Die Gebühr "Auslandsfahrt" berechtigt Sie für Fahrten in ausgewählte Länder. Wenn sie geplant haben, mit ihrem Mietwagen ins Ausland zu fahren, können Sie diese bereits nach Eingabe Ihrer Anmietdaten und Auswahl der Fahrzeuggruppe auswählen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Fahrzeugwahl die Einreise in bestimmte Länder beschränken kann. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in drei Zonen eingeteilt.
Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat
Zone 2: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn
Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen.
Sports & Luxury Cars dürfen nur in Länder der Zone 1 einreisen. PKW der Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen dürfen bis einschließlich Gruppe L*** nur in Länder der Zone 1 sowie in Polen und Tschechien einreisen, ab einschließlich Gruppe X*** nur in Länder der Zone 1. Fahrzeuge aller anderen Marken dürfen nur in die Zonen 1 und 2 einreisen.
LKW, Transporter, Minibusse und Vans aller Marken dürfen nur in Länder der Zonen 1 und 2 einreisen.
Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.
Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt.
Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.