Werden Kosten für das Auffüllen von Betriebsmitteln erstattet?
Sobald uns Ihre Belege vorliegen, prüfen wir gerne, ob eine Erstattung möglich ist. Dazu können zum Beispiel Ausgaben für Motoröl, AdBlue, Scheibenwaschwasser oder ähnliche Betriebsmittel gehören.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular im Bereich „Buchung verwalten“ und fügen Sie folgende Unterlagen bei:
Hinweis: Bei längeren Mietdauern (Langzeitmieten) werden die Kosten für Betriebsmittel nicht erstattet - in diesem Fall liegt das Nachfüllen in der Verantwortung des Mieters.