Lettland und die Vorgaben für die Einreise mit einem Mietwagen
Für die Reise mit dem Mietwagen nach Lettland gibt es gewisse Beschränkungen. Nicht mit jeder Automarke als Mietwagen ist die Einreise nach Lettland möglich. Wird dies nicht berücksichtigt, erlöschen der Versicherungsschutz und die Haftungsbeschränkung. Die Einreise ist ausschließlich für Fahrzeuge der Gruppen IVMR, SVMR und FVMR sowie den Fahrzeugmodellen Mercedes-Benz Vito, Mercedes-Benz Viano und allen Transporter und LKW problemlos möglich.
Während der Reise von Deutschland nach Lettland werden die Länder Polen und Litauen durchquert. Auch diese Länder unterliegen den gleichen Regelungen wie Lettland. Grundsätzlich besitzen Fahrzeuge der Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz, VW, Porsche, Jaguar, Maserati sowie allen Jeeps und einigen Offroadern (Einreise in diese Länder erlaubt mit folgenden Fahrzeugen: Opel Mokka, Volvo XC 60 / XC 70, Nissan Qashqai, Ford Kuga, Fiat 500X) in den Ländern Kroatien, Estland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn keinen gültigen Versicherungsschutz. Um Ihnen das passende Fahrzeug zur Verfügung stellen zu können, geben Sie bitte bereits bei der Buchung das Reiseziel Lettland an. Weitere Informationen zur Reise mit dem Mietwagen nach Lettland finden Sie in den landesspezifischen Mietinformationen der Autovermietung SIXT.