Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
Leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig.
Rufen Sie die Polizei – bei jedem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden (Notrufnummer: 110; falls Personen verletzt wurden: 112)*.
Informieren Sie SIXT unter +49 (0) 89 244 000 88 (rund um die Uhr erreichbar).
Ja, die Schadenmeldung bei SIXT ist verpflichtend, auch bei kleineren Schäden oder selbstverschuldeten Unfällen, bei denen keine weiteren Fahrzeuge involviert sind.
Namen, Anschrift und Telefonnummer aller Beteiligten
Kennzeichen und Versicherungsdaten anderer Fahrzeuge
Fotos vom Unfallort, den Schäden und der Umgebung
Im Handschuhfach finden Sie einen Flyer mit einem Vordruck für den Unfallbericht. Füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn an die auf dem Flyer abgedruckte E-Mail-Adresse.
Ja. Auch sogenannte Alleinunfälle – etwa bei einem Zusammenstoß mit einem Pfosten oder einem Bordstein – müssen umgehend bei Polizei und SIXT gemeldet werden.
Nein. Reparaturen dürfen ausschließlich durch autorisierte SIXT-Partnerwerkstätten durchgeführt werden. Eigene Reparaturversuche sind nicht erlaubt und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
*Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen in den allgemeinen Vermietbedingungen (AGB).