Was muss ich unmittelbar nach einem Unfall tun?
- Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Leisten Sie Erste Hilfe, falls nötig.
- Rufen Sie die Polizei – bei jedem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden (Notrufnummer: 110; falls Personen verletzt wurden: 112)*.
- Informieren Sie SIXT unter +49 (0) 89 244 000 88 (rund um die Uhr erreichbar).
Ist die Schadenmeldung verpflichtend?
Ja, die Schadenmeldung bei SIXT ist verpflichtend, auch bei kleineren Schäden oder selbstverschuldeten Unfällen, bei denen keine weiteren Fahrzeuge involviert sind.
Welche Daten sollte ich am Unfallort aufnehmen?
- Namen, Anschrift und Telefonnummer aller Beteiligten
- Kennzeichen und Versicherungsdaten anderer Fahrzeuge
- Fotos vom Unfallort, den Schäden und der Umgebung
Wo kann ich Unfalldaten notieren?
Im Handschuhfach finden Sie einen Flyer mit einem Vordruck für den Unfallbericht. Füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn an die auf dem Flyer abgedruckte E-Mail-Adresse.
Muss ich einen Unfall auch melden, wenn nur ich beteiligt war?
Ja. Auch sogenannte Alleinunfälle – etwa bei einem Zusammenstoß mit einem Pfosten oder einem Bordstein – müssen umgehend bei Polizei und SIXT gemeldet werden.
*Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen in den allgemeinen Vermietbedingungen (AGB).