Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis aus einem EU/-EWR Staat (einschließlich der Schweiz) sowie ein ab Fahrzeugrückgabe mindestens 30 Tage gültiges und von Sixt akzeptiertes Zahlungsmittel vorlegen.
Die gültige Fahrerlaubnis ist durch die Vorlage des originalen Führerscheins nachzuweisen.
Fotokopien und digitale Dokumente werden nicht akzeptiert.
Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die nicht in einem anderen EU-/EWR Staat oder der Schweiz ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet. Die Übersetzung muss von einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle gefertigt sein. Sofern der Ausstellungsstaat einen Internationalen Führerschein ausstellt, genügt an Stelle der Übersetzung die Vorlage des Internationalen Führerscheins in Verbindung mit dem Original-Führerschein. Sixt unterstützt chinesische Kunden mit den notwendigen Übersetzungen über den Sixt WeChat Account oder über folgenden Link: Link . Diese oder jede andere gültige Übersetzung des Führerscheins kann nur zusammen mit dem Originalführerschein akzeptiert werden.
Führerscheine aus Nicht-EU/-EWR Staaten werden akzeptiert, wenn a) im Pass des Mieters / Fahrers kein Visum eingetragen ist oder b) der Mieter / Fahrer ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in einem EU-/EWR-Staat aufhält. Ist er länger als 6 Monate in einem EU-/EWR-Staat, so muss ein Führerschein aus einem EU- /EWR-Staat vorgelegt werden.
Ausnahme: Führerscheine aus der Ukraine werden aufgrund der aktuellen Situation (Schutzstatus bis 03/2027) unabhängig des Einreisedatums akzeptiert.
Weitere Infomationen zum Führerschein finden Sie unter folgendem Link .
Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 18 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Tag). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich.
Für Fahrer unter 23 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr (Jungfahrerzuschlag) erhoben.
Sixt akzeptiert Kredit- und Debit-Karten sowie Digital Wallets von Visa, MasterCard, American Express, Diners Club, Discover, JCB ebenso wie Kreditkarten von China Union Pay. PayPal ist an ausgewählten Stationen für Prepaid-Buchungen verfügbar. Für die Nutzung von PayPal und der PayPal-Website gelten die jeweils gültigen PayPal AGB. Zur Absicherung der Anmietung muss bei Abholung eine Kredit- oder Debitkarte vorgelegt werden. Der Mieter muss Inhaber des PayPal Kontos sein. Apple Digital Wallet wird für Prepaid-Buchungen und digitale Checkouts an ausgewählten Standorten akzeptiert. Debitkarten oder Prepaid-Karten können nicht für Zahlungen über Apple Pay verwendet werden. Die Nutzung von Apple Pay unterliegt den geltenden Geschäftsbedingungen von Apple. Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Kunden entweder eine Kredit- oder Debitkarte vorlegen oder Apple Pay (sofern verfügbar) am Schalter verwenden, um eine Kaution zu hinterlegen. Prepaid-Karten können nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Sixt akzeptiert Maestro-/V PAY-Karten nur für Anmietungen von Transportern und LKW sowie für Fahrzeuge der Gruppen M***/E***/C***/D***/I***/J***/S***/F***/P*** (ausgenommen Special Cars sowie Sports & Luxury Cars).
Bei Langzeitanmietungen ist die Bezahlung mit einer Maestro-/ VPAY-Karte nicht erlaubt. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen eines Mieters ausgestellt sein, bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt noch mind. 30 Tage gültig sein. Sixt behält sich vor, Kreditkartenzahlungen nur in Verbindung mit der PIN zu akzeptieren. Für Geschäftskunden, mit welchen Sixt einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, akzeptiert Sixt darüber hinaus auch virtuelle Zahlungsmittel, wie z.B. Airplus und Amex BTA/iBTA. Voraussetzungen hierfür sind (i) das Bestehen eines wirksamen Rahmenvertrags, (ii) Kostenübernahmeerklärung für künftige Anmietungen unter diesem Rahmenvertrag und (iii) eine Reservierung, über eine zum Rahmenvertrag zugehörige Kundennummer.
Alle LKW Fahrzeuggruppen können auch gegen Vorlage einer Maestro-/VPAY-Karte angemietet werden. Bei Langzeitanmietungen ist die Bezahlung mit einer Maestro-/VPAY-Karte nicht erlaubt.
