Ordnungswidrigkeiten

Wer haftet für Ordnungswidrigkeiten während der Miete?

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§I3) haften Sie als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.


Woher weiß ich, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt?

Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, werden Sie entwder von der jeweiligen Behörde direkt oder durch SIXT schriftlich kontaktiert.


Ich habe eine Rechnung für eine Ordnungswidrigkeit erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich den Mietwagen bereits an der SIXT Station abgestellt. 

An den meisten unserer SIXT Stationen sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt wurde, kann dies zu Strafzetteln führen. Diese werden von SIXT gezahlt und anschließend an den Vormieter zuzüglich der Aufwandspauschale weiterbelastet.


Ich habe keine Ordnungswidrigkeit begangen oder das Fahrzeug war nie am genannten Tatort. An wen muss ich mich wenden?

Bitte legen Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde ein. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, werden wir unsere Aufwandspauschale stornieren.


Ich habe eine Anonymverfügung von Ihnen erhalten? Was ist das? Was muss ich beachten?

Mit dem Mietwagen wurde während Ihrer Miete in Österreich eine Ordnungswidrigkeit verursacht. Nach dem österreichischen Gesetz haben Sie die Möglichkeit, den Strafzettel anonym zu zahlen. In solchen Fällen geben wir die Mieterdaten nicht bekannt und senden die Anonymverfügung zusammen mit unserer Aufwandspauschale an den jeweiligen Mieter. Bitte zahlen Sie die Anonymverfügung fristgerecht an die österreichische Behörde, um weitere Anfragen zu vermeiden. Die berechnete Aufwandspauschale zahlen Sie bitte direkt an SIXT.