Die Reise nach Kroatien und Voraussetzungen
Planen Sie eine Reise, für die Sie einen Mietwagen nach Kroatien benötigen, informieren Sie uns bitte bereits während der Buchung über das Reiseland. Aus versicherungstechnischen Gründen sind für die Reise mit einem Mietwagen nach Kroatien nur bestimmte Marken erlaubt. Dazu zählen alle Fahrzeuge der Gruppen IVMR, SVMR und FVMR. Ebenfalls erlaubt ist die Fahrt mit den Modellen Mercedes-Benz Vito, Mercedes-Benz Viano sowie allen Transporter und Lkws. Planen Sie eine Fortsetzung der Reise in weitere Länder, informieren Sie uns bitte ebenfalls.
Zu den Ländern, die mit den Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz, VW, Porsche, Jaguar, Maserati sowie allen Jeeps und einigen Offroadern (Einreise in diese Länder erlaubt mit folgenden Fahrzeugen: Opel Mokka, Volvo XC 60 / XC 70, Nissan Qashqai, Ford Kuga, Fiat 500X) nicht bereist werden dürfen, zählen zusätzlich zu Kroatien die Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Bei Überschreiten der Landesgrenzen der genannten Länder erlöschen der Versicherungsschutz und die Haftungsbeschränkung. Nähere Details zu diesem Thema finden Sie in den landesspezifischen SIXT Mietinformationen.