Sixt CarExpress (Advantage Circle) Karten werden nur in Kombination mit einem gültigen Zahlungsmittel akzeptiert.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Als Sicherheit wird das Zahlungsmittel mit einem Kautionsbetrag belastet. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Summe des Mietbetrags + EUR 200,00.
Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes wird das Zahlungsmittel sofort mit dem voraussichtlichen Mietpreis inkl. gebuchter Extras und Gebühren (brutto) belastet. Die Fahrer- und Zahlungsdaten werden bei der Reservierung festgeschrieben und sind nicht änderbar. Eine Rückerstattung bei Nichtabholung, verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht.
In Abhängigkeit der Verfügbarkeit ist eine Änderung der Buchung bis maximal 1 Stunde vor der in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Abholzeit gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR 29,99 möglich. Eine Rückerstattung des bereits geleisteten Mietpreises bzw. die Erstattung eines etwaigen Differenzbetrages erfolgt bei einer Änderung der Buchung nicht.
Eine Umbuchung von Prepaid-Tarif zu "Bezahlung bei Abholung" ist nicht möglich.
Vor der in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Abholzeit ist eine Stornierung möglich. Im Falle einer Stornierung wird der im Voraus entrichtete Betrag abzüglich eines Einbehalts von EUR 99 EUR zurückerstattet. Ist der im Voraus entrichtete Betrag geringer als EUR 99 wird dieser vollständig einbehalten und es erfolgt keine Rückerstattung.
Stornierungen oder Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung vorgenommen werden, sind kostenlos, sofern die geplante Abholzeit mehr als 48 Stunden in der Zukunft liegt.
Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt ist der auf der aktuellen Buchungsbestätigung ausgewiesene Mietpreis vollständig zu bezahlen. Die Reservierungsbindung von Sixt bleibt in diesem Fall bis zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt bestehen.
Umbuchungen und Stornierungen können online oder schriftlich erfolgen: www.sixt.de/mysixt oder Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Trelleborger Straße 9, D-18107 Rostock, Fax: +49(0)381/80 70 55 67, E-Mail: reservierung@sixt.com
Der Schutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 100 Mio. Die maximale Deckungssumme je geschädigter Person beläuft sich auf EUR 12 Mio. und ist auf Europa beschränkt.
Durch Abschluss des Vollkaskoschutzes (inkl. Diebstahlschutz) kann für Unfallschäden oder bei Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert werden.
Darüber hinaus ist eine Reduzierung der Selbstbeteiligung möglich.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung/Verletzung mietvertraglicher Pflichten kann der Anspruch auf den abgeschlossenen Vollkaskoschutz (inkl. Diebstahlschutz) gekürzt werden oder entfallen.
Wird kein Vollkaskoschutz (inkl. Diebstahlschutz) vereinbart, ist der Mieter für alle Schäden am Mietwagen, die nicht nachweislich fremdverschuldet sind, verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts zzgl. weiterer erstattungsfähiger Schäden (z.B. Wertminderung, Sachverständigenkosten usw.).
Durch Abschluss des Innenraum-Schutzes kann bei Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeug-Innenraums die Haftung auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150 reduziert werden.
Durch Abschluss der Insassenunfallversicherung oder der Reise-Insassenunfallversicherung kann der Schutz auch auf die personenbezogenen Folgen eines Unfalls erstreckt werden. Weitere Informationen werden im Buchungsprozess oder über den folgenden Link zur Verfügung gestellt: Link
Der Reifen- und Scheibenschutz bietet einen Schutz für Schäden an Reifen sowie der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe mit einer Selbstbeteiligung von EUR 0,00.
Wird kein Reifen- und Scheibenschutz vereinbart, haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des Schadens.
Der Mobilitätsservice ist ein erweiterter Pannenschutz während der Miete und schützt im Inland und bei berechtigten Auslandsfahrten vor hohen Service- und Reparaturkosten folgender, selbstverschuldeter Ereignisse: Schlüsseleinschluss im Fahrzeug, Schlüsselverlust, Festfahren, Starthilfe bei leerer Batterie sowie Liegenbleiben aufgrund von Kraftstoffmangel oder leerem Akku.
