Erstattung von Auslagen (z. B. Motoröl, AdBlue)

Werden Kosten für das Auffüllen von Betriebsmitteln erstattet?
Sobald uns Ihre Belege vorliegen, prüfen wir gerne, ob eine Erstattung möglich ist. Dazu können zum Beispiel Ausgaben für Motoröl, AdBlue, Scheibenwaschwasser oder ähnliche Betriebsmittel gehören.
 

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular im Bereich „Buchung verwalten“ und fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Eine Kopie des Kaufbeleges

  • Das Land, in dem Ihre Bank ansässig ist
 
Hinweis: Bei längeren Mietdauern (Langzeitmieten) werden die Kosten für Betriebsmittel nicht erstattet - in diesem Fall liegt das Nachfüllen in der Verantwortung des Mieters.