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Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zur Buchung, Fahrzeugabholung oder in Notfällen.

Unfall mit dem Mietwagen

Was muss ich unmittelbar nach einem Unfall tun?​

  1. Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.

  1. Leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig.

  1. Rufen Sie die Polizeibei jedem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden (Notrufnummer: 110; falls Personen verletzt wurden: 112)*.

  2. Informieren Sie SIXT unter +49 (0) 89 244 000 88 (rund um die Uhr erreichbar).

 

Ist die Schadenmeldung verpflichtend?​

Ja, die Schadenmeldung bei SIXT ist verpflichtend, auch bei kleineren Schäden oder selbstverschuldeten Unfällen, bei denen keine weiteren Fahrzeuge involviert sind.

 

Welche Daten sollte ich am Unfallort aufnehmen?​

  • Namen, Anschrift und Telefonnummer aller Beteiligten

  • Kennzeichen und Versicherungsdaten anderer Fahrzeuge

  • Fotos vom Unfallort, den Schäden und der Umgebung

 

Wo kann ich Unfalldaten notieren?​

Im Handschuhfach finden Sie einen Flyer mit einem Vordruck für den Unfallbericht. Füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn an die auf dem Flyer abgedruckte E-Mail-Adresse.

 

Muss ich einen Unfall auch melden, wenn nur ich beteiligt war?​

Ja. Auch sogenannte Alleinunfälleetwa bei einem Zusammenstoß mit einem Pfosten oder einem Bordsteinmüssen umgehend bei Polizei und SIXT gemeldet werden.

 

Darf ich das Fahrzeug selbst reparieren lassen?​

Nein. Reparaturen dürfen ausschließlich durch autorisierte SIXT-Partnerwerkstätten durchgeführt werden. Eigene Reparaturversuche sind nicht erlaubt und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.

 

*Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen in den allgemeinen Vermietbedingungen (AGB).