Alle Leistungen sind nur durch Inanspruchnahme der Sixt 24-Stunden Roadside Assistance zu beauftragen. Diese bestimmt auch Art und Umfang der Leistung mit dem Ziel der Mobilhaltung des Mieters. Soweit nicht von Sixt im Rahmen des Mobilitätsservices selbst verursacht, haftet der Mieter für Beschädigungen am Mietfahrzeug.
Die Fahrzeugwahl kann die Einreise in bestimmte Länder beschränken. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in vier Zonen eingeteilt.
Zone I: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikan
Zone II: Kroatien, Tschechische Republik, Polen, Slowakei und Slowenien
Zone III: Estland, Ungarn, Lettland, Litauen
Zone IV: Alle Länder, die nicht in Zone I, II oder III liegen.
Alle Transporter und LKWs dürfen nur in Länder der Zonen I und II einreisen.
Im Falle einer gewerblichen Nutzung darf das Fahrzeug (außer Gruppen A, BT, ST, WT, C, P, T) nicht außerhalb Deutschlands genutzt werden.
Das Verlassen des europäischen Kontinents ist nicht gestattet. Dies schließt die spanischen Exklaven Ceuta & Melilla ein. Der Mieter verpflichtet sich, alle behördlichen Einreise-, Ausreise- und Zugangsberechtigungen einzuhalten.
Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt.
Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung erhalten.
Für zulässige Fahrten ins Ausland entsprechend den oben genannten Einreisebeschränkungen erhebt Sixt die im Rahmen des Buchungsprozesses vertraglich vereinbarte Auslandsfahrt-Gebühr (auswählbar unter "Extras"). Diese Gebühr fällt unabhängig vom Rückgabeort und bei einer Einwegmiete zusätzlich zur Einweggebühr an. Für unberechtigte Auslandsnutzung wird eine Vertragsstrafe von 150,00 Euro fällig.
| EUR Tag | EUR Woche | EUR Monat | EUR Miete | |
|---|---|---|---|---|
| Auslandsfahrt | 7,49 | 29,75 | 35,00 | 35,00 |
Einwegmieten sind zu tarifabhängigen Konditionen möglich.
Bei unangemeldeten und nicht erlaubten Einwegmieten behalten wir uns vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.
Für zusätzliche Fahrer wird eine Gebühr erhoben, wobei nur im Mietvertrag eingetragene Personen mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahrzeug führen dürfen.
Babysitze, Kindersitze und Sitzerhöhungen für Kinder bis 12 Jahre (61 bis 150 cm) sind bei Buchung garantiert verfügbar.
Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben und haben Sie nicht die Extras "Erste Tankfüllung" oder "Betankungsservice" gebucht, wird Sixt Ihnen für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.
Erste Tankfüllung: Sie können das Extra "Erste Tankfüllung" zum vergleichbaren Tankstellenpreis kaufen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen keine zusätzlichen Tankkosten gemäß dem vorstehenden Absatz in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass unverbrauchter Kraftstoff nicht zurückerstattet wird.
Betankungsservice: Sie können - vorbehaltlich Verfügbarkeit an der jeweiligen Station - unseren "Betankungsservice" zum ausgewiesenen Preis buchen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen zusätzlich zu der vorgenannten Gebühr lediglich die nachgetankten Liter Kraftstoff zu vergleichbaren Tankstellenpreisen berechnet.
Soweit Nutzfahrzeuge mit einem zusätzlichen AdBlue Tank ausgestattet sind, wird das Fahrzeug dem Mieter bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen mit einem vollen AdBlue Tank übergeben und ist auch so zurückzugeben, andernfalls übernehmen wir die Betankung des Fahrzeugs nach Rückgabe zu den in der Station aktuell verfügbaren Konditionen. Bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer von weniger als 28 Tagen wird dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 3,57 ct (inkl. MwSt) pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.
Wir erfassen den Ladezustand eines Elektrofahrzeugs bei Übergabe und Rückgabe. Sofern das Elektrofahrzeug mit einem Ladezustand von mehr als 80% übergeben wurde, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladezustand von mindestens 80% zurückzugeben. Sofern das Fahrzeug mit einem Ladezustand von weniger als 80% übergeben wurde, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladezustand zurückzugeben, der diesem entspricht. Wird das Elektrofahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgegeben und haben Sie nicht die Extras "Erste Tankfüllung/Batterieladung" oder "Betankungs- und Ladeservice" gebucht, berechnen wir für das Aufladen eine Gebühr pro kWh fehlender Batteriekapazität. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.
