Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn
- im Pass kein Visum eingetragen ist.
- der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein der Übersetzung einer anerkannten amtlichen Stelle.