Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten werden akzeptiert, wenn
- im Pass kein Visum eingetragen ist.
- der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
Weitere Informationen zu ausländischen Führerscheinen finden Sie hier.