Sixt stellt dem Mieter für Kraftfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t in der Regel eine On-Board Unit (OBU) zur Teilnahme an der automatischen Erfassung der Mautgebühren nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz zur Verfügung. Sixt rechnet die für den jeweiligen Mietzeitraum anfallenden Mautgebühren mit dem Betreiber des Mautsystems, der Toll Collect GmbH, bzw. über dessen Dienstleister ab. Sixt stellt dem Mieter zusammen mit der Abrechnung der Miete eine Aufstellung über die mautpflichtigen Einzelfahrten zur Verfügung. Für die Zurverfügungstellung der OBU sowie dem mit der Abrechnung verbundenen Aufwand erhebt Sixt eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 2,49 pro erfasstem Maut-Tag, max. EUR 51,17 pro Monat.
Für Umzüge sind an den Sixt Stationen Sackkarren und Zurrgurte erhältlich.
Zustellungen und Abholungen sind gegen eine Gebühr an Ihrer Sixt Station erhältlich.
An ausgewählten Stationen ist dieser Service auf Anfrage für eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr außerhalb der Öffnungszeiten verfügbar.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach Mietende aktiv an SIXT zurückzumelden.
Für wintertaugliche Bereifung wird eine Gebühr erhoben.
Bei Anmietungen an bestimmten Stationen, wie z.B. Flughäfen und Bahnhöfen, wird ein Standortzuschlag erhoben.
Die Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten ist an ausgewählten Stationen möglich. Hierfür wird eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr berechnet.
Es wird eine Zulassungsgebühr erhoben, welche im Mietpreis bereits enthalten ist.
Für die Beantwortung von Auskunftsanfragen nach dem Fahrer im Rahmen von schuldhaften Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Besitzstörungen und sonstige Gesetzesverstöße erhebt Sixt von dem Mieter, wenn er nicht Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, ein Entgelt in Höhe von EUR 33,92.
Als flexibler Mobilitätspartner passen wir uns Ihren Plänen gerne nach Verfügbarkeit an. Teilen Sie uns Ihre geänderten Pläne während der Miete telefonisch unter +49 (0)89- 66 060 060 oder direkt an einer unserer zahlreichen Stationen mit. Soweit für uns möglich, lassen wir den Mietvertrag durch unsere Mitarbeiter anpassen. Zusätzlich zu den aufgrund der Änderung anfallenden Kosten (z.B. Extratage / anderer Rückgabeort) berechnen wir für Änderungen des Rückgabedatums, der Rückgabeuhrzeit oder des Rückgabeorts eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 EUR je Änderungsvorgang. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Anfallen der Aufwandspauschale für Mietvertragsänderungen an Ihrer SIXT-Station bei Abholung des Mietwagens gegen eine Servicegebühr in Höhe von 3,00 EUR auszuschließen. Sollten Sie uns nicht über beabsichtigte Mietvertragsänderungen informieren, fallen folgende Servicegebühren an:
Geben Sie Ihr Fahrzeug vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer zurück, berechnen wir den Mietpreis gemäß Mietvertrag. Erfolgt die Fahrzeugrückgabe mehr als zwei Tage vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer, erhalten Sie einen Teil des vereinbarten Mietpreises gutgeschrieben.
Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes sind Rückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe nicht möglich. Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt unter Prepaid-Tarif - Jetzt zahlen.
Geben Sie Ihr Fahrzeug später als im Mietvertrag vereinbart zurück, kann sich eine Berechnung von Extratagen oder zusätzlichen Stunden aus der Mietverlängerung ergeben. Setzen Sie uns über die Mietverlängerung nicht in Kenntnis, berechnen wir zusätzlich für den Flexi Return Service eine Servicegebühr in Höhe von max. 28,56 EUR.
Für Rückgaben an einer anderen als im Mietvertrag vereinbarten Station fällt für die Flexi Return Location eine Servicegebühr in Höhe von max. 39,99 EUR an, sofern wir nicht vorab über die Mietvertrags-Änderungen informiert wurden.
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern Mehrwertsteuer anfällt). Für Firmenkunden mit individuellen Vereinbarungen können abweichende Preise und Regelungen gelten. Ebenso können für Partner mit individuellen Vereinbarungen abweichende Preise und Regelungen bei Umbuchung und Stornierung von Prepaid-Tarifen gelten.