlegte oder vom Nutzer während des Buchungsprozesses mitgeteilte Email-Adresse übermittelt werden.
  2. Abtretung. Sixt Ride ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Vereinbarungen mit Nutzern mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen; in diesem Fall ist der Nutzer zur Kündigung der vertraglichen Vereinbarungen aus wichtigem Grund berechtigt.
  3. Höhere Gewalt. Machen Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Sixt Ride bzw. Dienstleistern liegen (höhere Gewalt), die Erbringung ihrer jeweiligen vertraglichen Pflichten unmöglich, wird Sixt Ride bzw. der Dienstleister, je nachdem, wer betroffen ist, von der Leistungspflicht frei. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere die Unterbrechung oder der Ausfall des Internets oder anderer Netze, Telekommunikationsverbindungen, der Stromversorgung oder von Infrastrukturen sowie von Anbietern oder Lieferanten sowie Unwetter.
  4. Anwendbares Recht. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Sixt Ride sowie Dienstleistungsverträge mit Plattform-Dienstleistern unterliegen jeweils ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und des deutschen Internationalen Privatrechts. Wenn ein Nutzer Verbraucher ist (§ 13 BGB) und zum Zeitpunkt der Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verträge zwischen Nutzern und TNUs sowie Verträge zwischen Nutzern und TNU-Dienstleistern unterliegen dem in den TNU-AGB geregelten Recht.
  5. Gerichtsstand. Für Nutzer, die Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und Einzelverträgen München vereinbart.

VIII. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Die SIXT ride GmbH & Co. KG wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.“

IX.    Anbieterkennzeichnung

Die Kontaktinformationen von Sixt Ride sind:

Sixt Ride GmbH & Co. KG,
Zugspitzstrasse 1
82049 Pullach
Deutschland
Handelsregister-Nummer: HRA 110256
HR-Gericht: Amtsgericht München
E-Mail: ride@sixt.com
Telefon: +49 (30) 340 440 440